Neuregelung: Gesetzgeber stärkt Verbraucherschutz von Bauherren
Der Gesetzgeber hat den Verbraucherschutz für Bauherren gestärkt. Ein am Freitag vom Bundesrat gebilligtes Gesetz legt fest, dass private Bauherren gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Ausführung ihres Objekts einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.
Bei Mängeln am Baumaterial wird die Stellung der Handwerker gestärkt: Nach bisher geltendem Recht ist der ausführende Handwerker verpflichtet, das mangelhafte Material wieder auszubauen und durch fehlerfreies zu ersetzen. Der Handwerker kann gegenüber dem Händler, von dem er das mangelhafte Material bezogen hat, nur dessen Ersatz verlangen. Auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau bleibt er sitzen.
Dies wird nun geändert. Die Neuregelung soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. (afp)
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