Erst in der Kleidung, dann im Glas – Farbstoffe im Aperol-Spritz „extrem stark krebserregend“
Vegan, glutenfrei und süffig. So beschreiben Fans von Aperol ihr Lieblingsgetränk Aperol Spritz, das vor allem im Sommer legendär ist. Ob beim Bummeln durch die Fußgängerzone oder direkt am Hafen – immer wieder sieht man in den Lokalen den rotorange-schillernden Cocktail in den Händen der Gäste. Üblicherweise besteht er aus Aperol, Prosecco oder Sekt, Eiswürfeln und einer Scheibe Orange.
Sucht man auf dem Flaschenetikett von Aperol nach den Inhaltsstoffen, findet man die Anmerkung „Bitter mit Farbstoff“. Mehr steht dort nicht. Grund genug, um sich näher mit dem Getränk zu befassen.
Bei Internetrecherchen wird schnell klar, dass Aperol ein Destillat ist, dass aus Rhabarber, Chinarinde, Enzian, Bitterorangen, Kräutern und Alkohol besteht. Die orange-rote Färbung verdankt das Getränk den künstlichen Farbstoffen E110 (Gelborange S) und E 124 (Cochenillerot A), sie gehören zu den sogenannten Azofarbstoffen.
Im Telefonat mit dem Chemiker Prof. Michael Braungart, Leiter des Hamburger Umweltinstituts, stellte sich heraus, dass auch er auf die Aperol-Spritz trinkenden Gäste in seinem Urlaub gestoßen ist. Er sagt: „E110 und E124 sind zwei wirklich extrem stark krebsauslösende Azofarben. Ich habe mich mein Leben lang dafür eingesetzt, dass das Zeug aus den Textilien herauskommt – und jetzt trinken die Leute das.“
Hyperaktivität und Farbstoffe
Eine Studie aus dem Jahr 2007 aus Southampton hat einen Zusammenhang zwischen der Nahrungsaufnahme von Farbstoffen, darunter E102 (Tartrazin), E104 (Chinolingelb), E110, E122 (Carmoisin), E124, E129 (Allurarot) sowie E211 (Konservierungsmittel Natriumbenzoat) und dem hyperaktiven Verhalten von Kindern im Alter von drei sowie acht bis neun Jahren festgestellt.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzog die Studie im Folgejahr einer ersten Begutachtung. Im Ergebnis stellte sie fest, dass diese nicht zur Grundlage einer Neubewertung der zulässigen Aufnahmemengen ausreicht. Begründet wurde die ablehnende Haltung mit dem Umstand, dass die Studie nicht genau aufzeige, welche Zusatzstoffe die Wirkung bei den Kindern hervorgerufen hatten, und dass keine einzelnen Zusatzstoffe untersucht wurden.
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung sah es ähnlich, weil die „beobachteten Effekte gering“ gewesen seien. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Einnahme der Zusatzstoffe und hyperaktivem Verhalten lasse sich nicht ableiten.
Gleichzeitig hielt das Institut am 13. September 2007 in einer Presseerklärung fest: „Da Lebensmittelzusatzstoffe in der Zutatenliste aufgeführt werden müssen, können Verbraucher, wenn sie eine Aufnahme der untersuchten Stoffe vorsorglich ausschließen möchten, auf den Verzehr entsprechender Lebensmittel und Getränke verzichten.“
Im Zuge einer systematischen Überprüfung von Lebensmittelzusatzstoffen innerhalb der EU setzte die EFSA im November 2009 die zusätzliche tägliche Aufnahmemenge für E110 und E124 sowie E104 (Chinolingelb) schließlich herab, von maximal 2,5 Milligramm auf 1,0 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Aber schon wenige Jahre später wurde der Wert auf 4,0 Milligramm erhöht. Auf der Grundlage neuer Studien war die EFSA der Ansicht, dass eine Gefährdung nicht gegeben sei.
Farbstoffe in anderen Lebensmitteln
Tatsächlich werden diese künstlichen Farbstoffe nicht nur in Verbindung mit Aperol getrunken. Sie sind auch in verschiedensten Lebensmitteln enthalten. In Deutschland findet man:
- E110 in diversen Süßwaren, Backwaren, der Umhüllung von Fleisch und Wurst, Lachsersatz, Frischrogen, Senf, Soßen, vegetarischen Eiweißprodukten, Diät-Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, aromatisierten Getränken und Wein, Spirituosen und Desserts.
- E124 in Getränken, Brausen, Süßwaren, Fruchtgelees, Konfitüren und Marmeladen, Käseüberzug, Farblack für Dragees.
Es lohnt sich also, genauer auf die Inhaltsstoffe der Lebensmittel zu schauen.
In der Schweiz dürfen in alkoholfreien Süßgetränken die Farbstoffe E110, E122 (Carmoisin), E124, E129 (Allurarot) und E151 (Brillantschwarz) zwar auch verwendet werden, sind aber in Milch- und Fleischersatzprodukten verboten.
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