Arbeitssicherheitsexperte: „Klares Nein zur Maske“

Für sein Gutachten über Nutzen und Schaden des Maskentragens hat sich der österreichische Arbeitssicherheitsexperte Dr. Helmut Traindl mit weit über 200 Veröffentlichungen beschäftigt. Sein Fazit: Ein Nutzen besteht nur für jene Politiker, „die Willkürmaßnahmen durchsetzen wollen".
Titelbild
Anweisung für Skitouristen auf einer Skipiste in Zauchensee (Österreich) im Januar 2022: Maskenpflicht, Abstand halten.Foto: BARBARA GINDL/APA/AFP via Getty Images
Von 22. Dezember 2022


Der österreichische Arbeitssicherheitsexperte und Ingenieur Dr. Helmut Traindl hat sich in einem Interview mit dem Online-Portal „report24.news“ klar gegen das verpflichtende Tragen von Mund- und Nasenschutzmasken ausgesprochen. Seine Untersuchungen hätten ergeben, dass eine Wirksamkeit gegen Viren nicht gegeben sei. Im Gegenteil könne die Maske eine Vielzahl von Problemen verursachen.

Traindl stützt sich auf die Ergebnisse seiner eigenen 191-seitigen Studie, die auf einer Sammlung von rund 250 Veröffentlichungen basiert. Sie sei ursprünglich als „möglichst themenübergreifendes“ Gerichtsgutachten geplant gewesen, das sämtliche Vor- und Nachteile des Maskentragens beleuchten sollte – vom potenziell positiven Effekt bei der Eindämmung des Corona-Virus bis zu den möglichen gesundheitlichen Gefährdungen.

„Ein Symbol des Gehorsams“

Am Ende habe sich gezeigt, dass ein Nutzen nur für solche Politiker bestehe, „die Willkürmaßnahmen durchsetzen wollen“, erklärte Traidl. Sogar „eine ganz aktuelle Studie aus China“ sei zu dem Ergebnis gelangt, „dass die Masken einer Verhaltenskonditionierung dienen – und nichts anderes“. Auch die WHO habe längst zugegeben, dass die Masken nichts brächten, aber eine „Symbolwirkung“ hätten, gab Treidl zu bedenken. Für ihn sei die Maske „ein Instrument, mit dem Leute unterdrückt werden können“.

Für Traindl steht fest, dass die Regierungen in Deutschland, Österreich und Großbritannien „von Anfang an auf die Erzeugung von Ängsten gesetzt“ hätten. „Und wenn jemand ängstlich ist, dann setzt das bewusste Denken aus und man macht das, was die Obrigkeit befiehlt“.

In Deutschland und Österreich seien die Menschen „offenbar besonders obrigkeitshörig“. Es existierten inzwischen „eng verschweißte Gruppen“ pro oder kontra Maske. Diese sei längst „ein Symbol des Gehorsams“. Deshalb könne man heute schon auf der Straße sofort feststellen, wer „systemtreu und wer eher systemkritisch eingestellt“ sei.

Ignorieren von Fakten

Für seine Meta-Studie habe er eine „Unmenge“ von Veröffentlichungen zum Thema untersucht. Viele davon seien „peer-reviewed“, also vor der Veröffentlichung von Fachleuten überprüft worden. Die Behörden würden diese Untersuchungsergebnisse allerdings in der Regel nicht anerkennen oder sogar ignorieren, sagte Traindl.

Dabei habe der österreichische Verfassungsgerichtshof noch 2020 zunächst die einschlägigen Verordnungen aufgehoben, weil keine Belege zu finden waren, die die erwünschte Wirkung der Maske bestätigt hätten. 2021 habe der Verfassungsgerichtshof dann geurteilt, dass die epidemiologische Lage die Maske unbedingt erforderlich machen würde – allerdings abermals, ohne Belege für eine Schutzwirkung vorzeigen zu können, so Traindl.

2022 habe der Verfassungsgerichtshof weiter grünes Licht für Maskenverordnungen gegeben, obwohl in der dazu zitierten Studie der Europäischen Gesundheitsbehörde ECDC allenfalls „ein geringer bis mäßiger“ Schutzeffekt gegen die Verbreitung von Viren beim Tragen von Stoff- oder OP-Masken festgestellt worden sei.

FFP2-Masken seien vom ECDC für die allgemeine Bevölkerung sogar ausdrücklich nicht empfohlen worden, weil man nicht gewusst habe, welche Probleme diese sonst noch verursachen könnten. Gleichwohl sei die Aussage des Verfassungsgerichtshofs als Grundlage verwendet worden, um FFP2-Masken zu fordern. „Da wird zum Teil gelogen, dass sich die Balken biegen“, sagte Traindl.

Trügerische Sicherheit

Auch die Weltgesundheitsorganisation habe von Beginn an auf die Gefahr von gesundheitlichen Problemen hingewiesen – das Maskentragen aber dennoch empfohlen. Somit sei „ein falsches Sicherheitsgefühl“ erzeugt worden, „weil die Masken ja nichts helfen“, sagt Traindl.

Im Alltag sei es gar nicht möglich, die empfohlenen Regeln zum Umgang mit der Maske einzuhalten – etwa die zu vermeidende Berührung des Filterstoffes oder der regelmäßige Ersatzwechsel. Normalerweise trügen die Leute die Maske bei Nichtgebrauch am Arm oder in der Hosentasche mit sich, so Traindl.

Dabei zeigten Untersuchungen, dass das feuchtwarme Klima unter einer Maske schon nach wenigen Stunden eine für das Auge unsichtbare Ansammlung von Bakterien und Pilzen erzeuge. „Wenn die Leute das wüssten und sehen würden, würden sie das nie aufsetzen.“ Das aber kümmere Einrichtungen wie das Arbeitsinspektorat offenbar nicht, das in Österreich für den Arbeitsschutz zuständig sei.

Ebenso zu beanstanden sei die Konzentration von Kohlendioxid (CO₂) zwischen Maske und Gesicht. Seine eigenen, mehrfach von Fachleuten ausgewerteten Tests mit Kindern und Jugendlichen hätten „deutliche und signifikante“ Unterschiede zu den erlaubten Grenzwerten zutage gefördert, sagte Traindl. Die deutschen Richtwerte seien bis zu zwölffach übertroffen worden. Ein Mädchen habe nach drei Stunden Maskentragen in der Schule „leichenblass, leicht bläulich angefärbt“ ausgesehen. „Das ist für mich kriminell“.

Auch winzige Kunststoffpartikel seien nach dem Maskentragen in der Lunge festgestellt worden. Sie könnten Entzündungen oder Krebs verursachen. Für den allgemeinen Umgang mit Mineralfasern habe die Arbeitsmedizin deshalb Grenzwerte definiert. „Nur bei den Masken hat sich bisher niemand getraut, das Thema anzuschneiden. Weil das auch dem politischen Narrativ widerspricht, und das tut man sozusagen nicht“, kritisierte Traindl.

„Sie werden es wieder versuchen“

Trotz all der Fakten seien die Menschen bereit, auf behördliche Anordnung hin die Masken zu tragen, weil sie gezwungen seien, für ihr Überleben Geld zu verdienen und sich die Strafen nicht leisten könnten. Das widerspreche dem grundlegenden Auftrag des Arbeitsinspektorats: „Die Leute müssen, wenn sie arbeiten, gesund bleiben“. Auch die Arbeitgeber müssten normalerweise dafür sorgen, dass ihren Mitarbeitern genügend Frischluft am Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. „Das einfachste dafür ist, wenn man die Masken runternimmt“, stellte Traindl fest.

Überhaupt gehörten nicht nur die Masken abgeschafft, sondern die „ganzen Terrorverordnungen“ aufgehoben. Die Strafen müssten ausgesetzt werden, forderte Traindl. Auch die Teststäbchen hätten nie auf den Markt kommen dürfen, schon gar nicht für Kindertests. Die Parteien sollten „ihre Arbeit machen und sie sollen aufhören, Leute zu quälen“. Hier sei auch der Widerstand der Bevölkerung, insbesondere der Arbeitnehmer, gefragt.

Ganz im Gegenteil aber sei er „ganz sicher“, dass das Thema einer erweiterten Maskenpflicht wieder kommen werde, sagte Traidl. Ein Vertreter der oberösterreichischen Ärztekammer habe in einem Interview bereits gefordert, die Maske „wieder gesellschaftsfähig“ zu machen. Die Tiroler Virologin Dorothea von Laer beschreibe im Fernsehen immer wieder „Horrorszenarien“, um Maßnahmen wie die Maske zu propagieren.

Repressalien gegen Maskenpflicht-Gegner

Auch in Deutschland ist die Maskenpflicht noch nicht völlig vom Tisch. Sie gilt nach wie vor in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in weiten Teilen des ÖPNV. Manche Geschäfte beharren auch weiterhin auf einer Tragepflicht beim Betreten ihrer Räumlichkeiten.

Medizinern, die Befreiungsatteste ausstellen, können mit finanziellen Strafen, Berufsverboten oder Gefängnis rechnen. Und das, obwohl der Ärzteverband „Hippokratischer Eid“ eindringlich vor möglichen Dauerschäden durch eine Maskenpflicht warnt.

Ein Richter, der im April 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen in Weimar aufgehoben hatte, muss sich wegen Rechtsbeugung verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch in Weilheim geriet eine Richterin wegen einer ähnlichen Entscheidung unter Druck.

Deutschlands oberster Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält den Nutzen der Masken noch immer für „sehr groß“ und „unumstritten“. Bei einer „angespannten Pandemielage“ dürfe man nur „in Ausnahmefällen“ von einer Maskenpflicht in Innenräumen abweichen, sagte Lauterbach noch im August 2022.



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