QAnon-Bewegung beschäftigt FDP-Fraktion: Bundesregierung zeigt sich erkenntnisarm

Die sogenannte QAnon-Bewegung und ihr Einfluss auf Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland haben das Interesse der FDP-Bundestagsfraktion und der Grünen erweckt. Die Antwort der Bundesregierung weist auf eine geringe Erkenntnisdichte hin.
Titelbild
Ein Demonstrant in den USA mit einem Q-Anon-Symbol auf seinem Rücken.Foto: Stephanie Keith/Getty Images
Von 27. Oktober 2020

Spätestens seit Beginn der Corona-Krise hat die „QAnon“- oder „Q“-Bewegung in Deutschland breite Aufmerksamkeit in den Medien gefunden. Erst kürzlich hat die FDP im Bundestag eine Kleine Anfrage zum Thema eingebracht, die mittlerweile von der Bundesregierung beantwortet wurde. Auch die Linke ist jetzt mit einer Kleinen Anfrage nachgezogen.

FDP will mehr über Radikalisierungspotenzial von QAnon wissen

Berichte über eine Nähe der sogenannten Reichsbürger-Szene zum „QAnon“-Netzwerk und der vermeintliche „Sturm auf den Reichstag“ vom 29. August 2020 haben FDP-Abgeordnete im Bundestag dazu veranlasst, die Bundesregierung nach Erkenntnissen über die „Ausbreitung der QAnon-Bewegung in Deutschland“ zu befragen. Bereits im Juli hatte die Bundesregierung den Grünen eine ähnliche Anfrage beantwortet. Mehrfach nimmt die Antwort an die FDP auf diese Bezug.

In der Antwort vom Juli heißt es, in Verbindung mit QAnon werden „verschiedenste Verschwörungsideologien verbreitet, die aber in der Regel nicht strafbar sind“. Die QAnon-Bewegung ist sehr heterogen und die ideologische Grundlage sehr schwammig. Es existiert „keine zentrale Instanz, die bestimmt, welche Inhalte offizieller Kanon sind“.

Bei den zentralen Annahmen, die QAnon ausmachten, handele es sich nicht um eine „genuin rechtsextremistische Verschwörungsideologie“, heißt es weiter, allerdings gäbe es „Anknüpfungspunkte für rechtsextremistische Ideologieelemente“. Gewaltaufrufe durch Anhänger und Wortführer seien nicht bekannt, allerdings bestehe ein „Radikalisierungspotenzial“.

Wird QAnon zum Faktor bei der Bundestagswahl in Deutschland?

In den einleitenden Worten zur Frage äußert sich die FDP beunruhigt, dass die QAnon-Ideologie, die „grob umrissen […] den Glauben an eine übermächtige Verschwörung unter Amts-, Mandatsträgern und Prominenten“ inklusive deren Verwicklung in Verschwinden und Missbrauch von Kindern beinhalte, auch im kommenden Jahr in Deutschland im Bundestagswahlkampf eine Rolle spielen könne.

In den USA sei es der Bewegung, deren Ideologie „mit antiglobalistischen, antisemitischen und rassistischen Elementen versehen“ sei und ihre Popularität aus der Verschmelzung zahlreicher unterschiedlicher Verschwörungstheorien ziehe, gelungen, „massiv Einfluss“ auf die Präsidentschaftswahlen zu nehmen.

Es sei nach Auffassung der Fragesteller zu befürchten, dass „eine derartige Mobilisierung im kommenden Jahr auch in Deutschland stattfinden wird, mit dem Ziel, rechtsextreme Kandidaten oder Parteien zu begünstigen und demokratische Institutionen zu schwächen“.

Bundesregierung fördert Programme gegen Verschwörungsideologien

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage blieb über weite Strecken kursorisch. In einigen Bereichen wurde auf die bereits knapp gehaltenen Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vom Juli verwiesen. Darüber hinaus erklärte die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie treffe, um Prävention und Aufklärung bezüglich unterschiedlicher Formen von Verschwörungsideologien zu leisten.

So würden derzeit „15 Träger, Maßnahmen und Modellprojekte gefördert, die einen Bezug zum Thema Verschwörungsideologien aufweisen oder sich im Rahmen ihrer Arbeit auch mit Verschwörungsideologien auseinandersetzen“. Auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gebe unterschiedlichen Trägern die Möglichkeit, sich mit dem Thema zu befassen.

Keine Erkenntnisse über Kooperation zwischen Anhängern in den USA und in Deutschland

Auf einen Fragenkomplex, ob und inwieweit sicherheitsbehördliche Maßnahmen Anteil gehabt hätten an umfangreichen Löschungen mit „QAnon“ verbundener Profile und Gruppen in sozialen Medien, bleibt die Antwort der Regierung ebenfalls allgemein. Es wird dargelegt, wie sich die Bewegung in den USA von sogenannten Imageboards auf andere Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube ausgeweitet habe. Außerdem würden Messengerdienste wie Telegram eine Rolle spielen.

Dortige Aktivitäten würden im Rahmen eines Monitorings gesichtet und für den Fall, dass strafrechtlich relevante oder Gefährdungssachverhalte festgestellt würden, sei die Einleitung entsprechender polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Maßnahmen vorgesehen.

Was den Fragenkomplex nach Erkenntnissen über mögliche Verbindungen und Unterstützungshandlungen von US-amerikanischen QAnon-Protagonisten für die Akteure in Deutschland, mögliche ideologische Unterschiede oder Einflussnahmen ausländischer Mächte anbelangt, muss die Bundesregierung vollständig passen:

„Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen, über die öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.“

Bundesregierung spricht nicht von „Sturm auf den Reichstag“

Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Juli gäbe es aufseiten der Bundesregierung zudem keine „über die öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse“ über mögliche Kooperationen oder Überschneidungen zwischen QAnon-Bewegung und rechtsextremistischen Bestrebungen, die von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden.

Auch bezüglich der Frage nach „Verbindungen oder Überschneidungen zu radikalen Impfgegnern“ hat die Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse.

Bezogen auf die Ereignisse am Rande der Großdemonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 29. August in Berlin inklusive der „kurzzeitigen Besetzung der Treppenaufgänge des Reichstagsgebäudes“ – von Medien als „Sturm auf den Reichstag“ bezeichnet – stellt die Bundesregierung ein „situatives und temporäres Zusammenwirken verschiedener, insbesondere aktionsorientierter, Gruppen“ fest, die „gemeinsam interagieren und sich gegenseitig Inhalte zu eigen machen oder diese unwidersprochen lassen“.

Es werde auch weiterhin mit spontanen gemeinsamen und symbolträchtigen Aktionen gerechnet, die „durch den gezielten Einsatz von Sozialen Medien in Bezug auf den tatsächlichen Umfang oder die Wirkung überhöht“ würden. Vermeintlich repressive – provozierte und anschließend dokumentierte – hoheitliche Maßnahmen würden „missbraucht, um die eigene Opferrolle aufzuzeigen“.

Sicherheitsbehörden „für Einflussnahme gewappnet“

Was mögliche illegitime Einflussversuche auf die Bundestagswahl im kommenden Jahr anbelangt, würden „geeignete Maßnahmen getroffen, um eine unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl 2021 durch fremde Staaten und andere ausländische nichtstaatliche Akteure“ zu erkennen und abzuwehren. In der Antwort auf die Anfrage heißt es:

„Die Bundesregierung kann weiterführende Informationen aus Gründen des Staatswohls nicht darlegen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der zuständigen Behörden im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind.“



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