Wegen Formaldehyd und Melamin nicht für heiße Speisen geeignet: Becher aus Bambus oder Maismehl
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor Bechern, Tellern oder Schüsseln aus vermeintlich natürlichen Rohstoffen wie Bambusfasern oder Maismehl: „Gesundheitlich bedenkliche Mengen“ der Kunststoffe Melamin und Formaldehyd könnten in die Lebensmittel gelangen. Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller forderte am Dienstag „dringend“ ein Verbot für Kaffeebecher aus Bambus-Kunststoffgemischen.
Das BVL untersuchte im vergangenen Jahr 56 Bedarfsgegenstände aus natürlichen Rohstoffen. Fast alle enthielten Kunststoffe wie Melamin-Formaldehyd-Harze. Bei höheren Temperaturen – wenn etwa heiße Getränke wie Kaffee oder Tee eingefüllt oder Speisen in der Mikrowelle erhitzt werden – können Melamin und Formaldehyd in Lebensmittel übergehen.
In einem Viertel der Proben wurde der spezifische Grenzwert für Melamin überschritten, in elf Prozent der Proben für Formaldehyd, wie das BVL mitteilte. Die höchsten Werte lagen um das Vierfache bei Melamin und um das Neunzehnfache bei Formaldehyd über den spezifischen Grenzwerten. „Besonders bedenklich ist, dass die Übergänge von Melamin in die jeweiligen Lebensmittel bei mehrfacher Nutzung der Produkte sogar ansteigen“, sagte BVL-Präsident Helmut Tschiersky.
Die Erkenntnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu Bambusbechern mit Kunststoffanteilen zeigten Jahr für Jahr, dass dieses Stoffgemisch nicht für Heißgetränke geeignet sei, erklärte Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). „Dennoch werden sie ungehindert unter anderem als Kaffeebecher verkauft.“ Die Überwachung schaffe es nicht, diese unsicheren Produkte vom Markt zu nehmen. „Daher brauchen wir andere Instrumente.“
Müller kritisierte insgesamt, dass die Kontrollen zur Durchsetzung des Lebensmittelrechts „rückläufig“ seien. „Lebensmittelskandale sind die Folge“. Für regelmäßige Kontrollen müsse es mehr Kontrolleure geben.
Das BVL koordiniert die Lebensmittelüberwachung in Deutschland, die Aufgabe der Bundesländer ist. Sie kontrollieren Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, transportieren und handeln. Zudem werden Lebensmittel, Kosmetik und Bedarfsgegenstände auf gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe untersucht – vorgeschrieben sind jährlich 9000 Lebensmitteluntersuchungen, 500 Untersuchungen an kosmetischen Mitteln und 500 an Bedarfsgegenständen. (afp)
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