Was ändert sich 2020 für Autofahrer?

Zwei Punkte in Flensburg für schlechtes Verhalten in der Rettungsgasse, Bußgelder für Falschparker und Radschnellwege: Was ändert sich 2020 im Straßenverkehr?
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Das neue Verkehrsschild für Parkplätze von Carsharing-Kfz.Foto: iStock
Epoch Times2. Januar 2020

Falsches Verhalten im Straßenverkehr wird ab 2020 stärker bestraft und deutlich teurer. So kann nun, wer in einem Stau keine Rettungsgasse bildet, diese blockiert oder gar befährt, mit Geldstrafen von 200 bis 240 Euro rechnen. Außerdem geht er einen Monat zu Fuß – mit zwei Punkten in Flensburg.

Falschparker – auf Fuß- und Radwegen oder in der zweiten Reihe – kosten künftig nicht 15 Euro, sondern bis zu 100 Euro. Es droht ein Punkt in Flensburg, wenn Verkehrsteilnehmer behindert werden, ein Schaden entsteht oder man länger als eine Stunde dort steht.

Radarwarner und Blitzer-Warner sind nun auch offiziell illegal, eine Nutzung kann bis 75 Euro und einen Punkt in Flensburg bringen.

Fahrgemeinschaften sollen die Busspuren benutzen können, wenn sie mit drei oder mehr Personen unterwegs sind. Dazu müssen die Busspuren extra mit einem Verkehrszeichen, dass einen Pkw mit drei Personen zeigt, beschildert sein.

Städte und Kommunen können spezielle Parkplätze für Carsharing-Kfz anlegen, dazu muss ein eigener Carsharing-Ausweis ins Auto gelegt werden.

Beim Überholen von Fahrrädern müssen 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts eingehalten werden. Es wird Radschnellwege geben, die nur für Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen sind. Grüne Pfeile wird es – nach dem Vorbild der Kfz – auch für Radfahrer geben. Die Radler müssen jedoch vor dem Abbiegen anhalten und sicherstellen, dass sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

Lkw über 3,5 Tonnen dürfen ab sofort beim Rechtsabbiegen nur Schritttempo fahren (maximal 11 km/h), sonst drohen 70 Euro Bußgeld. (ks)

 

 



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