Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt zu Stilllegung von Dieselautos

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt am Mittwoch erstmals über die Stilllegung von Dieselautos mit Betrugssoftware. Die DUH will per Klage insgesamt zehn Städte zu Stilllegungen betroffener Pkw zwingen.
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Die Deutsche Umwelthilfe will per Klage insgesamt zehn Städte zu Stilllegungen betroffener Pkw zwingen.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times23. Januar 2018

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt am Mittwoch (12.00 Uhr) erstmals über die Stilllegung von Dieselautos mit Betrugssoftware in einer Stadt. Die Richter sollen klären, ob bestimmte Dieselautos des Volkswagen-Konzerns weiter auf den Straßen fahren dürfen.

Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die Betriebserlaubnis der betroffenen Fahrzeuge ist nach Ansicht der Umweltorganisation erloschen – die Zulassungsbehörden zögen sie aber trotzdem nicht aus dem Verkehr.

Die betroffenen VW-Autos mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 halten laut DUH auch nach einem amtlichen Rückruf und Software-Update nicht die gesetzlichen Grenzwerte ein. Die DUH will per Klage insgesamt zehn Städte zu Stilllegungen betroffener Pkw zwingen.

Die Deutsche Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe sei ein Sonderfall in der deutschen Umweltschutz-Szene, schrieb die „Frankfurter Allgemeine“ im Jahr 2016. Der Verband habe nicht mal 300 Mitglieder und hat seinen Sitz in Radolfzell am Bodensee sowie eine Geschäftsstelle in Berlin.

Seine Einnahmequelle sind hauptsächlich Prozesse und Vertragsstrafen. Der Verband ist vom Bundesverwaltungsamt anerkannt als „klageberechtigter Verbraucherschutzverband“ und könne „Unternehmen vor Gericht bringen, die Wettbewerbsregeln verletzen“.

Der DUH ist es beispielsweise möglich, wegen unvollständigen Angaben in einer Wohnungsanzeige eines Hausbesitzers zu klagen. Meist wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigelegt, doch bei weiteren Verstößen wird es teuer. Wie die „Frankfurter Allgemeine“ schrieb, kommt die DUH auf 1600 Verfahren pro Jahr, davon landen 400 als Prozesse vor Gericht – nur 3 Prozent davon verliert der Verband.

Nicht einmal der Bundesverband der Verbraucherzentralen kommt auf derartig viele Verbraucherschutz-Verfahren.(afp/ks)



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