Krankenkassen-Aufklärungskampagne „Organspende – Was Sie darüber wissen sollten“
„Die schönste Bescherung … von Mensch zu Mensch.“ Mit diesem Wortlaut flatterte mir ein kleines Heftchen meiner Krankenkasse vor Weihnachten ins Haus mit der Überschrift „Organspende – Was Sie darüber wissen sollten“.
Die Besonderheit der Menschen an meinem Wohnort hätten „die wertvolle Eigenart, sich gegenseitig zu helfen“, heißt es darin. Und diesen Umstand wollte meine Krankenkasse aufgreifen, um „zum Nachdenken“ anzuregen, und zwar über Organspende.
Es wird zwar darauf hingewiesen, dass auf dem beigefügten Organspendeausweis auch einer Organ- oder Gewebsentnahme widersprochen werden könne, gleichzeitig appelliert die Broschüre der Krankenkasse doch eher an das Gewissen ihrer Mitglieder: „Organspende rettet Leben!“, heißt es in dem Heftchen.
„Ist Ihnen bekannt, dass sich rund 84 Prozent aller Bürger in Deutschland vorstellen können, nach dem Tod ein oder mehrere Organe zu spenden?“, wird in der Broschüre gefragt.
Nein, das ist mir neu. Aus diesem Grund frage ich bei der Krankenkasse nach der Quelle der Daten und bekomme glatt einen Link zum 247-Seiten umfassenden „Forschungsbericht“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Danach wurden 4.001 Menschen im Alter von 14 bis 75 Jahren in der Zeit von November 2017 bis Februar 2018 befragt. In Deutschland leben übrigens (Stand Juni 2019) 83 Millionen Menschen.
„Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen“
In der Aufklärungsbroschüre meiner Krankenkasse – wohl aufgrund des Umfangs der Thematik – wird nur oberflächlich auf die Organspende hingewiesen. Es gibt keine Erklärung darüber, dass der für eine Organspende erforderliche „Hirntod“ unter Medizinern inzwischen nicht nur umstritten ist. Es wird auch nicht erwähnt, dass Ärzte bereits widerlegt haben, dass für hirntot erklärte Patienten tatsächlich tot sind.
Der Kardiologe Paolo Bavastro, ehemaliger Chefarzt einer Stuttgarter Klinik, hatte 1991 eine 31-jährige, für hirntot erklärte Patientin behandelt, die schwanger war. Die Schwangerschaft wurde über 84 Tage aufrechterhalten und das Kind kam per Kaiserschnitt zur Welt. Kann eine Tote ein Kind austragen? Für den Spezialisten stand laut „Deutschlandfunk“ nach der Behandlung fest:
Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen!“
Was die Patientin nach der Feststellung des Hirntods auf der Ebene des Bewusstseins tatsächlich erlebt habe, könne Bavastro nicht sagen. Fest stehe, dass das Herz schlug, der Körper temperiert war, Ausscheidungen wie Urin als auch Stuhl funktionierten und der Körper geschwitzt habe.
Seit über zwanzig Jahren kämpft der Arzt um Aufklärung der Patienten zum Thema Hirntod und Organspende.
41 Prozent für Organspende – 42 Prozent ohne Entscheidung
Aus dem Forschungsbericht der BZgA geht hervor, dass 41 Prozent der rund 4.000 Befragten die Organspende befürworten, acht Prozent sind dagegen. Fünf Prozent der Befragten hätten die Entscheidung auf eine andere Person übertragen.
Für jeweils zwei Prozent wurde „weiß nicht“ oder „sonstiges“ angekreuzt. Beachtlich ist, dass sich bislang 42 Prozent der Befragten – weder für noch gegen eine Organspende – entschieden haben. Mithin waren zum Zeitpunkt der Befragung von den Befragten nur 1.640 Personen für eine Organspende.
Bei näherer Betrachtung der Studie ergeben sich folgende Zahlen (Seite 23):
Von 2.287 Befragten haben sich 72 Prozent für eine Organ- und Gewebespende ausgesprochen, 14 Prozent haben dem widersprochen. Neun Prozent haben die Entscheidung auf eine andere Person übertragen und drei Prozent fallen unter die Rubrik „weiß nicht/keine Angabe“.
Auf Seite 28 gibt die Studie sodann wieder: „Die Zustimmungsraten sind am höchsten bei Ausweisbesitzern, egal ob der Befragte einen Organspendeausweis allein (83Prozent) oder zusätzlich auch eine Patientenverfügung besitzt (84Prozent).“
Eingeschränkte Spendenbereitschaft
Wenn eine Einschränkung der Spendenbereitschaft im Organspendeausweis vorliegt, wird mit 56 Prozent am häufigsten die Augenhornhaut von der Spende ausgeschlossen. Das Herz nennen 27 Prozent, die Haut 11 Prozent.
Am ehesten besteht bei den Spendern die Bereitschaft zur Entnahme von Nieren (74 Prozent), Leber (59 Prozent), Herz (53 Prozent) und Lunge (38 Prozent).
73 Prozent von insgesamt 1.298 Befragten geben an, dass sie mit der Organspende ihrem Tod einen Sinn geben wollen. 16 Prozent haben sich zur Organspende entschieden, weil die eigenen Organe nach dem Tod nicht mehr benötigt werden und neun Prozent, weil Organe und Gewebe gebraucht würden.
Bei acht Prozent beruht die Entscheidung auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Sie spenden, um gegebenenfalls selbst auch eine Organspende zu erhalten.
Organspendeverweigerer
Ein Fünftel der Befragten, die einer Organspende widersprachen, gaben Angst vor Missbrauch und mangelndes Vertrauen an. 22 Prozent waren der Meinung, sie seien als Spender nicht geeignet. 16 Prozent nannten religiöse, ethische oder spirituelle Gründe als Hinderungsgrund.
Ein Fünftel der Befragten ging laut der Studie davon aus, dass eine Voraussetzung für eine Organspende der Herztod sei. 74 Prozent wussten, dass der sogenannte „Hirntod“ Voraussetzung ist.
Immerhin 17 Prozent glauben, dass „hirntote“ Patienten wieder erwachen können. 27 Prozent der Befragten empfinden den „Hirntod“ nicht als endgültigen Tod (Seite 115 der Studie).
Jugendliche entscheiden ohne Eltern
Weitestgehend unbekannt dürfte sein, dass schon 16- und 17-Jährige einen Organspendeausweis nach ihren persönlichen Wünschen ausfüllen können – „ganz ohne Einwilligung der Eltern“, heißt es in der Aufklärungsbroschüre der Krankenkasse“. Ebenso können bereits 14- und 15-Jährige einer Organspende, ebenfalls ohne elterliche Einwilligung, widersprechen.
In welcher Weise die Jugendlichen zu einer Entscheidung kommen, ist fraglich. Einen wesentlichen Beitrag könnte jedoch das staatlich geförderte Projekt „Organspende macht Schule“ sein.
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