Amtsenthebungsverfahren: Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses ruft Haus zur Abstimmung auf

Der nächste Schritt auf dem Weg zu einem Amtsenthebungsverfahren gegen US-Präsident Trump ist gemacht: Es kommt nun zu einem offiziellen Votum im Repräsentantenhaus.
Titelbild
Die Kuppel des Kapitols in Washington.Foto: Patrick Semansky/AP/dpa/dpa
Epoch Times13. Dezember 2019

Der Justizausschuss im US-Repräsentantenhaus hat sich für die Einleitung eines offiziellen Amtsenthebungsverfahrens gegen US-Präsident Donald Trump ausgesprochen.

Das Gremium nahm mit der Mehrheit der Demokraten beide Anklagepunkte für ein mögliches Impeachment des Präsidenten an. Trump soll sich demnach wegen Machtmissbrauchs und Behinderung der Ermittlungen des Kongresses verantworten. Das Votum ist eine Empfehlung an das Plenum des Repräsentantenhauses. Dort könnten die Abgeordneten nun noch vor Weihnachten über die Punkte abstimmen und damit formell ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trump eröffnen.

Die Demokraten beschuldigen Trump, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zu Ermittlungen gegen seinen politischen Rivalen Joe Biden gedrängt zu haben, um die US-Präsidentschaftswahl 2020 zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Sie sehen es als erwiesen an, dass Trump von der Ankündigung solcher Ermittlungen ein Treffen mit Selenskyj im Weißen Haus und die Freigabe von Militärhilfe für die Ukraine abhängig gemacht habe. Das werten die Demokraten als Amtsmissbrauch. Sie werfen ihm außerdem vor, die Ermittlungen des Repräsentantenhauses dazu behindert zu haben. Trump weist die Vorwürfe vehement zurück und spricht von einer Hexenjagd.

Anklagepunkte zweifelhaft

Die Anklagepunkte stehen auf schwachen Füßen. Alle amerikanischen Zeugen mussten bei Befragung durch die Republikaner eingestehen, dass sie von keinerlei Verbrechen, Erpressung oder anderen kriminellen Handlungen des Präsidenten wissen. Direkte Zeugen mussten sogar bestätigen, dass der Präsident keine Leistungen von der Ukraine gefordert hat. Am wichtigsten ist jedoch, dass aus der Ukraine sowohl von dessen Präsident Selenskiy als auch von dessen Außenminister bestätigt wurde, dass keinerlei Druck ausgeübt wurde.

Der Vorwurf, Präsident Trump habe die Ermittlungen gegen dieses sogenannte Verbrechen verhindert ist rechtlich auch nur schwer zu begründen. Der Präsident kann ganz legal mithilfe des „executive privilege“ die Aussagen von Regierungsangestellten untersagen. In diesem Fall hat er noch nicht einmal jene Angestellten verfolgen lassen, die trotz seines Verdikts ausgesagt haben.

Hitzige Debatte

Der Ausschuss beriet in einer hitzigen Marathonsitzung über die Vorwürfe gegen Trump, die Voraussetzung für den Start eines solchen Impeachment-Verfahrens sind. Die Abgeordneten hatten bereits am Mittwoch bis in die Nacht getagt. Am Donnerstagmorgen (Ortszeit) waren sie wieder zusammengekommen, hatten 14 Stunden lang bis in die Nacht beraten, dann erneut unterbrochen und die Abstimmung schließlich für Freitag angesetzt. Bei den stundenlangen Debatten tauschten sie überwiegend bereits bekannte Positionen aus. Die Republikaner warfen den Demokraten einen Rachefeldzug gegen Trump vor, während diese „schwere Verfehlungen“ des Präsidenten anprangerten.

Der Vorsitzende des Justizausschusses, Jerrold Nadler, sagte: „Egal, wie beliebt er sein mag, egal, wie gut oder schlecht die Ergebnisse seiner Politik sein mögen: Kein Präsident soll ein Diktator in den Vereinigten Staaten sein.“ Die Republikaner werfen den Demokraten vor, den Wahlsieg Trumps 2016 rückgängig machen und dessen Wiederwahl im nächsten Jahr verhindern zu wollen. „Die Demokraten haben den Willen des amerikanischen Volkes nie akzeptiert“, kritisierte der republikanische Abgeordnete Jim Jordan. Sein Parteifreund Louie Gohmert meinte: „So ist es unter Stalin gelaufen.“

Die Demokraten stellen im Repräsentantenhaus die Mehrheit. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass bei einem Votum im Plenum der Kammer ausreichend Stimmen für die offizielle Eröffnung des Amtsenthebungsverfahrens zusammenkommen werden. Das heißt allerdings nicht, dass Trump tatsächlich des Amtes enthoben würde.

Weiteres Verfahren

Nach der Abstimmung im Repräsentantenhaus geht das Verfahren im Senat weiter, wo Trumps Republikaner die Mehrheit stellen. Dort könnte es bereits im Januar zu einem Verfahren gegen Trump kommen. Eine Verurteilung und Amtsenthebung durch den Senat, für die es eine Zweidrittelmehrheit von 67 der 100 Senatoren bräuchte, gilt derzeit aber als hochgradig unwahrscheinlich. Dafür müssten sich mindestens 20 republikanische Senatoren auf die Seite der Demokraten schlagen.

Eine weitere Option ist, dass der Senat die Eröffnung eines Verfahrens von vornherein ablehnt. Beide Anklagepunkte erfüllen im Prinzip nicht die Vorgaben der US-Verfassung, über die Gründe für eine Amtsenthebung. Dort heißt es, dass Schwerstkriminalität, schwere Verstöße oder Verrat Gründe für eine Amtsenthebung wären. Der Punkt Amtsmissbrauch müsste um als schwerer Verstoß zu gelten sehr eindeutig belegt sein und einen messbaren Schaden hervorgerufen haben. Behinderung der Ermittlungen des Kongresses ist überhaupt kein Straftatbestand. Die Tat existiert weder als Gesetz noch als Präzedenzfall. Somit dürften die Anklagepunkte nicht als „impeachable offense“ gelten.

Trump könnte ein Verfahren wünschen

Es könnte allerdings sein, dass Präsident Trump selbst um eine Eröffnung des Verfahrens bittet. Hier könnte dann alles auf den Tisch kommen, was die von den Demokraten geleiteten Ausschüsse des Repräsentantenhauses umschifft haben: Entlastungszeugen, oder die wahrscheinliche Korruption des ehemaligen Vizepräsidenten Joe Biden und von dessen Sohn Hunter, die untersuchen zu lassen der US-Präsident nicht nur legitimiert, sondern sogar verpflichtet ist.

Gerade, weil es in der Ukraine so korrupt zugeht hatte schon der vorherige US-Präsident Obama ein Abkommen zur gegenseitigen Unterstützung bei Ermittlungen mit der Ukraine unterzeichnet. Der Umstand, dass Joe Biden sich bei den Demokraten als möglicher Kandidat für das Präsidentenamt bewirbt, macht ihn nicht unantastbar. Und da er noch nicht einmal nominiert ist, wären Ermittlungen der Ukraine gegen ihn nicht einmal Wahlbeeinflussung, geschweige denn illegitim.

Es könnte für die Demokraten sogar noch schlimmer kommen, wenn deren Verfehlungen rund um das Ermittlungsverfahren zur Sprache kommen sollten. Schon das Zustandekommen der „Beschwerde“ des sogenannten „Whistleblowers“ ist dubios und sieht nach einer Absprache mit dem Team von Adam Schiff oder ihm selber aus. Adam Schiff ist der demokratische Vorsitzende des Geheimdienstausschusses, der mit den Ermittlungen begann. Schwer wiegt auch die Tatsache, dass er sich die Telefondaten von republikanischen Abgeordneten, Journalisten und des persönlichen Rechtsanwalts von Donald Trump beschafft hat. Ein solcher Vorgang ist einmalig und steht auch in den USA unter Richtervorbehalt. Damit nicht genug, hat er deren Inhalt auch veröffentlicht. Ein Verfahren zur Aufhebung seiner Immunität und Entfernung aus dem Repräsentantenhaus könnte theoretisch folgen.

Historisches

Trump ist nach Andrew Johnson, Richard Nixon und Bill Clinton erst der vierte Präsident in der Geschichte der Vereinigten Staaten, gegen den Impeachment-Ermittlungen geführt wurden. Formell eröffnet wurde ein Amtsenthebungsverfahren bislang nur gegen Johnson und Clinton – Nixon trat zurück, bevor das Repräsentantenhaus über die Anklagepunkte in der Watergate-Affäre abstimmen konnte. Kein einziger US-Präsident wurde bislang durch den Senat des Amtes enthoben. (dpa/al)

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