Studie: Hohe Unterschiede bei Müllgebühren von über 400 Euro pro Jahr
Bei den Müllgebühren, die Hauseigentümer in Deutschland zahlen, gibt es einer Studie zufolge hohe Unterschiede.
Eine Beispielfamilie in Flensburg etwa zahle für einen 14-tägigen Vollservice pro Jahr 130,20 Euro – in Leverkusen für einen 14-tägigen Teilservice dagegen 562,16 Euro, wie der Eigentümerverband Haus & Grund am Mittwoch mitteilte.
„Das sind über 430 Euro jedes Jahr mehr – bei einem geringeren Service.“ Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln untersuchte im Auftrag von Haus & Grund die Müllgebühren der nach Einwohnern 100 größten Städte.
Im Beispielhaushalt wohnen zwei Erwachsene und zwei Kinder, bei ihnen fallen Restmüll, Biomüll, Sperrmüll und Altpapier an.
Der Abtransport des Mülls unterscheidet sich zwischen den Städten im Abfuhr-Rhythmus und ob die Tonnen ohne Mitwirkung des Haushalts geleert werden. Um dennoch einen Vergleich zu ermöglichen, wurden „für nicht angebotene Varianten hypothetische Gebühren berechnet“.
Flensburg, Nürnberg und Magdeburg am günstigsten
Die drei günstigsten Städte sind demnach Flensburg, Nürnberg und Magdeburg. Die drei teuersten liegen alle in Nordrhein-Westfalen: Bergisch-Gladbach, Moers und Leverkusen.
Nürnberg könne als Vorzeigestadt gelten, heißt es in der Studie: Die Einwohner hätten die freie Wahl bei der Größe der Restmüllbehälter und könnten diese so dem tatsächlichen Verbrauch anpassen.
Das Gebührensystem sei zudem einfach gehalten: Je Liter bereitgestelltes Behältervolumen werde eine wöchentliche Gebühr von 49 Cent fällig.
Wer den Teilservice wähle – die Mülltonnen also am Bürgersteig bereitstellen und auch wieder abtransportieren muss – bekomme einen Rabatt von sieben Prozent.
Gebührensystem in Leverkusen äußerst unflexibel
In Leverkusen dagegen seien das Gebührensystem unflexibel, die Gebühren sehr hoch und die Berechnung nur schwer nachzuvollziehen, heißt es in der Studie.
Pro Person wird demnach eine Jahresgebühr von 87,21 Euro erhoben, das bereitgestellte Volumen auf 15 Liter pro Woche festgelegt. Reicht das festgelegte Volumen nicht aus, so werde eine Gebühr von 53,33 Euro pro 30 Liter Mehrwert angesetzt.
Für Mehrwerte werde dann als kleinste Behältergröße eine 120 Liter fassende Tonne zur Verfügung gestellt. Für die wöchentliche Abholung werde außerdem ein Jahresaufschlag von 257,69 Euro verlangt.
Verband will Kosten transparenter machen
Der Präsident von Haus & Grund, Kai Warnicke, forderte die Kommunen auf, die Gründe für die Differenzen offenzulegen. Sein Verband wolle mit der Studie keine Stadt an den Pranger stellen.
„Wir wollen für Transparenz sorgen und die Städte und Gemeinden motivieren, ihre Dienstleistungen für die Bürger günstiger, flexibler und transparenter anzubieten“, sagte Warnicke. Damit könnten die Kommunen einen „erheblichen Beitrag zur Verringerung der Wohnkosten leisten“.
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) kritisierte die Studie scharf: „Was nicht vergleichbar ist, wird partout vergleichbar gemacht.“ Denn es sei unmöglich, die Müllgebühren zu vergleichen.
Die Autoren der Studie legten an einigen Stellen „hypothetische“ und „approximierte“ Gebühren zu Grunde, diese Behelfsrechnungen führten in der Summe in einigen Städten zu einem völlig verzerrten Bild.
Kommunen versuchen Gebühren stabil zu halten
Die Kommunen und ihre Unternehmen legten großen Wert darauf, die Gebühren für ihre Bürgerinnen und Bürger stabil zu halten und Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen, versicherte der Verband.
„Wenn sie Überschüsse erwirtschaften, senken sie die Müllgebühren oder investieren in Anlagen für eine ökologische und nachhaltige Abfallwirtschaft.“
Viele Kommunen setzten Anreize für bessere Mülltrennung, etwa indem sie eine monatliche Leerung anböten – das sei dann für die Bürger kostengünstiger, erklärte der VKU weiter.
Die Leerung von Straßenpapierkörben sei in einigen Städten in der Müllgebühr enthalten, in einigen gebe es eine zusätzliche Straßenreinigungsgebühr.
Dies werde nicht ausreichend berücksichtigt. Einfluss auf die Statistik habe auch die Entsorgung illegaler Müllablagerungen – auch sie sei in einigen Kommunen in den Müllgebühren enthalten, in anderen nicht. (afp)
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