Magnitsky Act Deutschland: Politischer Wille gegen Menschenrechtsverletzungen auf dem Prüfstand

Bis jetzt gab es keine Regelung, die es der EU ermöglicht, Sanktionen gegen Personen in Nicht-EU-Staaten zu verhängen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben oder für solche Taten verantwortlich sind. Das soll sich nun ändern.
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Ein Brief aus einem Zwangsarbeitslager aus China.Foto: Youtube/Screenshot
Von 18. September 2020

Der politische Kreis in Berlin begann diese Woche mit vielen Diskussionen über China. Am Montag, dem 14. September sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Chinas Staatschef Xi Jinping per Videokonferenz.

Wegen der Corona-Pandemie fand der EU-China-Gipfel im reduzierten Format statt. Teilgenommen haben außerdem die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel. Zur selben Zeit befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestags in seiner öffentlichen Sitzung gleich mit zwei Petitionen zum Thema China.

Bei der ersten Petition ging es darum, ob und wann die EU und Deutschland einen individuellen Sanktionsmechanismus einführen werden, um Menschenrechtsverletzer gezielt zu bestrafen. Bei der zweiten China-bezogenen Anhörung wurde die Bundesregierung aufgefordert, Gesetze zu erlassen. Gesetze, die die Abhängigkeit von China und anderen nicht demokratischen Staaten auf ein Mindestmaß reduzieren. Damit soll die negative Einflussnahme von Diktaturen auf die europäische Wirtschaft vermieden werden.

Mit individuellem Sanktionsmechanismus hätte Deutschland endlich ein wirkungsvolles Mittel

Am Montag diskutierte der Petitionsausschuss des Bundestages bei der Anhörung über einen „Sanktionsmechanismus“. Die Idee für die Schaffung eines Instruments, um Menschenrechtsverletzer gezielt zu treffen, hat ihren Ursprung in den USA. Dort trat 2016 ein Gesetz in Kraft, das sich „Global Magnitsky Act“ nennt. Nach diesem Gesetz ist die US-Regierung ermächtigt, Menschenrechtsverletzer weltweit persönlich zu bestrafen, deren Vermögen einzufrieren und ihnen die Einreise in die USA zu verweigern.

Seit Juli hat die US-Regierung das Gesetz bereits dreimal gegen chinesische Beamte und Unternehmen angewendet, im Juli und August. Im Juli verhängte sie Magnitsky-Sanktionen gegen chinesische Beamte in Xinjiang. Diese sind maßgeblich an der Verfolgung der Uiguren beteiligt. Unter den Sanktionierten befindet sich auch der Parteisekretär der Provinz Xinjiang, Chen Quanguo. Ihm und seiner Familie ist die Einreise in die USA verboten und dortige Vermögenswerte sind eingefroren. Als Mitglied des Politbüros der Kommunistischen Partei Chinas ist er der ranghöchste Parteikader, der von der US-Sanktion betroffen ist. Das Politbüro hat insgesamt 25 Mitglieder.

Am 15. September hat die US-Regierung erneut Sanktionen gegen eine staatliche Unternehmensgruppe aus China verhängt – die Union Development Group (UDG). Diese Firma wurde beschuldigt, korrupte Aktivitäten und Menschenrechtsverletzungen in Kambodscha begangen zu haben. Auch andere Länder, wie z.B. Kanada, Großbritannien, Estland, Litauen, Lettland und der Kosovo haben in der Zwischenzeit ähnliche Gesetze eingeführt.

Die EU diskutiert seit 2014 über Magnitsky-Gesetz

Der Name des „Global Magnitsky Act“ beruht auf einem Vorfall in Russland: Sergej Magnitski (Magnitsky in der englischen Schreibweise) war ein russischer Wirtschaftsprüfer. Bei einer Untersuchung für seinen Klienten entdeckte er einen 230 Millionen Dollar schweren Betrug durch russische Finanzbeamte. Jedoch beschuldigte man ihn, den Betrug selbst begangen zu haben und inhaftierte ihn aufgrund dessen im Jahr 2008. 2009 starb er im Gefängnis. Der Name Magnizky ist seither eines der vielen tragischen Aushängeschilder, wenn es um Opfer von Menschenrechtsverletzungen geht.

In der EU gibt es bereits seit 2014 Bestrebungen für ein Magnitsky-Gesetz. Nach jahrelangen Diskussionen verabschiedete das EU-Parlament im März 2019 eine Resolution. Darin werden die EU-Kommission und alle Mitgliedstaaten aufgefordert, ähnliche Gesetze wie den Magnitsky Act zu erlassen. Bis jetzt gab es keine Regelung, die es der EU ermöglicht, Sanktionen gegen Personen in Nicht-EU-Staaten zu verhängen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben oder für solche Taten verantwortlich sind.

Inspiriert von der Resolution des europäischen Parlaments hat der deutsche Menschenrechtsaktivist Ralf Gronau im Dezember vergangen Jahres eine Petition initiiert. Diese Petition trägt den Titel „Einführung eines Gesetzes zur Anwendung des Global Magnitsky Act in Deutschland als Reaktion auf brutale Menschenrechtsverletzungen in China.“ Damit eine Petition es zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss schafft, benötigt sie ein Quorum von 50.000 Mitzeichnungen. Bereits innerhalb eines Monats haben über 80.000 Menschen unterschrieben.

Deutschland sollte „schnell handeln“

Die Leiterin der Abteilung Asien und Pazifik im Auswärtigen Amt, Petra Sigmund, hat bei der Anhörung am 14. September mitgeteilt, dass die Verhandlungen über ein gemeinsames Sanktionsregime auf der EU-Ebene laufen. Ziel der Bundesregierung sei es, bis Ende des Jahres über eine Regelung abzustimmen.

Bei der Anhörung forderte der Petent Ralf Gronau die Bundesregierung auf, „schnell zu handeln.“ Denn die Lage in Hongkong verschlechtert sich Tag für Tag. Und nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen sind in Xinjiang mehr als eine Million Uiguren in Haftlagern eingesperrt. Menschenrechtsverletzer müssen für ihre Taten Konsequenzen erfahren, fordert er.

China unterhält das größte Zwangsarbeitslagersystem der Welt. Doch Zwangsarbeit ist hier noch nicht einmal das größte Übel. In Haft müssen viele Gefangene mit der Angst leben, dass ihnen ihre Organe willkürlich entnommen werden. Und es ist mittlerweile bekannt, dass es sich bei den Gefangenen in der Volksrepublik nicht nur um zu Tode verurteilte Straftäter handelt. Eine große Anzahl davon sind Gefangene aus Gewissensgründen. Sie sind in der Gefahr, wegen ihrer Organe getötet zu werden.

Bei den Opfern handelt es sich um Uiguren, Tibeter, Mitglieder von christlichen Hauskirchen, aber in erster Linie um Praktizierende der Meditationsschule Falun Gong. Die chinesische Führung behauptet, die Organe stammen von hingerichteten Gefangenen. Doch die Anzahl der Hinrichtungen stimmt nicht mit der Anzahl der vorgenommenen Transplantationen überein. Letztere ist nämlich viel höher. Zudem ist die Wartezeit für ein Organ aus China extrem kurz und weltweit einmalig.

Verdacht: „Mord auf Bestellung“

Laut einem Medienbericht war eine 24-jährige Frau aus Japan an Herzschäden erkrankt. Im Juni flog sie mit einem Charterflug in die chinesische Stadt Wuhan. Wuhan ist die Stadt, wo das neuartige Coronavirus ausgebrochen ist. Und dort bekam die junge Frau innerhalb von nur 10 Tagen 4 Herzen für die Transplantation, bis die Ärzte endlich eins gefunden hatten, welches ihr Körper nicht abstieß.

Die chinesische Botschaft in Japan bezeichnete die Operation als „legendär“ und wertete sie als ein Zeichen chinesisch-japanischer Freundschaft und Zusammenarbeit. Experten fragen sich aber, wie es das Krankenhaus schaffte, innerhalb so weniger Tage 4 Herzen zu finden? Es bleibt der Verdacht: „Mord auf Bestellung“.

Mit der Einführung eines Sanktionsgesetzes, ähnlich dem Global Magnitsky Act, würde Deutschland ein wirksames Instrument bekommen, um die Menschenrechtsverletzer gezielt zu bestrafen. Aber selbst, wenn das Gesetz erwartungsgemäß bis Ende des Jahres verabschiedet werden würde, bleibt noch offen, wann die konkreten Schritte folgen.

Keine nationale Lösung für Deutschland

Die Abgeordneten der FDP und der Grünen schlugen vor: Bei der Entscheidung über eine konkrete Sanktion soll auf der EU-Ebene vom Konsensprinzip abgerückt werden. Stattdessen soll die qualifizierte Mehrheit entscheiden. So könnten Ergebnisse schneller erzielt werden.

Dieser Vorschlag fand keine Zustimmung der Bundesregierung. Der Vorschlag, an einer nationalen Lösung für Deutschland zu arbeiten, also unabhängig von der EU, wurde bis jetzt auch nicht angenommen.

Deutschland hat am 1. Juli 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Sowohl die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung als auch ihr politischer Wille, gegen Menschenrechtsverletzungen zu kämpfen, stehen auf einem neuen Prüfstand.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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