„Preisschock am Energiemarkt“: Mehrheit der Deutschen fürchtet finanzielle Belastung
Mehr als sechs von zehn Deutschen fürchten laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine Belastung für ihren Geldbeutel durch die derzeit hohen Energiepreise. Laut der am Donnerstag veröffentlichte Erhebung bejahten 62 Prozent der Teilnehmer die Frage, ob sie sich Sorgen machen, „dass die Energiepreis-Krise Sie in Zukunft belastet“. 36 Prozent antworteten mit Nein, zwei Prozent waren unentschlossen oder machten keine Angaben.
Mit 71 Prozent fordert eine deutliche Mehrheit der Verbraucher zudem, dass zahlungsunfähigen Kunden mit geringem Einkommen bis Ende April 2022 nicht der Strom oder das Gas abgestellt wird. „Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich zu handeln“, wertete vzbv-Energieexperte Thomas Engelke die Umfrageergebnisse. „Sofortmaßnahmen wie das Aussetzen von Strom- und Gassperren sind zwingend notwendig, um einkommensschwachen Haushalten in dieser Krise beizustehen.“
Der „Preisschock am Energiemarkt“ beschäftige viele Verbraucher, führte Engelke weiter aus. „Auch wenn sie selbst vielleicht nicht von Kündigungen betroffen sind, fürchten sich viele vor finanziellen Auswirkungen der Energiepreis-Krise.“
Höhere Strompreise für Neukunden
Laut einer Untersuchung des vzbv hoben einige Strom- und Gasgrundversorger in 14 der bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands ihre Preise für Neukunden stark an. Beim Strom führten demnach die Grundversorger in fünf der untersuchten Städte (Köln, Frankfurt/Main, Leipzig, Dortmund, Dresden) einen gesonderten Neukunden-Tarif ein.
Für Verbraucher mit einem Stromverbrauch in Höhe von 3.500 Kilowattstunden (kWh) bedeute das jährliche Mehrkosten von bis zu 1.654 Euro gegenüber Bestandskunden.
Beim Gas führten laut vzbv die Grundversorger in sieben Großstädten (Berlin, Köln, Frankfurt/Main, Leipzig, Dortmund, Essen und Dresden) einen separaten Tarif ein. Hier ergeben sich bei einem jährlichen Gasverbrauch in Höhe von 20.000 kWh demnach jährliche Mehrkosten von bis zu 3.782 Euro.
Die Verbraucherschützer forderten eine „verbraucherfreundliche und nachhaltige Energiepolitik“. Verbraucher müssten „auch besser vor Vertragsbrüchen der Energieanbieter geschützt werden“, forderte Engelke. „Über Mindeststandards sollten diese daher verpflichtet werden, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit transparenter zu machen.“ Das würde demnach auch die Aufsichtsbehörden stärken. „Dafür muss die Bundesregierung Mindeststandards definieren, die gleichzeitig nicht den Wettbewerb gefährden“, erklärte Engelke.
Netzagentur untersagt Versorger höhere Abschlagszahlungen
Verbraucherschutz-Staatssekretärin Christiane Rohleder begrüßte unterdessen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, dem Unternehmen Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft die Erhöhung von Abschlagszahlungen zu untersagen.
„Damit ist klar: Energieunternehmen dürfen die monatlichen Abschläge für Strom und Gas nicht einseitig erhöhen, wenn keine entsprechende Preiserhöhung vereinbart wurde und auch keine Änderung des Verbrauchsverhaltens absehbar ist“, sagte Rohleder und sprach von einem „Warnschuss für Energieversorger, die Rechte der Verbraucher vollständig zu wahren.“
Die Bundesnetzagentur hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sie der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mit Marken wie Immergrün eine Erhöhung von Abschlagszahlungen untersagt habe. Die Erhöhungen, über die sich im Herbst Verbraucher bei der Behörde beschwert hatten, seien nicht mit dem Energierecht zu vereinbaren.
Rohleder sprach sich dafür aus, mit weiteren Maßnahmen „die Menschen noch besser vor plötzlichen Kündigungen, steigenden Energiepreisen und Energiearmut“ zu schützen. „Daran arbeiten wir derzeit in der Bundesregierung intensiv“, sagte sie.
Die Unionsfraktion im Bundestag will schon in der nächsten Sitzungswoche einen eigenen Antrag für milliardenschwere Entlastungen einbringen, um auf die gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation zu reagieren. In dem Entwurf fordern CDU und CSU laut „Neuer Osnabrücker Zeitung“ von der Bundesregierung „sowohl dauerhafte als auch vorübergehende Maßnahmen, um die Kostenexplosion bei den Energiepreisen abzufedern“. (afp/dl)
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