Haisenko: Deutsche IS-Kämpfer zurück nach Deutschland? Die Regierung hat Probleme!

Deutsches Recht, internationales, Völker- und Kriegsrecht. – Bei Vorgängen in und um Syrien ist festzustellen, dass sich die “westliche Wertegemeinschaft” an keines dieser Rechtskonstrukte gehalten hat.
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Von 20. Februar 2019

Jeder deutsche Staatsbürger hat das Recht, jederzeit nach Deutschland einzureisen. Die Regierung hat die Pflicht, jeden, der eines Verbrechens verdächtig oder schuldig ist, in Haft zu nehmen. Das geschieht routinemäßig, wenn an Flughäfen zur Fahndung Ausgeschriebene erkannt werden. Warum gibt es Probleme mit Deutschen, die als IS-Kämpfer gefangen genommen worden sind?

Deutsches Recht, internationales, Völker- und Kriegsrecht. – Betrachtet man die Vorgänge in und um Syrien ist festzustellen, dass sich die “westliche Wertegemeinschaft” an überhaupt keines dieser Rechtskonstrukte gehalten hat. Sowohl die Waffenlieferungen an Terroristen in Syrien waren rechtswidrig, als auch der Aufenthalt jedes einzelnen Ausländers, der mit dem Ziel eingereist ist, dort mit Waffen Menschen zu ermorden.

Einzig russische und iranische Soldaten sind im Einklang mit dem Völkerrecht in Syrien, denn die Regierung in Damaskus hat sie darum gebeten. Insbesondere diejenigen Ausländer, die in Syrien für den IS gekämpft haben, haben sich nach syrischem Recht eindeutig strafbar gemacht. Aber auch nach deutschem?

Trumps Forderung hat dem Rechtsstaat ein Dilemma beschert

Ist der deutsche Staat berechtigt oder gar verpflichtet, einen deutschen Staatsbürger der Strafverfolgung zuzuführen, wenn er in irgendeinem fremden Land nach dortigem Recht eine Straftat begangen hat? Möglicherweise eine Tat, die nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist? Und wenn doch, kann dann innerhalb Deutschlands überhaupt ein fairer Prozess stattfinden, besonders dann, wenn die Zusammenarbeit mit dem Land, in dem die Tat begangen wurde, zweifelhaft oder gar nicht existent ist?

Für Syrien gilt: Die deutsche Botschaft ist geschlossen für den allgemeinen Besucherverkehr und deutschen Staatsangehörigen kann dort keine konsularische Unterstützung gegeben werden. Eine Zusammenarbeit der deutschen Regierung mit der syrischen findet nicht statt. Donald Trumps Forderung nach Rücknahme gefangener deutscher IS-Terroristen hat dem Rechtsstaat ein Dilemma beschert.

In für Juristen üblicher Weise hat Außenminister Maas sofort zu Trumps Forderung Stellung bezogen. Alles ist furchtbar kompliziert und man hat zu wenig Daten, um überhaupt eine klare Position beziehen zu können. Dabei werden Worte benutzt, die unpassend sind. Es wird davon gesprochen, deutsche IS-Kämpfer “zurückzuholen”. Was für ein Unsinn!

Der deutsche Staat hat gar nicht das Recht, einen Deutschen zurückzuholen, der das nicht will und auch nicht international zur Fahndung ausgeschrieben ist. Trump hat das auch nicht gefordert. Deutschland soll nur seine Staatsbürger annehmen, die als IS-Kämpfer gefangen genommen worden sind und jetzt nach Deutschland überstellt werden sollen. Die Riege der deutschen Staatsjuristen konstruiert ein Problem, das es gar nicht gibt.

Rabulistisch pervertierte Rechtsauslegung

Die deutsche Regierung hat umgekehrt ja selbst Probleme mit der Ausweisung/Rückführung straffällig gewordener Migranten, weil ihre Herkunft unklar ist oder die Herkunftsstaaten die Rücknahme verweigern. Einreisen nach Deutschland darf hingegen jeder, der das Zauberwort “Asyl” ausspricht. Ein Nachweis über Herkunft oder Identität ist nicht erforderlich.

Kommt jedoch Donald Trump und sagt, er hätte einige Straftäter, die als Deutsche identifiziert worden sind, wird sofort angezweifelt, ob sie wirklich Deutsche sind. Die Juristen wenden ein, dass sie diese Überstellten nicht sofort in Haft nehmen können, weil in Deutschland noch kein Verfahren gegen sie eröffnet worden ist. Tatsache ist aber, dass Deutsche in Deutschland jederzeit in Haft genommen werden können, wenn ein dringender Tatverdacht besteht.

Gibt es einen dringenderen Tatverdacht als den, wenn eine im Ausland unter Terror- und Mordverdacht stehende, bereits inhaftierte Person, nach Deutschland überstellt wird? Und zwar mit der Massgabe zu überprüfen, inwieweit sie nach deutschem Recht zu bestrafen ist. Es ist eine rabulistisch pervertierte Rechtsauslegung zu behaupten, diese Personen könnten nicht umgehend bei Einreise in Untersuchungshaft genommen werden, bis die Anschuldigungen geklärt sind. Abgesehen davon kann sich der deutsche Staat gar nicht weigern, ausgewiesene deutsche Staatsbürger ins Land zu lassen. Aber der Haken sitzt wahrscheinlich tiefer.

Zusätzliches Problem: Doppelte Staatsbürgerschaft

Seit acht Jahren ist das Mantra der Merkel-Regierung “Assad muss weg”. Dieses Ziel wird seither mit Sanktionen, Rhetorik und Militäreinsätzen verfolgt. Natürlich kann niemandem die Ausreise verweigert werden, wenn er in Deutschland nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. Aber hat man es nicht klammheimlich gebilligt, wenn sich Assad-Gegner auf den Weg gemacht haben, das Ziel der Merkel-Regierung zu unterstützen? Ganz gleich, ob sie sich nun einer “gemäßigten” Opposition anschließen wollten, oder eben dem IS. Ist es überhaupt eine Straftat nach deutschem Recht, wenn sich ein Deutscher im Ausland an Aktionen gegen eine reguläre Regierung beteiligt?

Wie viele deutsche Söldner sind in Krisengebieten tätig, die sich vor keiner Strafverfolgung in Deutschland fürchten müssen? Ich denke hier zum Beispiel an deutsche Piloten, die ihre Fähigkeiten in Biafra verkauft haben. Ja, es wird schwierig sein, Deutschen Straftaten nach deutschem Recht nachzuweisen, die sie in Syrien möglicherweise/wahrscheinlich begangen haben.

Das nächste Problem ist auch schon thematisiert worden: Was mit Doppelstaatsbürgern? In welches Land sollen die verbracht werden? Nach welchem Recht sollen die abgeurteilt werden? Muss der deutsche Staat nicht darauf bestehen, sie selbst abzuurteilen, wenn ihnen im anderen Land die Todesstrafe droht? Mit dieser Problematik wird bereits ein Tabubruch diskutiert: Doppelstaatlern, die beim IS waren, soll die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden.

Das geht aber nach deutschem Recht nicht ohne ein Verfahren, in dem gerichtsfest festgestellt wird, dass der Delinquent tatsächlich beim IS war und dort eventuell Straftaten begangen hat. Hat er die aber nach deutschem Recht begangen, dann muss er auch in Deutschland seiner Strafe zugeführt werden.

Völkerrechtswidrige Politik rächt sich jetzt

Donald Trump hat der deutschen Regierung mit seinem Tweet ein faules Ei ins Nest gelegt. Eines, das Merkel und Co. in schwere Bedrängnis bringt, denn jetzt muss juristisch geklärt werden, wie es denn ganz allgemein mit den Aktionen der deutschen Regierung gegen Assad völker- und kriegsrechtlich bestellt ist. Ist es juristisch zulässig zu unterscheiden, ob jemand beim IS oder der “gemäßigten Opposition” Menschen umgebracht hat? Bei der gemäßigten Opposition, die von Berlin Unterstützung in Millionenhöhe erhalten hat? Oder bei den hochgelobten “Weißhelmen” war, aber vorher beim IS oder der gemäßigten Opposition?

Jetzt rächt sich, dass sich die Merkel-Regierung bezüglich Syrien in keiner Weise an irgendein Völkerrecht gehalten hat. Was würden rückgeführte IS-Kämpfer vor Gericht aussagen? Besteht die Gefahr, dass sie Dinge ans Licht bringen, die manches Mitglied der Regierung in arge Bedrängnis bringen? Kein Wunder, dass man sie nicht zurücknehmen will. Nicht umsonst sind Gaddafi, Saddam Hussein und Osama bin Laden einfach ermordet worden, anstatt sie vor ein Gericht zu stellen, vor dem sie vor der Weltöffentlichkeit ihr Wissen hätten ausbreiten können.

Donald Trump hat angekündigt, deutsche IS-Kämpfer einfach freizulassen, wenn sie Deutschland nicht zurück nimmt. Das wäre für Berlin die einfachste Regelung, obwohl auch hier gilt, dass Deutschland die Pflicht hat, seine Staatsbürger vor der Todesstrafe zu bewahren, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die kurdischen Kämpfer kurzen Prozess mit den IS-Deutschen machen, wenn Deutschland sie nicht aufnimmt.

Wenn sie dann aber doch irgendwann zurück nach Deutschland kommen – auf welchem Weg auch immer mit ihrem deutschen Pass – muss man sich gar nicht darum kümmern, außer in Einzelfällen, die bereits gerichtsbekannt sind. Das ist dann nur die konsequente Fortführung der Politik, jeden ins Land zu lassen, ohne Ansehen der Person. Was soll´s auch, sind ja nur ein paar islamistische Gefährder mehr, die vielleicht noch ein paar Einzelfälle mehr an Straftaten begehen werden. Wir schaffen das!

Die deutsche Regierung müsste Donald Trump dankbar sein, dass sie deutsche Straftäter auf dem Tablett serviert bekommen soll. Die Welt, Deutschland, wird sicherer sein, wenn IS-Kämpfer hinter Schloss und Riegel sitzen. Mord oder mindestens Beihilfe zum Mord ist bei jedem anzunehmen, der im IS aktiv war. Damit kann man weitgehend alle für immer wegsperren und gleichzeitig vor der Todesstrafe bewahren, auch wenn mancher ihnen genau diese wünschen möchte. Ich zähle nicht dazu, denn ein langes Leben im Gefängnis ist die größere Strafe, als ein schneller Tod als Märtyrer mit Aussicht auf ein Rudel Jungfrauen im Jenseits.

Dass es diese Probleme aber überhaupt gibt, ist die Schuld unserer Regierung selbst, die mit ihrer völkerrechtswidrigen Politik gegenüber Syrien die Voraussetzungen dafür erst geschaffen hat. Unrecht Gut gedeihet nicht, sagt man, und jetzt, wo Syrien mit Russlands Hilfe zurück zum Frieden findet, fallen den Rechtsbrechern ihre Schandtaten auf die Füße.

Der Artikel erschien zuerst auf www.anderweltonline.com

Peter Haisenko war Pilot bei der Lufthansa und flog 30 Jahre im weltweiten Einsatz als Copilot und Kapitän. Seit 2004 ist er als freier Autor und Journalist tätig. Er ist Inhaber und Herausgeber des Online-Portals www.anderweltonline.com

 

 

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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