Maskenatteste sind keine Gesundheitszeugnisse – Arzt fordert Umdenken

Tausende Maskenatteste wanderten in den letzten Jahren in die Asservatenkammern und dienen bis heute als Grundlage für die Strafverfolgung von Ärzten. Dr. Ronald Weikl ist einer von ihnen. In seinem neuesten Video erinnert er die Richter, Staatsanwälte und Schöffen an ihre eigentliche Aufgabe: das Wohl der Bevölkerung.
Wenn es nach Dr. Ronald Weikl geht, gehört die Strafverfolgung von Ärzten wegen Maskenattesten bald der Vergangenheit an (Symbolbild). Foto: iStock
Wenn es nach Dr. Ronald Weikl geht, gehört die Strafverfolgung von Ärzten wegen Maskenattesten bald der Vergangenheit an.Foto: iStock
Von 14. Dezember 2022

Gefängnisstrafen, Berufsverbote, Strafgelder. Unter dem Vorwurf, „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ erstellt zu haben, gerieten etliche Ärzte in die Mühlen der Justiz. Dr. Ronald Weikl hat sich mittlerweile durch zwei Instanzen geschlagen – ein Ende ist aber noch nicht in Sicht. Was aus seiner Sicht falsch läuft, was Ärzte und Justizbeamte gemein haben und was die Zukunft bringen könnte, schilderte in einem Video.

Seit 30 Jahren ist Weikl als Arzt tätig. Bei einer Razzia im Dezember 2020 wurden in seiner Praxis in Passau 1.096 Maskenatteste beschlagnahmt, die fein säuberlich in drei großen Ordner abgeheftet waren. Wegen vermeintlich „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ erhob die Staatsanwaltschaft in 95 Fällen gemäß § 278 StGB Anklage. Nach acht Tagen Verhandlungen in der ersten Instanz blieben noch 78 Fälle übrig – Grund genug für das Amtsgericht Passau, gegen den Arzt 20 Monate Haft auf Bewährung sowie 50.000 Euro Geldstrafe zu verhängen. Hinzu kam ein eingeschränktes Berufsverbot: Weikl wurde es gerichtlich untersagt, weitere Maskenatteste für Patienten auszustellen.

Im Berufungsverfahren, das am 15. November 2022 nach fünf weiteren Verhandlungstagen zu Ende ging, verurteilte das Landgericht Passau den Arzt wegen 24 Fällen „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Diese waren ausschließlich für Kinder ausgestellt worden. Das Gericht sah es – im Zeitalter der Telemedizin – als problematisch an, dass die Kinder nicht in der Praxis vorgestellt wurden. Kritisiert wurde, dass Weikl auf die Aussage der Mütter vertraute, die nach seiner ärztlichen Einschätzung glaubhaft typische Beschwerden schilderten, welche die Ausstellung eines Attestes rechtfertigten.

Vom Gericht unberücksichtigt blieben sowohl der Umstand, dass Arzt-Patientenkontakte aufgrund der Corona-Krise ohnehin eingeschränkt werden sollten, als auch die Tatsache, dass Weikl selbst bei Vorstellung der Kinder in der Arztpraxis keine andere Möglichkeit gesehen hätte, als eben jene Atteste auszustellen.

Der Staatsanwalt forderte für die in 24 Fällen ausgestellten Maskenatteste zwei Jahre Haft ohne Bewährung, ein dreijähriges Berufsverbot sowie eine Geldstrafe. Dem folgte das Passauer Landgericht zwar nicht, aber immerhin blieben ein Jahr Haft auf Bewährung und 50.000 Euro Geldstrafe sowie sämtliche Gerichtskosten, die Weikl tragen soll, übrig.

„Dieses Urteil kann aber trotzdem von mir niemals akzeptiert werden, weil es nämlich alles andere als gerecht ist!“, erklärt Weikl in einem Video, in der er sowohl eine Revision gegen das Urteil ankündigt, als auch eine Lanze für alle Kollegen bricht, die wie er wegen ausgestellter Maskenatteste am Pranger stehen.

Maskenatteste sind keine Gesundheitszeugnisse

Weikl kritisiert, dass Maskenatteste von der Justiz als Gesundheitszeugnis gemäß § 278 StGB gewertet werden. Üblicherweise fallen hierunter ärztliche Gutachten, Flugtauglichkeitsuntersuchungen oder medizinische Zeugnisse, die zur Vorlage bei Behörden oder Versicherungen bestimmt sind. Dass hier ein Arzt bei Falschaussagen aus Gefälligkeit gegenüber dem Patienten bestraft werde, sei nachvollziehbar.

Aber diesen Tatbestand erfüllen Maskenatteste eben nicht, stellt der Arzt klar. Vielmehr gehe es um die Teilhabe am täglichen Leben – den Schulunterricht, das Fahren mit Bus und Bahn oder Einkaufen. Wenn ein Arzt von der gemäß Corona-Verordnung vorgesehenen Ausnahme Gebrauch mache und aus schwerwiegenden, medizinischen Gründen eine Maskenbefreiung ausstelle, erfülle dies den Tatbestand des § 278 StGB nicht. Im Gegenteil.

Jedes Attest wurde gemäß meiner ärztlichen Pflicht zum Schutz der Gesundheit der sich mir anvertrauenden Menschen nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt.“

Ärzte und Justizbeamte dienen dem Volkswohl

Weikl hat es satt, dass in den Verhandlungen „um den heißen Brei“ herumgeredet und die wichtigsten Fragen zu Maskenattesten unter den Teppich gekehrt werden.

Insoweit führt er die Berufsordnung für Ärzte an, wonach es zu den Berufspflichten eines Arztes gehört, „keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen“ – ein Grundsatz, der im Zuge der Corona-Krise durch staatliche Richtlinien immer wieder untergraben wurde.

„Wie wir Mediziner also dem Hippokratischen Eid verpflichtet sind, so habt ihr Richter, Staatsanwälte, Schöffen bei eurem Amtsantritt einen Eid auf Wahrheit und Gerechtigkeit und unser Grundgesetz geleistet, dessen wichtigste Forderung in diesem aktuellen Zusammenhang im Artikel 1 der ‚unantastbaren Würde des Menschen‘ und im Artikel 2 im ‚Recht eines jeden auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘ verankert sind“, appelliert Weikl.

Sowohl Ärzte als auch Juristen im Staatsdienst verbinde die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitmenschen. Dieses sei nach wie vor durch die Maskenpflicht bedroht, so Weikl.

Masken ohne Evidenz

Diese Aussage begründet der Passauer Arzt mit der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz der Masken. Dabei verweist er auf die Einschätzung von Professor Lars Schaade, Vizechef des Robert Koch-Institut, der zur Frage nach Alltagsmasken in einer Pressekonferenz vom 28. Februar 2020 sagte: „Das ist mehrfach untersucht worden: Es gibt einfach keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“

Zig Studien hätten im Laufe der Pandemie bestätigt, dass die Maskenpflicht nicht nur sinnlos, sondern kontraproduktiv ist – vor allem bei Kindern. Weikl selbst hat an einer Kindermaskenstudie mitgewirkt, bei der die Gefahr, die mit dem Tragen von Masken einhergeht, deutlich bewiesen wurde: „Binnen weniger Minuten stieg der CO₂-Gehalt der Einatemluft durchschnittlich auf das über Sechsfache des Wertes, den das Umweltbundesamt als gesundheitsgefährdend für Kinder einstuft“, schildert er.

Die wenigen Studien, die von Maskenbefürwortern angeführt würden, würden hingegen meistens auf Modellrechnungen basieren.

Inzwischen pfeifen es laut Weikl schon „die Spatzen von den Dächern“, dass die nicht-pharmazeutischen Interventionen wie die Maskenpflicht massive Schäden – sowohl physisch als auch psychisch – verursacht hätten.

Neue Wege, offener Diskurs

Im Frühjahr 2021 stellte der renommierte Reutlinger Pathologe Professor Dr. Arne Burkhardt die Frage in den Raum, ob die Maske heimlicher Treiber der Pandemie sei. „In Anbetracht der komplexen pathophysiologischen und organischen Folgen des Maskentragens kann die Maske nicht als harmloses Körper-Accessoire wie Mütze, Hut, Schuhe etc. gelten“, so Burkhardt. Sie stelle vielmehr einen Eingriff in die körperliche Integrität und lebenswichtige Körperfunktionen des Trägers dar, die zu einem charakteristischen Krankheitsbild der Masken-Dyspnoe führen könne. Die Masken-Dyspnoe sei eine Erkrankung nach WHO-Definition und dürfte laut Burkhardt die erste Krankheit sein, die durch staatliche Verordnung und Verbote negiert und deren Behandlung verfolgt werde.

Neben dem Bundesärzteverband Hippokratischer Eid fordert auch der deutsche Patientenschutzverband eine Generalamnestie für alle Ärzte, die wegen Attesten verfolgt oder bestraft wurden. In der Vergangenheit setzten sich etliche Mediziner und Wissenschaftler für einen offenen Diskurs mit den Protagonisten ein, die für die Einführung der Maskenpflicht verantwortlich waren – auch im Rahmen von Maskenattest-Prozessen.

Da laut Weikl selbst für jeden Laien aufgrund der eindeutigen Studienlage klar sein dürfte, wie dieser Diskurs ausgeht, appelliert auch er an alle Beteiligten, „alle Strafverfahren in Sachen Ausstellung oder Benutzung vermeintlich falscher Gesundheitszeugnisse, nach § 278 oder § 279 StGB, Maskenatteste betreffend, sofort einzustellen bzw. alle diesbezüglich Angeklagten freizusprechen“.

Damit würden nicht nur weiteres Unrecht verhindert, sondern auch wertvolle Kapazitäten freigesetzt, sodass sich die Beteiligten wieder den „wirklichen Straftaten“ zuwenden könnten. Weikl prophezeit, dass die Hauptaufgabe der Richter und Staatsanwälte in den nächsten Jahrzehnten darin bestehen wird, „die Unzahl von Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem sogenannten ‚Corona-Impfgeschehen‘ begangen wurden und weiterhin begangen werden, juristisch zu verfolgen und abzuarbeiten“.

Gleichzeitig hofft er, dass sich noch mehr von ihnen dem Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte anschließen, das für Rechtsstaatlichkeit und die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Die Organisation habe es sich zum Ziel gemacht, längerfristig über die Corona-Krise hinaus gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und der Politik Lösungen für bedeutsame Probleme der Justiz zu entwickeln. Zentral hierbei sei die Forderung der wirklich Unabhängigkeit der Justiz im Rahmen der Gewaltenteilung.

Dr. Ronald Weikl ist praktischer Arzt und Frauenarzt. Er ist Mitbegründer und Vize-Vorsitzender der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD). Seit Beginn der Corona-Krise hat der Verein die politisch verordneten Maßnahmen als überzogen kritisiert. Das von der MWGFD erarbeitete kostengünstige und schnell umsetzbare Pandemie-Ausstiegskonzept wurde seitens der Regierung ignoriert.



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