Neuer Fall von Steuergeldverschwendung? Gehälter beim öffentlichen Rundfunk um 60 Millionen zu hoch

Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind überproportional hoch bezahlt und siedeln sich teilweise oberhalb des Mittelwerts der freien Wirtschaft an, lautet das Ergebnis einer Untersuchung der Personalberatung Kienbaum. Auf dieser Basis wird der Rundfunkbeitrag für 2020 ermittelt.
Titelbild
Der Rundfunkbeitrag sollte durch ein Girokonto bezahlt werden.Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Epoch Times25. November 2019

Kritik an Gehältern von Intendanten ist nichts Neues. Doch als die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) kürzlich den Finanzbedarf der öffentlichen Rundfunkanstalten für die neue Beitragsperiode 2021 bis 2024 berechnen wollte, stellte sie fest:

Die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks [verdienen] überproportional gut [und liegen zum Teil] oberhalb des Medians der allgemeinen Wirtschaft.“

Gehälter der öffentlichen Rundfunkanstalten 60 Millionen zu hoch

Die KEF forderte daher prompt: Die Rundfunkanstalten sollen den Personalaufwand in den Jahren 2021 bis 2024 um 60,3 Millionen kürzen – die ARD mit 49,1 Millionen Euro, ZDF mit 9,6 Millionen und Deutschlandradio mit 1,7 Millionen Euro. Insbesondere sind folgende regionale Sender der ARD betroffen: Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Saarländischer Rundfunk und Westdeutscher Rundfunk (WDR).

Auf Basis dieser Kosteneinsparungen ermittelte die KEF einen um 86 Cent erhöhten Rundfunkbeitrag von insgesamt monatlich 18,36 Euro ab Januar 2021. Das ergibt sich aus dem Entwurf des 22. Berichts der KEF, der den Rundfunkanstalten und Bundesländern zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Die Epoch Times berichtete hier.

Kienbaum hat die Vergütungen unter die Lupe genommen

Die Kommission bezieht sich dabei auf ein bei der Personalberatung Kienbaum in Auftrag gegebenes Gutachten. Darin nimmt Kienbaum das Jahresgrundgehalt zuzüglich Weihnachts- und Urlaubsgeld plus Nebenleistungen wie Firmenwagen und Altersvorsorge genauer unter die Lupe.

Kienbaum verglich die Vergütungen der Rundfunkanstalten mit jenen der öffentlichen Verwaltung und der freien Wirtschaft. Für den Vergleich wurden 20 repräsentative „Referenzfunktionen“ gebildet.

Vergütungen über dem Niveau der allgemeinen Wirtschaft

Kienbaum sieht die Vergütungen der Rundfunkanstalten im Bereich von Wirtschaftsunternehmen außerhalb der Medienbranche angesiedelt. Bei vier Anstalten (Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, WDR und ZDF) soll die Vergütung sogar oberhalb des Medians der allgemeinen Wirtschaft liegen.

Verglichen mit der Medienbranche sieht Kienbaum die Vergütungen eher oberhalb des dortigen Mittelwerts. Auffallend seien ZDF und der Hessische Rundfunk. Dort weichen die Vergütungen bei der überwiegenden Anzahl der Referenzfunktionen zu mehr als 15 Prozent nach oben ab.

Der Vergleich mit der öffentlichen Verwaltung ergab, dass die Vergütungen bei „der weit überwiegenden Anzahl“ über dem Median angesiedelt sind.

Interner Vergleich: Rund die Hälfte der Sender hat überdurchschnittliche Gehälter

Ein Vergleich der elf Sender untereinander ergab, dass fünf Sender überdurchschnittliche Gehälter zahlen. Bei dem Vergleich der Gesamtvergütungen belegte der WDR den Platz Nummer 1 mit einem „deutlich erhöhten Gesamtvergütungsniveau“.

Danach folgen der Bayerische Rundfunk, der Hessische Rundfunk und das ZDF mit einer „spürbar“ erhöhten Vergütung. Zuletzt folgt der Saarländische Rundfunk mit etwas über dem Durchschnitt liegenden Gehalt.

Bei der Grundvergütung liegen die Gehälter von WDR, NDR, Bayerischem Rundfunk, Hessischem Rundfunk und ZDF mindestens 15 Prozent oberhalb des Medians der öffentlichen Verwaltung – unabhängig davon, ob Nebenleistungen wie Dienstwagen und Altersversorgung hinzugerechnet werden.

Rundfunkanstalten: Fühlen sich im Recht und holen Zusatzgutachten ein

Das Gutachten gefiel den Rundfunkanstalten gar nicht. Um mit Wirtschaftsunternehmen konkurrieren zu können, seien die hohen Vergütungen notwendig. Außerdem wären Auswirkungen von Gehaltsreduzierungen zulasten der älteren Mitarbeiter nicht ausreichend „berücksichtigt“.

Und sogleich folgte ein weiteres Gutachten – selbständig von den Rundfunkanstalten bei Kienbaum in Auftrag gegeben.

Die Rundfunkanstalten wollen aus der neuen Studie Vergütungen unter denen der kommerziellen Medienunternehmen und der weiteren Wirtschaftsunternehmen herauslesen – abgesehen von Sondereffekten und diversen Ausnahmen. Die KEF lässt die Argumente aber nicht gelten.

Öffentlich-Rechtliche auf Sparprogramm?

Im KEF-Berichtsentwurf heißt es:

Die Kommission geht davon aus, dass insbesondere die im internen Vergleich mit einem besonders hohen Vergütungsniveau auffälligen Anstalten (BR, HR, SR, WDR, ZDF) deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre überproportionalen Vergütungsniveaus zu korrigieren.“

Die Tarifverhandlungen bei der ARD dauern bereits seit Wochen an, die zum Teil bestreikt wurden. Daraus resultierten spärliche Nachrichten mit der „Tagesschau“ ohne Bilder oder dem „Wetter“ mit einer physischen Landkarte. Das Portal „Medienkorrespondenz“ rechnet mit zusätzlichem Konfliktpotenzial. (bm)

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