EU-Sanierungszwang: Gesellschaftliche Veränderungen im Klimamantel

Funktionierende Heizungsanlagen wegwerfen und neue kaufen oder gleich das ganze Haus sanieren – müssen. Die EU wandelt die Eigenverantwortung der Bürger immer häufiger in Pflichtprogramme um. Doch wer soll das bezahlen?
Titelbild
Gebäudedämmung mit Polystyrolplatten.Foto: Istockphoto
Von 23. März 2023

Hausbesitzer sollen nach Regierungswunsch ihre älteren und funktionierenden Heizungen herausreißen, weg von Öl und Gas. Das ganze Haus soll sogar saniert werden, wenn die Werte der geforderten Norm nicht entsprechen. Die Energiewende ist überall zu spüren. Bestraft werden jene werden, die es sich nicht leisten können, in dieser neuen Welt mitzuspielen.

Es wird die Ärmeren und Älteren besonders treffen

Die Rechtsseite „Anwalt.org“ verweist auf die Paragraphen 10 und 20 der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dort werde „unter anderem definiert, wie bestimmte Gebäudeteile und Anlagen zu dämmen sind, damit diese energieeffizient arbeiten“ und dass „Empfehlungen“ von Maßnahmen beim Gutachten für den notwendigen Energieausweis erstellt werden können. Demnach bestehe für Hausbesitzer die Pflicht, energetische Sanierungen durchführen zu müssen, wenn ihr Jahresenergiebedarf zu hoch ist. Andernfalls riskiere man ein Bußgeld, das laut Paragraph 27 EnEV bis zu 50.000 Euro betragen kann.

Bernd Raffelhüschen, Finanzprofessor an der Uni Freiburg, sieht für die in den Städten und Ballungsgebieten von den Plänen betroffene obere Mittelschicht keine Gefahr: „Die Preise und damit auch der Wert der Immobilien sind in Städten in den letzten Jahren konstant gestiegen. Das heißt: Wer hier jetzt in eine neue Heizung investieren muss, hat auch den gestiegenen Gegenwert der Immobilie.“ Sinngemäß lässt sich diese Überlegung von Raffelhüschen auch auf andere Sanierungsmaßnahmen übertragen. Bei den Menschen auf dem Land sieht das jedoch oft anders aus, so der Experte, vor allem im Osten Deutschlands: „Hier beschränkt sich der Wert einer Immobilie oft auf den Nutzwert, kostenfrei wohnen zu können“, so Raffelhüschen.

Doch was, wenn dieses Altersvorsorgekonzept nicht mehr funktioniert?

Kai Warnecke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V., warnte gegenüber der „Bild“: „Der Habeck-Plan zerstört die Altersvorsorge vieler Menschen.“ Denn die meisten Eigenheimbesitzer hätten ihr ganzes Vermögen in ihre Immobilie investiert und besonders ältere Menschen würden auch Probleme haben, überhaupt einen Kredit zu bekommen. Dann müssten sie vielleicht ihr Haus verkaufen. Doch da lauert das nächste Problem: „Wenn ein Haus jetzt 100.000 Euro wert ist, man aber gleichzeitig 100.000 Euro für Sanierungen reinstecken muss, werden viele Häuser de facto wertlos.“ Das Fazit des Experten: „Der Habeck-Plan wirkt wie eine Enteignung.“

Doch auch für die Mieter von Wohnungen wird der Boden heiß und die Luft dünn, jedoch nicht wegen etwaiger klimatischer Veränderungen. Sie werden die Sanierungskosten für Wohngebäude über Mieterhöhungen und Nebenkosten mitbezahlen müssen, was die mancherorts heute schon kaum noch bezahlbaren Mietkosten noch weiter in die Höhe treiben wird.

Wie die DDR enteignete

Die Pandemie ist noch nicht lange her. Man erinnert sich noch an geschlossene Restaurants und dergleichen. Viele Gaststätten überlebten das nicht. Als wieder geöffnet wurde, ging das nur mit drastischen Hygienevorschriften. Große Investitionen wie Belüftungsanlagen wurden in der Hoffnung getätigt, das Gewerbe weiterbetreiben zu können.

Zu jener Zeit erzählte ein 76-jähriger Zeitzeuge der frühen DDR der Epoch Times von einem sonderbaren „Zufall“, einer Ähnlichkeit mit der Enteignungswelle im Gaststättengewerbe im Osten in den 1960er-Jahren: „Dem Gaststätten- und Hotelgewerbe wurden plötzlich neue und umfangreiche ‚Hygienevorschriften‘ gemacht, von denen man wusste, die Eigentümer könnten sich das finanziell überhaupt nicht leisten.“ Am Ende musste verkauft werden.

Viele Gaststätten und Hotels wurden von den staatlichen Großbetrieben (VEB) übernommen. Das Geld kam zum größten Teil auf ein „Sperrkonto“ und konnte nur tröpfchenweise verfügt werden. Damit wollte der sozialistische Staat weitere Investitionen in Privateigentum verhindern.

Passiert jetzt etwas Ähnliches mit dem Wohneigentum?

„Dem haben wir nicht zugestimmt“

Die ARD zitiert aus einem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022: „Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“

Das war damals. Im aktuellen Gesetzentwurf dagegen sei von der „[…] Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden […]“ die Rede.

Die FDP moniert nun einen möglichen Koalitionstrick. Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Das, was Habeck vorgelegt hat, ist weit über dem, wo wir als FDP zugestimmt haben.“ Das habe die FDP nie unterschrieben, man werde das auch nicht mitmachen.

Sanierungsrichtlinie passiert EU-Parlament

Jetzt bringt die Europäische Union eine neue EU-Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinie (EPBD) auf den Weg. Man will eine „neue Vision für Gebäude“ erzwingen, zur Umsetzung der „ehrgeizigeren Klima- und Energieziele der Union“. Gemeint ist das „Nullemissionsgebäude, dessen sehr geringer Energiebedarf vollständig durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird“.

Darin heißt es: „Alle neuen Gebäude sollten Nullemissionsgebäude sein, und alle bestehenden Gebäude sollten bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.“ So will es die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU).

Denn: „Die notwendige Dekarbonisierung des Gebäudebestands der Union erfordert in großem Maßstab energetische Renovierungen“, heißt es in dem EU-Papier. Den Angaben nach seien fast 75 Prozent des Gebäudebestandes „nach den derzeitigen Gebäudestandards ineffizient“. Das Problem: „85-95 Prozent der heutigen Gebäude werden 2050 noch stehen.“

Ein Prozent gewichtete Jahresquote bei den energetischen Renovierungen ist für die EU zu wenig. „Beim derzeitigen Tempo würde die Dekarbonisierung des Gebäudesektors Jahrhunderte dauern.“ Daher sei es ein „zentrales Ziel dieser Richtlinien“, die derzeitigen Quoten mindestens zu verdreifachen, „einschließlich des Übergangs zu emissionsfreien Heizungsanlagen“.

Das EU-Parlament, also alle gewählten EU-Abgeordneten, haben bereits darüber abgestimmt. Der Entwurf ging durch. Jetzt sind die Regierungen der EU-Mitgliedsländer an der Reihe, den Entwurf zu konkretisieren und durch die nationalen Parlamente zu bringen.

Stufe D – die rote Linie

Energiestandard D soll die große Norm sein. Das bedeutet einen maximalen Jahresenergieverbrauch von 100 bis 130 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche (Heizung und Warmwasser) – für Niedrigenergiehäuser kein Problem. Für viele andere moderne und neuere Häuser auch nicht. Für ältere Häuser schon.

Selbst für nach energetischem Standard der 2. Wärmeschutzverordnung (1982) sanierte Häuser (Klasse E) reicht es schon nicht mehr, für ältere Häuser nach Klasse F auch nicht, erst recht nicht für jene Klasse-G-Häuser, die nach der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) saniert wurden. Von nicht sanierten und schlecht gedämmten Häusern (Klasse H) mit einem Energiebedarf von über 250 Kilowattstunden (kWh) ganz zu schweigen. Viele davon fallen unter Denkmalschutz.

Das Ende von „Omas Häuschen“

Angesichts solcher Pläne erinnert sogar Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) an die Realität: Ein großer Teil solcher Altbestände stehe auf dem Land, wo die energetische Sanierung bisweilen „mehr kosten könnte, als das Haus wert ist“. Sie sei als gebürtige Ostdeutsche noch „geprägt von der Wendezeit, als wir unter anderem plötzlich einen Abwasseranschlusszwang hatten“. Damals seien sogar alte Damen in Hungerstreiks getreten, erinnerte Geywitz und versprach im „Focus“, die „ökonomische Leistungsfähigkeit der Menschen“ zu beachten.

„Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen“, warnt Dennis Radtke, Europaabgeordneter der CDU. Eine ganz andere Logik hat Jutta Paulus, Europaabgeordnete der Grünen. Sie sieht bei dem Ziel, „den Energieverbrauch von Gebäuden massiv zu senken“ auch, dass damit der „Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher“ geschont werde.

Denn: „Wärmedämmung und Energieeinsparungen senken die Heizkosten, schaffen Jobs, schützen das Klima, ebnen den Weg zum Ausstieg aus fossilen Energien, schaffen Energiesouveränität und machen uns unabhängig von Despoten wie dem russischen Präsidenten.“

Der EU-Tropfen auf den heißen Ziegelstein

Zu den jetzt geplanten Haussanierungen gibt die EU natürlich auch was dazu, Milliarden sogar. Insgesamt sollen es bis zum Jahr 2030 bis zu 130 Milliarden Euro sein. Nur: Heruntergerechnet auf die 450 Millionen EU-Bürger wären das 288 Euro pro Kopf, wie die Epoch Times bereits berichtete.

Der Plan ist groß, der Ehrgeiz auch. Europas Häuser sollen saniert werden. Denn, so die EU, jedes dritte Gebäude in Europa sei älter als 50 Jahre und drei Viertel aller Gebäude seien schlecht gedämmt. Die Sanierung der Gebäude soll sie alle zukunftstauglich machen: gut gedämmt, mit neuen Fenstern und Heizungen, Photovoltaik auf dem am besten neuen Dach.

Da die EU alle nach dem Gleichheitsprinzip behandelt, soll auch dieser Richtlinienentwurf für alle Gebäude Europas gelten. Allerdings gibt es da eine kleine Besonderheit. Es gibt ja auch ärmere Länder in Europa. Also soll jedes Land einzeln betrachtet werden.

15 Prozent der am schlechtesten wärmegedämmten Häuser eines jeden EU-Landes sollen den Energiestandard „Klasse G“ bekommen. Die übrigen Häuser werden von A bis F aufgeteilt – so will es die EU-Kommission. Deren Angaben nach würde eine Sanierung der G-Klasse-Gebäude auf Stufe „F“ etwa 30 Millionen Gebäude betreffen.

Die Werte für die Klassen der Energiestandards sollen dabei relativ bleiben, nicht konkret. Besonders tragisch: Für klimatechnisch gesehen vorbildliche Länder wird aufgrund des allgemein hohen Niveaus damit auch der Sanierungsstandard angehoben.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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