Von der Leyens „Pakt für Migration und Asyl“: Alter Wein in neuen Schläuchen

Mit ihrem großspurig angekündigten "Pakt für Migration und Asyl" liefert die EU-Kommission wieder einmal nur alten Wein in neuen Schläuchen. Das Problem der unkontrollierten Masseneinwanderung nach Europa wird sich so nicht lösen lassen.
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Die Präsidentin der Europäischen Kommission: Ursula von der Leyen (CDU).Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa
Von 18. Dezember 2019

Nach ihrem kürzlich vorgestellten „Green Deal“, der Europa durch Ausgaben in Billionenhöhe zum „klimaneutralen Kontinent“ machen soll, hat die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) nun ein weiteres Projekt avisiert, das sie in ihrer Amtsperiode rasch angehen will: Die Lösung der weiter schwelenden Flüchtlingskrise.

Bereits Ende Februar will von der Leyen einen „Pakt für Migration und Asyl“ präsentieren, der die Diskussionsgrundlage für ein neues Regelwerk zum Umgang mit Asylsuchenden in der EU unter Beteiligung aller Mitgliedsstaaten sein soll. Nach heutigem Recht muss das Asylverfahren von dem Land durchgeführt werden, in dem der illegal aus einem Drittstaat eingereiste Antragsteller das erste Mal den Boden des Schengen-Raums betreten hat. Dieses sogenannte Dublin-System belastet einseitig die EU-Grenzstaaten wie Griechenland, Italien und Spanien, wo die meisten Zuwanderer ankommen, und steht deshalb bereits seit längerem in der Kritik.

Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Asylsuchende von den Behörden der betroffenen Länder unter Missachtung geltenden EU-Rechts nicht selten einfach in Richtung Mitteleuropa – und das heißt vor allem nach Deutschland – durchgewunken wurden. Die Folge: Von den knapp 4 Millionen Asylanträgen, die im Zeitraum zwischen 2015 und 2018 in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gestellt wurden, sind 1,6 Millionen in Deutschland bearbeitet worden. Das entspricht einem Anteil von 41 Prozent. Im besonders zugangsstarken Jahr 2016 waren es sogar rund 60 Prozent.

Für die EU besteht in Sachen Fluchtmigration nach Jahren der Diskussion jetzt dringender Handlungsbedarf. Denn der von CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel eingefädelte und im März 2016 geschlossene Flüchtlingsdeal mit der Türkei erweist sich zunehmend als brüchig. Im laufenden Jahr sind bereits knapp 70.000 Migranten aus der Türkei ins benachbarte Griechenland geströmt – deutlich mehr als in alle anderen EU-Grenzstaaten zusammengenommen.

Sollte das Abkommen endgültig kippen, drohte der Exodus von Millionen Menschen in Richtung Europa, dessen Ausmaß die Flüchtlingskrise von 2015 noch deutlich übertreffen dürfte. Doch selbst wenn dieser Fall nicht eintreten sollte, bliebe der Migrationsdruck auf Europa wegen der Bevölkerungsexplosion in Afrika, mit der die wirtschaftliche Entwicklung des schwarzen Kontinents kaum Schritt halten kann, auch auf mittlere Sicht hoch. Neue Konflikte in Krisenregionen etwa des Nahen Ostens könnten weitere Flüchtlingsbewegungen auslösen und so die Lage kurzfristig verschärfen.

Wenig Aussicht auf Erfolg

Um diesen Szenarien zu begegnen, verfolgt die EU-Kommission mit dem „Pakt für Migration und Asyl“ folgende Ziele:

• Verbesserter Schutz der EU-Außengrenzen zur Eindämmung der illegalen Migration
• Solidarische Verteilung von Flüchtlingen auf alle EU-Staaten
• Beschleunigte Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

• Unterbindung des „Asyltourismus“ in der EU, also der unkontrollierten Wanderung von Asylsuchenden in andere Mitgliedsstaaten, auch als Sekundärmigration bekannt. Das soll unter anderem durch verschärfte Kontrollen und die Vereinheitlichung der Asylleistungen erreicht werden
• Forcierte legale Migration für besonders schutzwürdige Migranten im Rahmen von Umsiedlungsprogrammen (Resettlement).

Die ambitionierten Pläne der neuen EU-Administration haben allerdings wenig Aussicht auf Erfolg – sieht man einmal von der Ausweitung des Resettlement-Programms ab, das bereits auf vollen Touren läuft, jedenfalls nach Deutschland.

Ein verstärkter Schutz der EU-Außengrenzen allein wird die Zuwanderungszahlen kaum verringern. Denn jeder Ausländer, der an Europas Tore klopft und Schutz begehrt, muss eingelassen werden, damit man seinen Asylantrag prüfen kann. Die Abweisung vorgeblicher Flüchtlinge oder ein „Push-Back“ nach australischem Vorbild ist vom Europäischen Menschengerichtshof bereits 2012 untersagt worden.

Die verstärkte Präsenz der Grenzschutzbehörde Frontex auf dem Mittelmeer könnte im Gegenteil dazu führen, dass wieder mehr Menschen versuchen werden, den europäischen Kontinent auf dem Seeweg zu erreichen in der Erwartung, von den EU-Schiffen „gerettet“ zu werden. Das aber würde zu einem erneuten Anschwellen des Zuwandererstroms aus Afrika und Asien führen. Was den Bürgern als verbesserter Schutz der Außengrenzen verkauft wird, könnte sich am Ende als Wiederaufnahme der „EU-Seenotrettung“ unter anderem Etikett entpuppen.

Hinweis: Zu dieser Thematik hatte KOPP Media bereits im Sommer 2015 die Filmdokumentation Europa – Grenzenlos in Auftrag gegeben, welche Christian Jung und der Autor dieser Zeilen in den Häfen Süditaliens gedreht haben. Die seinerzeit entstandenen, einzigartigen Bilder sind – sollte das oben beschriebene Szenario eintreten – aktueller denn je.

Der eigentliche Knackpunkt aber ist die Abschiebung von Migranten ohne Bleiberecht. Nur wenn es gelingt, abgelehnte Asylbewerber möglichst rasch aus Europa in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, kann es überhaupt einen Konsens der Mitgliedsstaaten zur Neuordnung des europäischen Asylrechts geben. Denn kaum eine EU-Regierung ist bereit, dauerhaft ungebetene Zuwanderer aufzunehmen und zu alimentieren, die nicht schutzbedürftig sind (Armutsmigranten) – von der deutschen Merkel-GroKo und wenigen anderen einmal abgesehen.

Das ist ein wesentlicher Grund, warum es bislang nicht gelungen ist, die von Brüssel und Berlin propagierte „faire“ Flüchtlingsverteilung in der EU durchzusetzen. Und das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch der Grund, warum die Mittelmeeranrainer das heutige Dublin-System ebenso ablehnen wie den Vorschlag, illegale Zuwanderer ohne Asylgrund an der EU-Außengrenze abzuweisen. Denn wenn diese Ausländer nicht konsequent abgeschoben werden können, dann hieße das in der Praxis, dass sie auf Dauer in den Ersteinreiseländern verbleiben müssten und den dortigen sozialen Sicherungssystemen zur Last fielen. Von weiteren negativen Begleiterscheinungen einmal ganz zu schweigen.

Abschiebeproblem kaum lösbar

Das Abschiebeproblem zu lösen dürfte sich aber als schwierig, wenn nicht sogar als unmöglich erweisen, jedenfalls auf Basis der gegenwärtig diskutierten Konzepte. Nicht nur, dass die meisten der illegal einreisenden Migranten ihre Ausweispapiere vernichten, um die eigene Herkunft zu verschleiern und so die Rückführung zu erschweren; auch bestehen mit vielen Fluchtländern gar keine Rücknahmeabkommen.

Und selbst wenn solche Vereinbarungen existieren, weigern sich die Behörden der beteiligten Staaten oftmals, ihre Bürger wieder aufzunehmen oder verzögern zumindest das Prozedere.

Denn aus Sicht der dortigen Regierungen sind Auswanderer, die es in die reichen Industriestaaten geschafft haben, potentielle Devisenbringer, die mit ihren Überweisungen zurückgebliebene Familienangehörige unterstützen und so auch einen Beitrag zum Bruttosozialprodukt ihrer Heimatländer leisten. Rückkehrer dagegen gelten häufig als „Versager“ und sind sozial stigmatisiert. Rücknahmeabkommen mit der EU sind deshalb in den Bevölkerungen der Herkunftsländer wenig populär und innenpolitisch schwer durchsetzbar.

Irrig ist auch die in der deutschen Öffentlichkeit weit verbreitete Annahme, die „solidarische“ Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU würde die Bundesrepublik entlasten. Denn die bereits angesprochene Sekundärmigration, also die unerlaubte Weiterwanderung von Migranten aus dem zugewiesenen Wohnsitzstaat in andere EU-Länder, lässt sich im Europa der offenen Binnengrenzen kaum unterbinden. Verstärkte Kontrollen im Hinterland sind da wenig mehr als die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Und die geforderte „Vereinheitlichung der Asylleistungen“, die den Anreiz zur Sekundärmigration senken soll, erweist sich bei näherer Betrachtung ebenso als frommer Wunsch. Denn in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht Flüchtlingen und Asylbewerbern ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zugesprochen und davon ausgehend die materiellen Zuwendungen verbindlich festgelegt.

An diesen Vorgaben müssten sich alle anderen EU-Staaten orientieren, soll es einen gemeinsamen Standard für die Versorgung von Flüchtlingen in Europa geben. Ärmere Mitglieder wie Rumänien und Bulgarien sind aber nicht einmal ansatzweise dazu in der Lage, Asylsuchenden eine vergleichbare Unterstützung wie das reiche Deutschland zu gewähren, zumal dann auch die Sozialleistungen für die einheimische Bevölkerung angehoben werden müssten, um böses Blut zu vermeiden.

Außerdem ist Deutschland für viele Migranten auch deshalb Wunschziel, weil hier die Chancen auf einen noch dazu gut bezahlten Job sehr viel besser sind als etwa in Osteuropa. Daran wird sich auch mittel- bis langfristig nichts ändern.

Mit ihrem großspurig angekündigten „Pakt für Migration und Asyl“ liefert die EU-Kommission also wieder einmal nur alten Wein in neuen Schläuchen. Das Problem der unkontrollierten Masseneinwanderung nach Europa wird sich so nicht lösen lassen – wenn das von der Politik überhaupt ernsthaft gewollt ist!

Zuerst erschienen bei Kopp-Report.

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