Neue Maßnahmen gegen „Sauf-Tourismus“ auf Mallorca und Ibiza

Kein unbegrenzter Gratis-Alkohol mehr, keine Kneipentouren zum Festpreis - auf Mallorca und Ibiza wird durchgegriffen. Von den neuen Regeln gegen den «Sauf-Tourismus» sind allerdings nur die berühmt-berüchtigten Party-Hotspots betroffen, anderswo darf weiter exzessiv gebechert werden.
Titelbild
Kellner und lange Strohhalme für das «Eimersaufen» im Megapark an der Playa de Palma in S'Arenal.Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times17. Januar 2020

Mit neuen Regeln will die Regionalregierung der Balearen gegen sogenannten Sauf-Tourismus auf Mallorca und Ibiza vorgehen. Am Freitag wurde ein Erlass verabschiedet, wonach All-Inklusive-Hotels etwa an der Playa de Palma ab Februar nicht mehr unbegrenzt Gratis-Alkohol anbieten dürfen.

Das neue Gesetz gilt nicht für ganz Mallorca, sondern nur für zwei als problematisch geltende Gebiete der spanischen Insel: für die Playa, den sogenannten Ballermann, und die im Südwesten liegende britische Urlauberhochburg Magaluf. Außerdem ist die Region Sant Antoni de Portmany auf Ibiza betroffen.

Wie Tourismusminister Iago Nerueguela erklärte, dürfen All-Inklusive-Hotels in diesen Gebieten nur noch zu den Mittags- und Abendmahlzeiten je drei alkoholische Getränke umsonst anbieten. Zudem werden in Bars und Restaurants Happy Hours und andere Angebote, die zu übermäßigem Alkoholkonsum einladen, verboten. Läden und Geschäfte dürfen zwischen 21.30 und 8.00 Uhr morgens keinen Alkohol mehr verkaufen, Kneipentouren zu einem Festpreis wird ebenfalls der Riegel vorgeschoben.

Auch der Sprung von Hotelbalkonen ist nun gesetzlich untersagt. Durch Vorfälle dieser Art hatten sich in den vergangenen Jahren immer wieder Urlauber schwere oder gar tödliche Verletzungen zugezogen.

Bei Verstößen drohen hohe Strafen: Urlauber, die trotz Verbots vom Balkon springen, werden des Hotels verwiesen und müssen bis zu 60.000 Euro bezahlen. Hotelbetreiber und Inhaber von Bars oder Geschäften können für unerlaubten Alkoholausschank gar mit Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro belegt werden. (dpa)

Clara Margais

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