Verbraucher zahlen auch für Energie, die gar nicht produziert wurde
An vielen Tagen produzieren Windräder mehr Energie, als vor Ort benötigt wird bzw. als Energietrassen abtransportieren können. Die betroffenen Windräder werden deshalb zum Schutz vor Überlastung stillgelegt.
Die Betreiber der Windräder erhalten jedoch eine – garantierte – Entschädigung für entgangene Einnahmen, rechnen die „Bild“ und die „FAZ“ vor. Im Jahr 2016 betrug diese Entschädigung 643 Millionen Euro und damit mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr mit 315 Millionen Euro (Seite 16). Die F.A.Z. beruft sich dabei auf einen derzeit noch internen Marktbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.
Diese Kosten zahlen die Stromkunden, obwohl gar keine Energie erzeugt wurde.
Derzeit liegt nach Angaben der Bundesnetzagentur der Strompreis für Verbraucher bei 29,86 cent/Kilowattstunde. Nur 6,42 cent/kWh sind die eigentlichen Kosten für die Energiebeschaffung.
Alles weitere fließt in die EEG-Umlage (6,88 cent/kWh), das Netzentgeld (7,31 cent/kWh) und weitere Steuern und Abgaben (9,25 cent/kWh). Deutschland hat mit die höchsten Strompreise innerhalb der EU.
Hintergrund: EEG-Umlage
Seit dem Jahr 2000 fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Ziel ist u.a., unabhängiger von konventionellen Energieträgern zu werden und die Ausgaben für Technologien zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu steuern. Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom zu einem gesetzlich festgelegten Preis abzunehmen.
Wird der Ökostrom an der Strombörse verkauft, erhalten die Betreiber nicht den Preis, den sie zuvor an die Stromerzeuger zahlten. Die Differenz wird über die EEG-Umlage ausgeglichen. Durch Sonderregeln ist es Unternehmen möglich, sich von der EEG-Umlage befreien zu lassen, beispielsweise wenn sie einen hohen Stromverbrauch haben und im internationalen Wettbewerb stehen.
Im Oktober jeden Jahres wird die Höhe der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber anhand einer Prognose ihrer Ausgaben und voraussichtlichen Einnahmen aus Ökostrom festgelegt. 2018 wird die EEG-Umlage bei 6,792 cent pro Kilowattstunde betragen.
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