Egon W. Kreutzer: EZBB – Europas Zentrale Bad Bank

Wäre die EZB eine Geschäftsbank, wie die Deutsche Bank oder die Unicredit – sie müsste vermutlich mit Billionenkrediten gerettet werden.
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Um Konjunktur und Inflation im Euroraum anzukurbeln, hatte die EZB zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt.Foto: Arne Dedert/dpa/dpa

Nun ist die EZB aber keine Geschäftsbank, sondern „Lender of last resort“, also letztinstanzlicher Kreditgeber. In dieser Eigenschaft kann eine Zentralbank nicht in die Insolvenz rutschen.

Was sie stattdessen vermag, ist, die von ihr herausgegebene Währung zu ruinieren, also den Wert der Währung im internationalen Währungsvergleich zu schwächen und immer weiter zu schwächen, so lange die Tagesproduktion der Druckerpresse ausreicht, die Rechnungen der Druckerei zu begleichen.

Peter Gauweiler, Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel hatten beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Praxis geklagt. Weil die Zuständigkeit der deutschen Justiz so weit jedoch nicht reicht, dass man der EZB solches währungsschädliche Handeln untersagen könnte, richtete sich die eigentliche Klage gegen jene deutschen Verfassungsorgane, die in der Lage wären, Einfluss auf die EZB zu nehmen mit dem durchaus auch abenteuerlichen Ansinnen, die Beteiligung der Bundesbank an den Anleihekäufen der EZB zu untersagen.

Da die Mühlen der Justiz oft sehr langsam mahlen, wurde das Urteil über den eigentlichen Anlass der Klage, nämlich das 2015 gestartete Anleihenaufkaufprogramm der EZB mit einem Umfang von rund 2,6 Billionen Euro, erst in dieser Woche gesprochen. Die EZB habe ihre Kompetenzen überschritten und Bundestag und Bundesregierung hätten sich damit nicht befasst, weshalb die EZB nun binnen drei Monaten eine Begründung nachreichen müsse, mit der sich Bundestag und Regierung befassen sollten, wobei bei Zustimmung der Verfassungsbruch geheilt sei, bei Ablehnung jedoch die Deutsche Bundesbank sich nicht mehr am (damaligen) Ankaufprogramm beteiligen dürfe.

Die später aufgelegten und speziell zur Überwindung der Corona-Krise neu beschlossenen, bzw. noch zu beschließenden Programme waren nicht Gegenstand dieses Verfahrens (und müssten ggfs. nach neuerlicher Klage irgendwann um 2025/2026 herum neu entschieden werden).

Nun habe ich in den alternativen Medien viele intelligente Kommentare zu diesem Urteil gelesen und auch die Kommentare des Mainstreams gewürdigt, doch die einen argumentieren, nicht ungeschickt, auf der Schiene „der Zweck heiligt die Mittel – die Regeln hätten halt verändert werden müssen“, während die anderen ihre Freude darüber nicht verhehlen, dass der Berg kreißte und ein wunderhübsches, für seine Verhältnisse sehr großes und bedeutsames Mäuslein geboren habe.

Die Tatsache, dass das Verfassungsgericht nicht daraus erkannte, die EZB habe Staatsfinanzierung mit der Druckerpresse betrieben, wurde allseits beiläufig erwähnt, ohne jedoch länger darauf herumzureiten.

In den Jahren 2015/2016 hat die EZB gut 2,6 Billionen Euro aus dem Nichts generiert und mit diesem Luftgeld Anleihen (überwiegend Staatsanleihen) aufgekauft, die in der Regel von Banken, als den Ersterwerbern, zuvor gekauft worden waren, um klamme Staatskassen aufzufüllen. Der Umweg über den sogenannten Sekundärmarkt wurde und wird von Anfang an als Beleg dafür ausgegeben, dass die EZB keine Staatsfinanzierung betreibe. Eine Erklärung, die zu begreifen und zu akzeptieren ein hohes Maß an Naivität erfordert und sich damit in die Reihe der Naivität erfordernden Erklärungen fürs Volk nahtlos einreiht.

Früher, als die intellektuellen Fähigkeiten der Bevölkerung noch höher eingeschätzt wurden, hätte man vermutlich noch zwischen direkter und indirekter Staatsfinanzierung unterschieden und wolkige Wortgirlanden gefunden, mit denen die indirekte Staatsfinanzierung zum Ausnahmefall, der nicht ausgeschlossen werden könne, kleingeredet worden wäre. Heute ist vermutlich schon die Idee, es könne so etwas wie eine indirekte Staatsfinanzierung durch die EZB geben, Anlass genug, die Urheber einer solchen Idee zum Verdachtsfall zu erklären und entsprechende Wortmeldungen in den Sozialen Medien von Faktencheckern zu Fake News zu erklären.

Egal.

„Um den Euro zu retten.“

Um den Euro zu retten, was heißt, ihm jährlich knapp zwei Prozent Kaufkraft zu nehmen (Das ist das Ziel! Eine Inflation von knapp unter 2% jährlich!) wurden also pro Bürger der Euro-Zone 7.600 Euro gedruckt und den Banken gutgeschrieben.

Man kann nun trefflich darüber streiten, wie hoch die Inflation ausgefallen wäre, hätte man dieses Geld direkt an die privaten Haushalte überwiesen. Schließlich entsprachen 7.600 Euro pro Kopf / 3.800 Euro pro Kopf und Jahr, schon fast 15% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens. Ich persönlich hege keinen Zweifel daran, dass damit das Inflationsziel nicht nur erreicht, sondern deutlich überschritten worden wäre. So aber kam die Inflation, ohne die der Euro angeblich nicht lebensfähig ist, nicht in die Gänge.

Wenn sich so ein geldpolitisches Ziel nun einfach nicht erreichen lässt, sollte man bei den Urhebern der Maßnahmen doch eigentlich in stilles Grübeln verfallen und sich die Frage stellen, ob die Maßnahmen sich nicht doch als ungeeignet herausgestellt hätten, oder – auch das wäre zu bedenken – ob nicht schlicht an der falschen Stelle gemessen wurde.

Hätten die Ränkeschmiede in der EZB ihre Augen einmal von den Verbraucherpreisen abgewandt, bei denen keine Inflation entstehen konnte, weil die Verbrauchereinkommen dafür gar keine Luft gelassen haben, sondern den Blick auf die klassischen Geldanlagen gelenkt, wo alleine der DAX vom Januar 2015 bis Dezember 2016 rund 20% zulegte, während Immobilien in gefragten Lagen ähnliche „Wert-“ Zuwächse verzeichneten, hätten sie womöglich zu dem Schluss kommen können, dass Inflation zwar stattgefunden habe, aber eben nicht da, wo sie gemessen wurde.

Man kann bei nahezu unveränderter Wirtschaftsleistung und Lohnsumme nicht einfach Geld ins System pumpen, ohne dass die aufgeblähte Geldmenge irgendwo inflationäre Spuren hinterlässt.

Statt aber zu dem Schluss zu kommen, dass die gewünschte Inflation auch da ankommen sollte, wo sie gemessen wird, oder dass da gemessen werden müsste, wo sie ankommt, oder dass unter Umständen ganz andere Maßnahmen erforderlich wären, um das (In-)Stabilitätsziel zu erreichen, hat die EZB über die von ihr ausgelöste Geldschwemme hinaus auch noch das Zinsniveau auf null abgesenkt, damit die anlegefreudige Bankkundschaft ihre spekulativen Spiele mit Beton- und Aktiengold spielen kann, ohne dass die Rendite durch allfällige Zinsen geschmälert würde.

„Honni soit qui mal y pense.“ Das muss ein Schuft sein, wer dabei argwöhnisch wird. Erneut, nach wenigen Zeilen, leuchtet das Warnzeichen „Fake News“ auf.

Wir stehen staunend vor dem Doppelnutzen der EZB-Politik:

  • Euro-Ländern mit chronischem Haushaltsdefizit wird zum Nullzins mit nur theoretisch rückzahlbaren Anleihen ermöglicht, ihre Ausgaben, einschließlich der notwendigen, zu finanzieren. Interessanterweise sind unter den chronisch kranken Euro-Staaten sehr viele, in denen das Durschschnitts-Vermögen der privaten Haushalte deutlich höher liegt als das der deutschen privaten Haushalte, unter anderem weil anderswo in der EU weit mehr Haushalte in der eigenen Immobilie wohnen, statt sich von einer Mietpreisbremse verleiten lassen zu müssen, die SPD zu wählen.
  • Anlegern, die den Geldwert schwinden sehen und ihr Bares in Sachwerte und sachwertnahe Anlagen (Unternehmensanteile, Aktien) umwandeln wollen, wird mit Nullzins-Krediten geholfen, die notwendige Finanzierung über das Eigenkapital hinaus „kostenlos“ zu bewerkstelligen.

Beides wäre an und für sich hocherfreulich, weil die EZB damit die Lebensbedingungen der Armen ebenso verbessert, wie sie die Anlageträume der Betuchteren erleichtert, gäbe es da nicht ein paar kleine Haken und Ösen, die das „Wirtschaften“, wie es schon Altmeister Johann Wolfgang von Goethe in „Faust -Der Trägödie zweiter Teil“ an die Wand malt, zu einer mephistophelischen Aktivität werden lassen, wenn das Geld, als wertloses Papier, nur noch ein ungedeckter Wechsel auf die Zukunft sein darf.

Wenn Papier, das seinem Wesen nach der Inflation anheimzufallen hat, das total verkürzte Märchen von „Hans im Glück“ erzählt, dass es nämlich, dem Golde gleich sei, sollten alle Alarmglocken läuten. Wenn glänzendes Stroh, von der Müllerstochter versponnen, nach ein paar Jahren zu Staub zerfällt, wird der König, der seinen vermeintlichen Reichtum auf sie gründete, sie noch eine Zeitlang unter Androhung wüster Strafen dazu zwingen, immer mehr und mehr Stroh über ihr Spinnrad laufen zu lassen, um den schönen Schein königlichen Reichtums zu wahren, doch letzthin wird der Glanz vergehen und ihm alles verrotten und verfaulen.

Die ganz konkreten Folgen – und hier beginne ich ausnahmsweise mit dem von Klägern angesprochenen Vermögensverlust – sind abzusehen, auch wenn heute noch verehrt wird, wem es gelingt, die Augen fest geschlossen zu halten.

  • Sparer verlieren. Hätte die EZB das Ziel den Geldwert stabil zu halten, was ihr nicht gelingen kann, weil das Recht der Geschäftsbanken, selbst Geld zu schöpfen, immer wieder die schönsten Pläne der Währungshüter zunichte machen kann, hätte sie also das „abgespeckte“ Ziel, wenigstens die Kaufkraft des Ersparten zu erhalten, müsste sie eine Mindestverzinsung von Guthaben, knapp oberhalb der Infllationsrate anbieten. Sie tut jedoch das Gegenteil. Sie nimmt von den Banken für das bei ihr (unausweichlich) gelagerte Geld der Banken Negativzinsen, welche inzwischen auch schon von kleineren Geldinstituten an kleinere Anleger durchgereicht werden, so dass der inflationäre Kaufkraftverlust der Ersparnisse durch Negativzinsen vergrößert, statt durch positive Zinsen kompensiert wird.
  • Lebensversicherte verlieren. Die einst so sichere und von den Deutschen geliebte Kapitallebensversicherung ist wegen der restriktiven Vorschriften zur Geldanlage bei nur noch geringfügigen Zinserträgen aus festverzinslichen Papieren nicht mehr in der Lage, die einst zugesicherten Mindestrenditen aufzubringen, was so manche gutgläubig in die Hände der Assekuranz gelegte Altersvorsorge in sich zusammenbrechen lässt. Dumm nur, dass die Kündigung laufender Verträge den Verlust nur vergrößert, was Herr Zillmer zwar gelindert, aber eben nicht verhindert hat.
  • Die Banken verlieren. Gerade jene seriösen Institute, die sich überwiegend dem Kreditgeschäft widmen und dem Investmentbanking nur notgedrungen nahetreten, leiden darunter, dass ihre Marge nicht mehr ausreicht, um den Geschäftbetrieb in gewohnter Weise aufrecht zu erhalten. Filiale um Filiale muss geschlossen werden, um das Geld einzusparen, das benötigt wird, um die verbleibenden Angestellten zu bezahlen. Die Folge, auch wenn immer nur in Schüben auftretend, ist die weitere Konzentration des Bankgeschäftes in immer weniger Händen.
  • Die Beschäftigten (der Kapitalgesellschaften) verlieren. Wenn auch die Gewinnauschüttung der AG für die Anleger in der Rendite-Erwartung hinter den Kurs-Hoffnungen weit zurücktritt, ist es doch immer noch der Quartalsbericht, dessen fortgeschriebene Gewinnziele die Kurse bestimmen. Wo der Umsatz im Konsumgütersegment erwirtschaftet wird (nicht nur da, aber da besonders) sind Umsatzsteigerungen bei nicht wachsender Massenkaufkraft und Kaufkraftschwund der Ersparnisse schwer zu generieren. Wenn, dann nur im Verdrängungswettbewerb um Marktanteile über den Preis, was wiederum die im Grunde erforderlichen Lohnerhöhungen erschwert. Rationalisierungen zur Einsparung von Personal machen die Kostenseite geschmeidig und verändern die Gehaltserwartungen aller Beschäftigten und Arbeitslosen, weil deren Weg zum (neuen) Job unvermeidlich über Lohnverzicht führt.
  • Die Mieter verlieren. Weit über Gestehungskosten verkaufte Immobilien sollen, im Gegensatz zum Sparbrief oder zum Bundesschätzchen, immer noch eine positive Rendite hervorbringen. Dies geht nur über entsprechend hohe Mieten. Weil sich die ganz hohen Mieten immer weniger Menschen leisten können, sind Luxuswohnungen, wegen der Lage gerne aus Altbausanierungen gewonnen, das Betätigungsfeld der Initiatoren und Bauträger. Das Mietgefüge insgesamt muss renditemäßig mitziehen – so will es der Markt – zumindest da, wo Wohnungsmangel herrscht, also überall, außer auf dem flachen Land.
  • Zuletzt verlieren (fast) alle. Was mit ungedeckten Wechseln finanziert wird, neigt zur Ausbildung von Blasen. Kreditlinien zu erweitern, weil die nominalen Immobilienwerte steigen, ohne dass sich die Substanz dadurch verbessern oder auch nur im Wohnwert erhalten würde, sind geeignet, Blasen aufzublasen. Die Subprime-Krise in den USA war in der Lage, die ganze Welt in einen Strudel zu reißen, als deutlich wurde, dass die Spitzen-Ratings der zusammengekauften und als ABS gehandelten Papiere zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Agenturen beruhten. Es braucht keine Corona-Pandemie, um die Wirtschaft zu beschädigen, aber die Pandemie hat exemplarisch gezeigt, wie gering das Vertrauen der Anleger in die Börsen ist. Alleine die Befürchtung, das künftige Wirtschaftswachstum könnte um ein paar Prozentpunkte negativ ausfallen, hat einen phänomenalen Kurssturz erzeugt, von dem sich die Börsen erst erholten, als aus den Gerüchten über weitere Billionenspritzen der Staaten und der EZB Gewissheiten wurden.

Schon allein aus diesem Grunde, weil nämlich ein Börsencrash verhindert werden muss, wird die dem Fraktionszwang unterworfene Mehrheit der Abgeordneten des deutschen Bundestages, wider die Interessen der Bevölkerung, den im Urteil des Verfassungsgerichts vorgezeichneten Ausweg nutzen und die Politik der EZB als „gut und richtig und dem Mandat der EZB entsprechend“ durchwinken.

Für die notwendige Reform des Finanzwesens fehlt es schon am Vorstellungsvermögen.

Zu tief und fest ist im allgemeinen Bewusstsein verankert, dass es dem Staat verboten sei, selbst Geld zu schöpfen und es – ohne das Gewinninteresse der Banken zu berücksichtigen – als Kredit oder als Zuschuss da einzusetzen, wo es realwirtschaftliche Mangelzustände zu beseitigen hilft. Wo Geld geschöpft wird, um Werte zu schaffen, ist es grundsätzlich richtig eingesetzt. Wo Geldschöpfung lediglich die Preise von Geldanlagen in die Höhe treibt, handelt es sich um die vorsätzliche Schaffung von Blasen, deren Platzen – in der Regel handelt es sich allerdings um die Implosion in sich zusammenfallender Blasen – massive volkswirtschaftliche Schäden hervorruft.

Sicherlich. Es gibt immer auch Gewinner. Es wird auch etliche geben, die mit einem blauen Auge davonkommen.

Wer aber heute gezwungen ist, sein Tafelsilber aus der Hand zu geben, um seine Kredite bedienen, oder auch einfach nur das Überleben sichern zu können, während ihm die Euros in der Inflation in den Händen zerrinnen, der kann, wie Hans im Glück, lange Jahre treu gedient haben, aber den Goldklumpen, der ihm zum Lohn wurde, den haben am Ende andere.

Wenn auch vermutet werden kann, dass Gauweiler, Lucke und Henkel mit ihrer Klage primär eher das Ziel hatten, die Dominanz Deutschlands in der EU zu zementieren (was aber als Klagebegründung von den Verfassungsrichtern nicht akzeptiert worden wäre), mit ihren Einschätzungen der Folgen für den deutschen Michel und seine europäischen Brüder und Schwestern im Euro, liegen sie ziemlich richtig.

Wir sollten uns bewusst machen, dass es Regierungshandeln ist, was diese Folgen – als Kollateralschaden – hervorbringen wird.

Egon W. Kreutzer ist Unternehmensberater, Publizist und Blogger.

Der Artikel erschien zuerst bei EGON-W-KREUTZER.de

 

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