Ärztekammer verliert Prozess gegen Dr. Ronny Weikl

Ein Informationsschreiben über Haftungsfragen, Nebenwirkungen, Wirksamkeit der COVID-Impfungen: Was zur Aufklärung der Ärzte beitragen sollte, war der bayerischen Landesärztekammer ein Dorn im Auge. Sie zog vor Gericht – und unterlag.
Die Landesärztekammer wollte ein Aufklärungsschreiben für Ärzte verhindern und verklagte Dr. Ronny Weikl. Doch das ging nach hinten los. Foto: iStock
Die Landesärztekammer wollte ein Aufklärungsschreiben für Ärzte verhindern. Doch das ging nach hinten los.Foto: iStock
Von 25. Januar 2023


Im vergangenen Jahr hat die Landesärztekammer Bayern Dr. Ronny Weikl, stellvertretender Vorsitzender des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) verklagt. Nun liegt das Urteil vor.

Anlass des Prozesses war ein Informationsschreiben vom 6. November 2021, das der Verein auf seiner Website veröffentlicht hatte. Dieses konnte von interessierten Personen heruntergeladen und beispielsweise an Ärzte und Gesundheitsämter verschickt werden. In dem Schreiben hatte sich der Verein an alle Ärzte gewandt und sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die COVID-Impfstoffe „unnötig, unwirksam und gefährlich“ seien. Im Falle von auftretenden Impfschäden könnten die Ärzte persönlich haftbar gemacht werden, warnte der MWGFD.

„Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Ausgangssituation der Covid-19-Impfungen ein völlig andere ist, als mit den Impfungen gegen die Schweinegrippe. Diese hatten eine reguläre Zulassung, die Covid-19-Impfungen haben bekanntermaßen nur eine Notfallzulassung, auch wenn dies wiederholt anders dargestellt wird“, heißt es in dem der Epoch Times vorliegenden vierseitigen Informationsbrief.

Keine Zahlungen bei Impfschäden durch Staat

Laut MWGFD sei auch nicht zu erwarten, dass der Staat die Entschädigungszahlungen an die Impfgeschädigten übernehmen werde, wie es bei der Schweinegrippe der Fall war. Die Hersteller jedenfalls würden „Immunität“ genießen und nicht haftbar gemacht werden können.

Weiter appellierte der Verein an das Gewissen der Ärzte. „Unser erster Grundsatz lautet, dass wir keinen Schaden anrichten dürfen. […] Und bitte prüfen Sie insbesondere so sorgfältig und gründlich wie Ihnen möglich, ob Sie die Impfung von schwangeren Frauen, Jugendlichen und Kindern wirklich ethisch und wissenschaftlich vertreten können.“

„Ziehen Sie jetzt die notwendigen Konsequenzen – warten Sie nicht, bis die medizinische und politische Obrigkeit zur Besinnung kommt. Machen Sie sich nicht mitschuldig an der sinnlosen Verlängerung dieser verantwortungslosen Impfkampagne, die schon so viele Menschen ihre Gesundheit und nicht wenige ihr Leben gekostet hat“, heißt es in dem Schreiben.

Belegt wurden die Ausführungen durch unterschiedliche Publikationen und Studien über die Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der COVID-Impfstoffe, die auf der Website entsprechend verlinkt wurden.

Ärztekammer sieht „sittenwidrige Schädigung“

Die Ärztekammer verlangte zunächst außergerichtlich, später im Rahmen einer Wettbewerbsklage, dass der Infobrief von der Website des Vereins gelöscht wird.

In einem der Epoch Times vorliegenden außergerichtlichen Schreiben an Dr. Weikl bezeichnet der Anwalt der Landesärztekammer das Versenden derartiger Informationsschreiben als „eine sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB, da damit der Adressat zur Unterlassung von Impfungen genötigt werden soll.“ Damit werde „massiv in den Betriebsablauf“ einer Arztpraxis eingegriffen.

„Die Berufsordnung für bayerische Ärzte fordert zu kollegialem Verhalten auf und untersagt die nicht angeforderte Belehrung anderer Ärzte“, heißt es weiter in dem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben.

Am 21. Januar 2022 reichte die Landesärztekammer schließlich Klage gegen Weikl ein – und zwar nicht in seiner Funktion als Vertreter des MWGFD, sondern privatrechtlich. Eine mündliche Verhandlung fand am 1. Dezember vor dem Landgericht Passau statt, die ein großes öffentliches Interesse erweckte.

Der falsche Beklagte

Aus Sicht der Medizinrechtlerin Beate Bahner, die Weikl in dem Verfahren vertrat, verlief der Prozess erfreulich. „Hier ging es wirklich nach Recht und Gesetz zu“, erklärte die Autorin des Buches „Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ in ihrer Videobotschaft vom 24. Januar.

Schon im Vorfeld hatte die Anwältin in ihrer über 60-seitigen Klageerwiderung vom 26. April 2022 ausgeführt, dass die Klage allein schon deswegen abzuweisen sei, weil sie sich gegen den falschen Beklagten richte.

Da der Verein MWGFD das Schreiben zur Verfügung gestellt habe und nicht ihr Mandant selbst, wäre die Klage gegen den Verein zu führen – auch wenn Weikl im Vorstand mitwirkt.

Das Urteil

Auf einen vom Gericht angeregten Vergleich ließ sich Weikl mit seiner Anwältin nicht ein. „Auch wenn eine Meinung irgendwie unangenehm ist, ist sie noch lange nicht rechts- oder wettbewerbswidrig und zu untersagen“, so Bahner. Erst recht nicht, wenn damit Kosten verbunden seien.

„Das Gericht stellt zutreffend fest, dass es sich ausschließlich um Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen zu Covid-Impfungen handelt“, schilderte die Anwältin. „Es unterfällt damit dem Bereich der öffentlichen Kommunikation.“

In dem Urteil des Landgerichts Passau stellt der Richter klar, dass Weikls Arztpraxis in keinerlei Zusammenhang mit dem Schreiben stand. „Insbesondere wird in dem Schreiben an keiner Stelle auf die Arztpraxis des Beklagten hingewiesen oder gar Bezug genommen“, heißt es auf Seite 5 des Urteils, das der Epoch Times vorliegt.

Letztendlich wurde die Klage vor allem deswegen zurückgewiesen, weil der Richter die verbreitete Information als keine geschäftliche Handlung ansah, die im Rahmen des Wettbewerbsrechts hätte abgemahnt werden können.

Daran änderte auch der Umstand nichts, dass der Verein auf seiner Website zu Spenden aufruft, worin der Anwalt der Landesärztekammer eine geschäftliche Handlung sah. Der Richter teilte diese Ansicht nicht.

Kosten zu Lasten der Ärztekammer

Mit dem Unterliegen in dem Prozess hat die Landesärztekammer nun auch die Kosten dieses Zivilverfahrens – auch die von Beate Bahner – zu tragen, insgesamt seien dies mit den Anwaltskosten der Kläger- und Beklagtenseite sowie den Gerichtskosten viele Tausende Euro.

„Das geht zu Lasten der Ärzteschaft, die ja zu Zwangsmitgliedsbeiträgen verpflichtet ist. So kann man die Mitgliedsbeiträge der Ärzte auch verprassen“, kommentiert die Medizinrechtlerin. Ihres Erachtens war die Klage von Anfang an aussichtslos.

Anstatt eine Klage einzureichen, wäre es die Aufgabe der Ärztekammer gewesen, eine umfassende Aufklärung zu betreiben – sowohl über die Haftungsfolgen im Falle eines möglichen Impfschadens als auch über mögliche Gefahren der Impfung und die bedingte Zulassung, so Bahner gegenüber Epoch Times.


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