Corona-Immunitätsausweis: Ethikrat rät vorerst ab
Der Deutsche Ethikrat rät von der Einführung eines Corona-Immunitätsausweises ab. Das Expertengremium begründete sein Votum in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahmen mit den derzeit noch bestehenden Unsicherheiten über die Immunität nach einer überstandenen Infektion mit dem Coronavirus. Die Empfehlung des Ethikrats fiel einstimmig.
Derzeit gehen Experten zwar davon aus, dass genesene Patienten nur ein geringes Risiko haben, ein zweites Mal an Covid-19 zu erkranken. Bislang ist aber noch unklar, wie lange die Immunität bei Menschen mit überstandener Sars-CoV-2-Infektion anhält, wie robust diese ist und ob es von Mensch zu Mensch Unterschiede gibt.
Ursprünglicher Plan von Jens Spahn
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte einen solchen Immunitätsausweis ursprünglich geplant. Falls wissenschaftlich bewiesen ist, dass nach einer Coronavirus-Infektion Immunität besteht und ein Genesener niemanden mehr anstecken kann, sollten sich die Betroffenen diese Immunität bescheinigen lassen können – analog zum Impfpass.
Wegen des Widerstands der SPD legte Spahn sein Vorhaben im Mai allerdings zunächst auf Eis. Zugleich bat er den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme.
Der Ethikrat rät „angesichts erheblicher Unsicherheiten hinsichtlich der Ausprägung und des zeitlichen Verlaufs einer Immunität und Infektiosität sowie der Aussagekraft von Antikörpertests gegen Sars-CoV-2“ im Moment von Immunitätsbescheinigungen ab. Stattdessen solle auf andere Maßnahmen für einen effektiven Infektionsschutz gesetzt werden.
Nicht bei allen Genesenen etwa sind Antikörper nachweisbar
Zudem fordern die Experten, frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Immunität gegen Corona „aufgrund ihrer zweifelhaften Verlässlichkeit und des daraus folgenden Gefährdungspotenzials“ strenger zu regulieren. Nicht bei allen Genesenen etwa sind Antikörper nachweisbar, auch gibt es in seltenen Fälle falsche Ergebnisse.
Für den Fall, dass eine Immunität gegen Sars-Cov-2 künftig verlässlich nachweisbar sein sollte, ist der Ethikrat geteilter Meinung über den Sinn eines Immunitätsausweises.
Experten pochen auf Freiwilligkeit
Die eine Hälfte der Experten hält dann unter bestimmten Voraussetzungen eine stufenweise anlass- und bereichsbezogene Einführung einer Immunitätsbescheinigung für sinnvoll. Zugleich warnt sie, dies dürfe nur auf freiwilliger Basis passieren, und es dürfe auch keinen Druck etwa von Arbeitgebern oder Versicherungen geben.
Die andere Hälfte der Ratsmitglieder lehnt einen solchen staatlich kontrollierten Immunitätsausweis auf jeden Fall aus praktischen, ethischen und rechtlichen Gründen ab.
Der Deutsche Ethikrat berät über zentrale ethische Fragen und gibt regelmäßig Stellungnahmen ab. Dem Gremium gehören 26 Mitglieder an, die je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung berufen werden. Darunter sind etliche Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen. (afp)
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