Wirecard-Untersuchungsausschuss im Bundestag beschlossen

Die Aufklärung des Wirecard-Skandals wird zur Angelegenheit für das Parlament: Die Opposition im Bundestag setzt einen Untersuchungsausschuss ein. Im Fokus steht auch die Bundesregierung.
Titelbild
Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) könnte vor den Ausschuss zitiert werden.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times1. Oktober 2020

Der Bundestag hat die Einsetzung des geplanten Untersuchungsausschusses im Wirecard-Skandal beschlossen. Für den Ausschuss stimmten am Donnerstag im Bundestag AfD, FDP, Grüne und Linke.

Die Regierungsfraktionen Union und SPD enthielten sich. Die nötige Zustimmung von mindestens einem Viertel der 709 Bundestagsabgeordneten war damit weit erreicht und sogar deutlich überschritten.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, inwiefern die Bundesregierung sowie Behörden über Vorkommnisse bei Wirecard informiert waren und ob sie ihren Aufsichtspflichten nachgekommen sind. Er soll neun Mitglieder haben. Der Ausschuss kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und Akteneinsicht verlangen.

Im Juni hatte der inzwischen insolvente Zahlungsdienstleister Wirecard Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies. Der Schaden für die kreditgebenden Banken und Investoren könnte sich auf 3,2 Milliarden Euro summieren.

Bundesbank prüfte Ankauf von Wirecard-Anleihe

Die Bundesbank hat offenbar im vergangenen Jahr gemeinsam mit anderen Währungsbehörden geprüft, ob sie eine Anleihe des inzwischen insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard ankaufen kann. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Demnach bestätigte Bundesbankchef Jens Weidmann die Information kürzlich dem Finanzausschuss des Bundestags.

Das zuständige Gremium der Euro-Notenbanken habe untersucht, ob ein Kreditpapier des Ex-DAX-Konzerns vom September 2019 als Sicherheit für ihre Geschäfte mit Geldinstituten oder als Teil des laufenden Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank geeignet sei.

Die Prüfung sei negativ ausgefallen, so Weidmann. Die Anleihe habe sich als „nicht zentralbankfähig“ erwiesen, weil die Währungsbehörden bei einer Wirecard-Pleite nicht berechtigt gewesen wären, als Erste auf die Konkursmasse zuzugreifen. (dpa/dts)



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