Politiker sollen für ihre Entscheidungen haften – So würden ETD-Leser Corona angehen (Teil III)

Unsere Frage "Welche Maßnahmen zum Umgang mit COVID-19 würden Sie festlegen" fand große Resonanz. Im dritten Teil der Antworten geht es erneut um politische Veränderungen, die hilfreich sein könnten, um die Entwicklung der Corona-Pandemie zu beeinflussen.
Frage an unsere Leser: Welche Corona-Maßnahmen würden Sie festlegen?
Welche Corona-Maßnahmen würden Sie festlegen?Foto: iStock / ts/EpochTimes
Von 4. November 2020

„Ein Aspekt, der meines Erachtens mit zu diesem Drama geführt hat, ist die lange Amtszeit der Bundeskanzler (nicht nur Merkel, auch Kohl und Adenauer waren zu lange an der Macht)“, schrieb uns ein Leser auf die Frage, welche Maßnahmen zum Umgang mit COVID-19 sie festlegen würden. Hier Auszüge aus seiner Mail.

Maximal zwei Wahlperioden

Nach Ansicht des Lesers wäre eine sofortige Begrenzung der Amtszeiten – egal ob Kanzler oder Ministerpräsident – auf maximal zwei Wahlperioden sinnvoll. „Zusätzlich sollten die Mitglieder des Bundes- und der Landtage insgesamt maximal drei Wahlperioden in diesen Parlamenten sitzen dürfen. Natürlich birgt das die Gefahr, dass fähige Köpfe nach drei Perioden das Parlament verlassen müssen.“

Das sei zwar schmerzlich, so der Autor. Doch es sei weniger schmerzlich als der Demokratieverlust, der „durch die Sitzekleberei und das Kadavergehorsam der wieder auf den Wahllisten erscheinen wollenden Politiker“ entstehe. Auch Parteienvorsitzende sollten maximal eine Amtszeit von sechs Jahren haben.

Die Nebentätigkeiten der Politiker auf Landes- und Bundesebene seien „in Summe auf einen Umfang von 10 Wochenstunden und auf einen finanziellen Umfang von 1.000,- EUR pro Monat“ zu begrenzen.

Sofern Politiker im Auftrag ihres Amtes z.B. Aufsichtsratsmandate wahrnähmen, müssten die Vergütungen dafür an die Amtskasse fließen. Schließlich wird der Politiker bereits für sein politisches Amt entschädigt. „Auch die Spesen aus der Aufsichtsratsarbeit sind abzugeben“, beispielsweise über die Spesenabrechnung des politischen Amtes.

Politiker sollen für ihre Entscheidungen haften

„Ein weiterer Aspekt: Sofortiges Verbot für Parteien, direkt oder indirekt an Mediengesellschaften beteiligt zu sein“, so der Leser in seiner Mail. Und weiter:

Wenn ich recht erinnere, haben sich die Politiker von der Haftung für ihre Politik freigestellt. Das muss sofort rückgängig gemacht werden. Wer als hochrangiger Politiker nachweislich Schwachsinn verzapft, der muss auch bestraft werden können. Die Latte muss hoch gehängt werden, damit nicht Willkür einzieht und über diesen Weg unliebsame Politiker entfernt werden.“

Eine komplette Haftungsfreistellung solle „niemals möglich sein“, das wäre ein Freibrief für schlechte und willkürliche Politik.

Notwendig sei, „Gesetze UND Verordnungen auf allen politischen Ebenen“ ausführlich zu diskutieren. Alle Pro- und Contra-Argumente seien zu protokollieren. Dokumentiert werden sollte auch eine klare Begründung, „aus welchem Grund man nun genau diese Gesetze/Verordungen/Maßnahmen beschlossen hat und warum man andere abgelehnt hat“. Alle diese Argumente und Begründungen seien mit den beschlossenen Gesetzen oder Verordnungen mindestens zehn Jahre zu veröffentlichen – ohne Einschränkungen.

Anschließend sollten die Oppositionsparteien das Recht haben, auch nach „der ersten Lesung eines Gesetzes/Verordnung weitere Argumente einbringen zu können.

Ein „Doppelmoralbeauftragter“ und ein „Respektbeauftragter“

Um die Neutralität und Ausgewogenheit zu fördern, könnte man möglicherweise einen „Doppelmoralbeauftragten“ sowie einen „Respektbeauftragten“ auf Bundesebene und Landesebene einsetzen, der „den hohen Herrschaften und den Medien mit Objektivitätsanspruch den Spiegel vorhält, wenn sie wieder respekt- und niveaulos aufeinander eindreschen.“ Um gute Vorbilder auf Bundes- und Landesebene zu geben, sei es sinnvoll, schlechtes Verhalten zu sanktionieren.

Zusammenfassend gesagt: Die Menschen müssen wieder mehr miteinander sprechen – auch mit ihrem Gegenüber und Andersdenkenden.

Fortsetzung folgt



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