Baden-Württemberg: 1.000 Euro Strafe für Familienspaziergang

Nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Woche zu Woche können sich Corona-Maßnahmen ändern. Obwohl eine Familie sich der Situation bewusst und in direkter Linie verwandt ist, mussten fünf Personen in Baden-Württemberg nach einem Familienspaziergang 1.000 Euro Strafe zahlen.
Titelbild
Polizeikontrolle. (Symbolbild)Foto: Matthias Hangst/Getty Images
Von 27. Mai 2020

Nicht nur in Stuttgart häufen sich die Verstöße gegen die Coronamaßnahmen. Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet, registrierten die Beamten in den letzten zwei Monaten etwa 200.000 Ordnungswidrigkeiten und 230 Straftaten. In Wien waren es nur 8.200 Verstöße. Nun traf es wieder eine Familie, deren Spaziergang zum Friedhof jeden 200 Euro kostete.

Obwohl sie in direkter Linie verwandt sind, mussten fünf Personen in Baden-Württemberg nach einem Familienspaziergang 1.000 Euro Strafe zahlen. Nach Schilderung des Familienvaters waren die fünf in zwei Grüppchen mit drei beziehungsweise zwei Personen unterwegs, als sich ein Streifenwagen näherte, rückten sie dichter zusammen – und prompt hielten die Polizisten an.

Nach aktuellen Regelungen dürften sich zwar beliebig viele Familienmitglieder in geschlossenen Räumen treffen. Vor der Tür gilt jedoch: nicht mehr als zwei Haushalte. Da die beiden Töchter, ihre Eltern und ihr Großvater in insgesamt vier Haushalten wohnen, müssen sie draußen den Mindestabstand einhalten, während sie drinnen vom selben Teller essen dürfen.

„Willkür“ ohne Stellungnahme

Gegenüber der Stuttgarter Zeitung zeigt der Familienvater entsprechend Unverständnis gegenüber dieser „Willkür“. „Was haben diese Vorschriften mit der Verhinderung der Virusausbreitung zu tun?“, zitiert die „Stuttgarter Zeitung“.

Auf Rückfrage bei den zuständigen Behörden habe er leider weder vom Ordnungsamt noch vom Staatsministerium eine nachvollziehbare Begründung erhalten. Auch warum die Beamten statt der Mindeststrafe von 100 Euro gleich den doppelten Betrag – pro Person – verhängten, kann sich der Familienvater bis heute nicht erklären. Eine Stellungnahme dazu liegt ihm ebenfalls nicht vor.

Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, hielt sich die Familie an die Empfehlung der Streifenpolizisten, sich „kooperativ zu verhalten“. Damit es nicht noch teurer wird, hat die Familie die Strafe inzwischen bezahlt.



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