Kampf der Transgender-Aktivisten gegen Elternratgeber (Teil 2)

Wie sollen Psychologen oder Psychotherapeuten mit Kindern, die sich unsicher über ihre Identität sind, umgehen? Sie in ihrem natürlichen Geschlecht bestärken? Oder im Trans-werden? Zwei Autorinnen, die einen Ratgeber für Eltern verfassten, stehen im Visier von Transgender-Aktivisten.
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Ein kritischer Elternratgeber stellt sich gegen die Transgender-Ideologie – und wird hart kritisiert.Foto: iStockPhoto/Comp.ET und Creative Commons
Von 6. August 2023

Ob Einheitsklo-Debatte oder „Schwimmerinnen“ mit Männerkörpern in Damenduschen, die Transgender-Ideologie verändert unsere Gesellschaft – nachhaltig. Im Namen von Egalitarismus, Antirassismus und anderer Parolen führt man lautstarke Kontroversen und attackiert Meinungen anderer. Mittlerweile greift die Transgender-Welle auch verstärkt auf Kinder und Jugendliche über. Lebensverändernde Geschlechtsoperationen werden mehr und mehr zur Mode. Wer die Geschehnisse anprangert, sticht in ein Wespennest.

Das mussten auch die beiden Autorinnen eines Transgender-Elternratgebers erfahren, der versucht, betroffenen Eltern Hilfe und Tipps zu geben. Epoch Times berichtete bereits im Artikel „Kampagne gegen kritischen Elternratgeber zu Transgender angelaufen (Teil 1)“ über den Fall von Stefanie Bode und Rona Duwe. Was geschah nach der Meldung bei den Behörden? Hier die Fortsetzung.

Überraschende Post von der Bundeszentrale

Wie bereits berichtetet, mobilisierten Transgender-Aktivisten im Internet gegen die Autorinnen des Elternratgebers im Internet. Doch die Lobbyisten gingen noch viel weiter. Man will den Elternratgeber auf die schwarze Liste setzen lassen – und mutmaßlich die beiden Autorinnen zum Schweigen bringen. „Rona Duwe und ich haben am 12. Juni beide einen Brief der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz bekommen“, erklärte Diplom-Psychologin Stefanie Bode.

Der Psychologischen Psychotherapeutin und Politikwissenschaftlerin M.A. und ihrer Co-Autorin, der Diplom-Designerin (Medien) Rona Duwe, wurde ein Termin zur mündlichen Verhandlung um eine mögliche Indizierung mitgeteilt. Aufgrund terminlicher Gründe des Rechtsanwalts der Autorinnen wurde die Verhandlung jedoch vorerst verschoben.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum Familienministerium von Lisa Paus (Grüne). Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Haus von Ministerin Paus, brachte sich in den Fall ein.

Die Epoch Times fragte bezüglich des Elternratgebers „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ bei der Bundeszentrale nach. Diese bestätigte, dass bei der dortigen Prüfstelle für Medien ein Antrag zur Indizierung vorliege. Man habe bereits ein entsprechendes Verfahren eröffnet, hieß es.

„Gerichtsähnliches Indizierungsverfahren“

Behördensprecherin Lisa Keimburg erklärte zum Ablauf solcher Fälle: In „gerichtsähnlichen Indizierungsverfahren […] in pluralistisch und interdisziplinär besetzten Prüfgremien“ werde über die Aufnahme in die Liste entschieden. Im vorliegenden Fall würden die beiden Autorinnen zugeladen und bei Feststellung einer Jugendgefährdung die Indizierung des Ratgebers durchgeführt. Die Folge wäre, dass man den Elternratgeber dann nicht mehr für Kinder und Jugendliche zugänglich veröffentlichen darf.

„Eine Jugendgefährdung liegt dann vor, wenn die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in Gefahr ist“, so Keimburg. Die Bundeszentrale suche „nicht selbst nach potenziell jugendgefährdenden Inhalten“, sondern werde nur auf Antrag oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle tätig. Privatpersonen seien nicht antragsberechtigt. Zu laufenden Verfahren mache man keine weiteren Äußerungen.

Der Antrag zur Indizierungsprüfung wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten eingebracht, so Stephanie Bode. KJM-Sprecherin Anja Bundschuh erklärte gegenüber der Epoch Times, dass die Behörde keine „fallbezogene Auskunft“ im Zusammenhang mit ihrer „Aufsichtstätigkeit“ gebe.

„Zur Feststellung eines konkreten Verstoßes ist eine Einzelfallbewertung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erforderlich“, hieß es allgemein gehalten. Die Sprecherin bestätigte, dass „Bürger*innen und Institutionen“ – auch anonym – Inhalte melden könnten, „die im Sinne des Jugendmedienschutzes als problematisch angesehen werden“.

Elternratgeber gefährde die Entwicklung

Stefanie Bode gab nähere Auskünfte dazu, welche Vorwürfe erhoben werden. Demnach werfe man dem Handlungskonzept des Ratgebers unter anderem vor, dass es darauf abziele, junge „trans*Menschen“ als Kult-zugehörig, fremdbestimmt und hilfsbedürftig darzustellen. Es werde der Eindruck erweckt, dass sie Opfer ideologischer Indoktrination seien und unfähig der reflektierten Meinungs- und Willensbildung. Der Elternratgeber gefährde daher die Entwicklung von Kindern & Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Die Bundeszentrale gehe in ihren Ausführungen davon aus, dass die Broschüre dazu beitragen könne, „übergeordnete Ressentiments in Hinblick auf Themen wie gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt sowie Gleichberechtigung aller Menschen der LGBTQIA+Community zu erzeugen“. Die gemachten Vorwürfe gehen sogar bis hin zu einer Warnung vor sozialethischer Desorientierung durch den Transgender-Ratgeber.

Nicht nur von behördlicher Seite gerieten die Autorinnen unter Druck. Auch in ihrem gesellschaftlichen Umfeld gab es Veränderungen. „Zwei Organisationen von ROGD Eltern haben sich öffentlich von der Broschüre distanziert“, berichtet Stefanie Bode. Der Begriff „Rapid-Onset Gender Dysphoria“ (ROGD) ist umstritten. Plötzlich tritt bei einer Person, hauptsächlich bei Mädchen, die Idee einer Genderdysphorie auf. Kritiker des Begriffs meinen, dass dies eher aus Gründen sozialer Ansteckung geschehe.

Die beiden Autorinnen seien auch von vielen Feministinnen auf Twitter kritisiert worden – wegen des autoritären Erziehungsstils in der Broschüre. Kritik sei selbst von jenen gekommen, die „sonst Transgenderismus teilweise auch kritisch sehen“. Andere würden ihnen vorwerfen, mit dem Elternratgeber Kinder zu schädigen und dass die Broschüre eine Anleitung zur Konversionstherapie sei, so Bode.

Eine Welle der Solidarität

Parallel erleben die Autorinnen auch Unterstützung, Hilfesuchende melden sich bei ihnen. „Häufig hören wir auch, wie ‚mutig‘ es sei, was wir gemacht haben.“ Viele hätten nach dem Elternratgeber gefragt und mutmachende Nachrichten geschickt, so Stefanie Bode. 

„Wir erfahren bzgl. der behördlichen Angriffe eine große Welle der Solidarität und konnten nun innerhalb von weniger als einer Woche an die 10.000 Euro Spenden für unsere zunächst kalkulierte rechtliche Vertretung sammeln.“ Besonders empört hätten die Leute auf das berufsrechtliche Verfahren reagiert, das gegen sie eingeleitet worden sei, erklärte Stefanie Bode.

Am 27. Juni habe Bode von der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ein Schreiben bekommen. Darin wurde ihr angekündigt „dass aufgrund von mehreren gegen mich eingegangener Anzeigen ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde“. Die Kammer werfe ihnen vor, dass die Broschüre davor warne, Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Transidentität zu behandeln.

Wenn Ärzte und Psychologen nicht warnen

Erinnert sei an einen aktuell in den USA viel diskutierten Fall unter umgekehrten Vorzeichen. In Kalifornien erhebt eine junge Frau juristische Vorwürfe gegen eine Reihe von Ärzten. Die heute 18-Jährige erzählte, dass ein „Online-Influencer sie im Alter von elf Jahren zu der irrigen Annahme“ verleitet habe, sie sei „transgender“.

„Niemand – keiner meiner Ärzte – hat versucht, mich in meinem Körper zu beruhigen oder sich sinnvoll gegen mein Vorhaben gewehrt oder Fragen gestellt; sie haben mich nur bestätigt“, schilderte sie. Der weitere Verlauf: Pubertätsblocker, Testosteronspritzen und schließlich die Amputation beider Brüste mit 13. Vor zwei Jahren hörte sie auf, sich Testosteron zu spritzen. Heute sieht sie sich wieder als Mädchen (detransitioniert) und befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung. Sie habe „viele Teenager-Mädchen-Dinge“ verpasst, bedauert sie.

In der dortigen Klageschrift heißt es, dass die Beklagten die psychologischen Ereignisse, die das Mädchen „zu der irrtümlichen Annahme veranlasst haben, dass sie transsexuell ist, nicht hinterfragt“ hätten. Stattdessen sei man davon ausgegangen, dass ein „emotional aufgewühltes zwölfjähriges Mädchen selbst am besten wusste, was sie brauchte, um ihre psychische Gesundheit zu verbessern“. Den Medizinern hingegen wirft man „ideologischen und profitorientierten medizinischen Missbrauch“ vor.

Hier der erste Teil: „Kampagne gegen kritischen Elternratgeber zu Transgender angelaufen (Teil 1)“

Download: Elternratgeber – Wegweiser aus dem Transgenderkult (2. Aufl., 2023)



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