Zum Jahresende noch schnell Geld sparen

Wie kann man vor dem Jahreswechsel Geld sparen? Sieben Tipps vor dem Jahreswechsel.
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Das Sparschwein freut sich ...Foto: iStock
Epoch Times17. November 2018

Verbraucher können mit einigen Weichenstellungen vor dem Jahreswechsel Geld sparen. Neu sind etwa Regelungen für Minijobber und Familien mit Kindern.

Werbungskosten

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Werbungskosten für beruflich bedingte Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, sofern sie die Grenze des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1000 Euro überschreiten.

Was in einem Kalenderjahr darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Dazu könnte beispielsweise die Rechnung für eine Weiterbildung im nächsten Jahr schon 2017 beglichen werden. Auch kann es sich lohnen, noch vor dem Jahreswechsel von einem Fachbetrieb etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen.

Krankenheitskosten

Bis zu einer individuellen Grenze der „zumutbaren Belastungen“, die je nach Familienstand und -größe variieren, muss jeder die Kosten selbst tragen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Wird die Grenze aber überschritten, kann sich dies steuerlich bemerkbar machen. So kann es sich lohnen, die neue Brille noch im alten Jahr zu kaufen, wenn dadurch die individuelle Grenze überschritten wird. Auch hier ist das Datum der Zahlung entscheidend.

Lohnsteuer

Für Minijobber gilt ab 2019 ein höherer Mindestlohn von 9,19 Euro. Wer höhere Steuern und Sozialabgaben vermeiden möchte, sollte daher rechtzeitig seine Arbeitszeit anpassen, um unter der Grenze von 450 Euro im Monat zu bleiben.

Ehepaare sollten prüfen, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. Sinnvoll kann dies etwa sein, wenn ein Partner im nächsten Jahr Leistungen erhalten wird, die vom Nettoeinkommen abhängen – also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein monatliches Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt.

Auch mit der Beantragung von Freibeträgen – etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen – kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt.

Freistellungsanträge prüfen

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro (1602 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften) hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen – doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden.

Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.

Und Geringverdiener mit hohen Kapitaleinkünften wie beispielsweise Rentner sollten prüfen, ob ihre Nichtveranlagungsbescheinigung noch gilt. Damit können sie, wenn sie keine Einkommenssteuer zahlen, sich auch die Kapitalertragssteuer sparen. Die Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre.

Riester-Sparer aufpassen

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie die Mindestbeiträge zahlen – das sind vier Prozent ihres Bruttoeinkommens im Vorjahr. Ist dies nicht mehr der Fall, weil sich zum Beispiel das Einkommen geändert hat, werden die staatlichen Zulagen gekürzt.

Bis zum Jahresende können Sparer noch nachzahlen. Der Maximalbetrag, bis zu dem es staatliche Förderung gibt, liegt bei jährlich 2100 Euro. Die Zulagen können noch zwei Jahre im Nachhinein beantragt werden – bis zum Ende dieses Jahres können sich Verbraucher also noch staatliche Leistungen für 2016 und 2017 sichern.

Kfz-Versicherung

Autofahrer, die 2019 zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln wollen, müssen ihre Policen in aller Regel bis zum 30. November kündigen.

Bundkindergeld

Familien mit Kindern, die innerhalb dieses Jahres in ein neues Eigenheim gezogen sind, können bei der KfW-Bank einen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind über bis zu zehn Jahre beantragen. Wer vor dem 18. September eingezogen ist, hat noch bis Jahresende Zeit dafür, für Einzüge danach gilt eine Frist von drei Monaten.

(afp)



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