Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Bundestag muss UFO-Akte freigeben
Laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 25. Juni 2015 müssen bestimmte Geheimdokumente der Bundesregierung in Bezug auf die Suche nach extraterrestrischem Leben veröffentlicht werden.
Frank Reitemeyer forderte per Bürgeranfrage die Herausgabe des Berichts „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischem Leben“ aus dem Jahr 2009.
In einem Brief, den er auf Anfrage vom Verteidigungsministerium aus dem selben Jahr erhielt, wird die Sichtung von UFOs durch die Bundeswehr abgestritten: „Seit Bestehen der Bundeswehr sei kein Fall bekannt, in dem tatsächlich ein Ufo gesichtet worden sei, so das Ministerium, für jedes unbekannte Flugobjekt habe sich stets eine plausible Erklärung gefunden.“
Reitemeyer sagte gegenüber dem Gericht: „Ich möchte die Fakten wissen und es ärgert mich, dass in Frankreich, England, den USA und Kanada die Bürger Einsicht in die UFO-Akten erhalten.“
Aber die Verwaltung des Bundestages erlaubte die Veröffentlichung zunächst nicht. In einem Jahre andauernden Rechtsstreit über verschiedene Instanzen wurde der Klage zur Einsichtnahme schließlich stattgegeben.
Laut infokopp dreht es sich aber bei der Akte des Bundestages nicht einmal um geheime Forschungsprojekte einschlägiger Bundesbehörden, sondern lediglich um eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
Die Inhalte sollen „nicht allzu spektakulär“ sein und weithin Bekanntes aus öffentlich zugänglichen Quellen beinhalten. Ein als „Sachstand“ bezeichnetes Zusatzpapier verweist allerdings auf Frankreich, den einzigem EU-Mitgliedsstaat, in dem UFO-Sichtungen offiziell dokumentiert und publiziert werden. Auch der COMETA-Bericht von 1999 wird erwähnt, ohne allerdings dessen wesentliche Feststellung zu erwähnen, nämlich die, dass UFOs ein reales Phänomen unbekannten Ursprungs sind. Der Bericht wurde er von einer Gruppe aus hochrangigen Militärs, Politikwissenschaftlern, Physikern und Astronomen sowie Experten aus Avionik und Raumfahrt verfasst.
Sollte die zögerliche Herausgabe des Materials durch die Bundesbehörden argwöhnisch stimmen und könnte das veröffentlichte Material unvollständig sein?
Andreas Müller von grenzwissenschaften.de hat nach umfangreicher Recherche herausgefunden, dass es Akten des Bundesnachrichtendienstes gegeben haben soll (B 206/1914), die sich auf UFOs beziehen. Darin werden Sichtungen an der damaligen innerdeutschen Grenze zur Zeit des Warschauer Pakts untersucht.
Anders verhält es sich jedenfalls bei der Veröffentlichung der UFO-Akten in anderen Ländern. Hier berichten zum Beispiel vielfach erfahrene Piloten von UFO-Sichtungen. Im März 2016 steht die Veröffentlichung weiterer 18 Akten durch die britische Regierung an, in denen ein wichtiger Fall, bei dem Militär-Personal involviert war, aufgeführt sein soll. Dieser Fall scheint sehr gut dokumentiert und wird von der um Aufdeckung bemühten UFO-Lobby mit Vorfreude erwartet. (dk)
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