Zweidrittelmehrheit für Stammzellenforschung

Bern – In der Zukunft darf in der Schweiz mit embryonalen Stammzellen geforscht werden. Zur Überraschung vieler stimmten 66,4 Prozent der Schweizer Wähler am vergangenen Sonntag für das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz, das die Verwendung von bis zu sieben Tage alten Embryonen in der pharmazeutischen Forschung erlaubt. Ein Bündnis christlicher, linker und grüner Gruppen hatte das Referendum erreicht. Sie bezeichneten das Gesetz als ersten Schritt zum Klonen von Menschen, während die Befürworter für den Fall der Ablehnung eine Abwanderung von Forschern – etwa nach Großbritannien, befürchteten. In Deutschland ist die Forschung an menschlichen Embryonen nicht erlaubt.
Von 29. November 2004

Bern – In der Zukunft darf in der Schweiz mit embryonalen Stammzellen geforscht werden. Zur Überraschung vieler stimmten 66,4 Prozent der Schweizer Wähler am vergangenen Sonntag für das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz, das die Verwendung von bis zu sieben Tage alten Embryonen in der pharmazeutischen Forschung erlaubt. Ein Bündnis christlicher, linker und grüner Gruppen hatte das Referendum erreicht. Sie bezeichneten das Gesetz als ersten Schritt zum Klonen von Menschen, während die Befürworter für den Fall der Ablehnung eine Abwanderung von Forschern – etwa nach Großbritannien, befürchteten. In Deutschland ist die Forschung an menschlichen Embryonen nicht erlaubt.

Die Regierung in Bern, die auch Schützenhilfe aus der Wissenschaft erhielt, begrüßte das klare Votum und versprach, jedem Mißbauch entgegenzuwirken. So dürfen nur die bei der künstlichen Befruchtung überzähligen Embryonen verwendet werden und auch nur dann, wenn das Elternpaar schriftlich eingewilligt hat. Ein Embryo darf zu keinem anderen Zweck als der Gewinnung von Stammzellen verwendet werden. Der Molekularbiologe und Philosoph Christoph Rehmann-Sutter, Präsident der schweizerischen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin, vertritt den Standpunkt: „Ein Embryo ist nicht würdelos, aber er verdient auch noch nicht die gleiche Würde wie ein geborener Mensch“.

Stammzellen gelten als Hoffnungsträger zur Therapie bislang nicht heilbarer Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes, Parkinson oder Querschnittslähmungen. Embryonale Stammzellen sind in ihrer Entwicklung noch nicht festgelegt. Sie teilen sich unentwegt und können sich zu vielen der rund 200 Gewebetypen des menschlichen Körpers entwickeln, etwa zu Herzmuskel-, Nerven-, Nieren- oder Blutzellen. Sie sind jedoch ethisch umstritten, denn sie werden derzeit wenige Tage alten Embryonen entnommen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstehen und nicht mehr einer Frau eingesetzt werden sollen. Embryonale Stammzellen können aber auch durch Klonen produziert werden. Sie sind beliebig lange haltbar und lassen sich, im Gegensatz zu adulten Stammzellen, beliebig oft teilen. „Über zehn bis zwanzig Jahre lassen sich Zellen im Kilogramm-Bereich erzeugen“, so der Kölner Stammzellforscher Professor Dr. Jürgen Hescheler. Er konnte mittels spezifischer Zellkulturprotokolle humane embryonale Stammzellen in Herzmuskelzellen entwickeln, eine Vorraussetzung für den Einbau in geschädigtes Herzgewebe und für die Verbesserung der Herzfunktion, was für einen späteren klinischen Einsatz entscheidend sei.

Die Befürworter des Stammzellenforschungsgesetzes StFG sehen sich bestätigt: Das Volk wolle einen starken, wettbewerbsfähigen Forschungsstandort Schweiz und den medizinischen Fortschritt, das StFG dürfe aber nicht als Eingangstor zum Klonen dienen. Die enttäuschte Grüne Nationalrätin Maja Graf (BL) sah die Ausgangslage derer, die gegen alle Bundesratsparteien zu kämpfen hatten, schwierig, wie sie gegenüber Radio DRS erklärte. Es sei aber gelungen, eine wichtige Debatte zu eröffnen. (jel)



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