Atlanta: Autopsie von 27-jährigem Afroamerikaner legt Tötungsdelikt nahe – Mordanklage möglich

Bis Mittwoch will der Bezirksstaatsanwalt von Fulton County entscheiden, ob er den Polizeibeamten, der am Freitag einen tödlichen Schuss auf einen fliehenden Afroamerikaner in Atlanta abgegeben hat, anklagen wird. Die Autopsie erhärtet den Verdacht eines Tötungsdelikts.
Titelbild
Die Polizei versucht eine Demonstration in Atlanta unter Kontrolle zu bringen.Foto: Ben Gray/Atlanta Journal-Constitution/AP/dpa/dpa
Von 16. Juni 2020

Das Büro des Gerichtsmediziners von Fulton County im US-Bundesstaat Georgia hat seinen Bericht über die Autopsie des 27-jährigen Afroamerikaners Rayshard Brooks veröffentlicht. Demzufolge stehe ein Tötungsdelikt als Ursache des Todes des 27-Jährigen am Freitag (12.6.) in Atlanta fest. Das Resultat der Untersuchung wurde am Sonntagabend bekanntgegeben.

Brooks sei demzufolge zweimal in den Rücken geschossen worden. Dadurch seien Organe geschädigt worden. Dies und der daraus resultierende Blutverlust hätten den Tod des Afroamerikaners zur Folge gehabt. Um welche Art von Tötungsdelikt es sich im konkreten Fall handele, müsse nun die Justiz klären. Der Begriff als solcher umfasst alle durch Dritte verursachte unnatürliche Todesfälle vom Mord über Totschlag oder fahrlässige Tötung bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge.

Stellte der 27-jährige Afroamerikaner zum Zeitpunkt der Tat eine Gefahr dar?

Der Bezirksstaatsanwalt von Fulton County, Paul Howard, erklärte, seine Mitarbeiter seien als Zeugen bei der Autopsie anwesend gewesen. Nun müsse anhand des Berichts der genaue Tathergang rekonstruiert werden, ehe man darüber befinden könne, ob eine Anklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen, den mittlerweile suspendierten Polizeibeamten Garrett Rolfe erhoben werde und wenn ja, auf Grund welchen Tatbestandes:

„Weil es sich im ein Tötungsdelikt handelt, muss, bevor wir in der Lage sind, eine solche Entscheidung zu treffen, einigen technischen Anforderungen Genüge getan werden. Dies beinhaltet die ballistischen Untersuchungen und die Auswertung des ersten Berichts des Gerichtsmediziners.“

Gegenüber CNN erklärte Howard, dass er nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen Anhaltspunkt dafür erkennen könne, dass von Brooks zum Zeitpunkt der Tat irgendeine Gefahr ausgegangen wäre. Dass die Situation so eskalieren konnte, dass sie mit seinem Tod endete, erscheine, so Howard, als „nicht nachvollziehbar“. Der Bezirksstaatsanwalt fügte hinzu:

„Es hat den Anschein, als sei dies nicht die Art von Konversation oder Vorfall gewesen, die mit dem Tod eines Beteiligten hätte enden sollen.“

Betrunken im Drive Through eines „Wendy’s“ in Atlanta

Brooks war an einem Drive-Through der Burgerkette Wendy’s in Atlanta am Freitagabend in eine Alkoholkontrolle geraten. Anlass waren Beschwerden von Kunden, ein Auto, in dem sich ein schlafender Mann befinde, sei in verkehrsbehindernder Art und Weise in den Drive-Through gestellt worden, sodass andere Fahrer zum Ausweichen gezwungen waren. Als die beteiligten Polizeibeamten feststellten, dass Howard über das zulässige Maß hinaus unter Alkoholeinfluss stand, versuchten sie ihm die Handschellen anzulegen.

Dem Videomaterial von dem Vorfall zufolge entriss Brooks einem der Beamten den Taser und betätigte ihn in Richtung der Polizisten, während er fortlief. Rolfe soll dreimal auf den Flüchtenden geschossen und ihn zweimal getroffen haben. Ihm droht nun eine Anklage wegen Mordes oder Totschlags. Sein ebenfalls anwesender Kollege Devin Brosnan wurde vorerst in den Innendienst versetzt.

Nun werde die Staatsanwaltschaft klären, berichtet die internationale Ausgabe der Epoch Times, ob Rolfe davon ausgehen musste, dass Brooks „eine unmittelbare Gefahr des Todes oder einer ernsthaften physischen Verletzung“ für diesen dargestellt habe.

Schusswaffeneinsatz zur Verhinderung der Flucht nicht zulässig

„Die Alternative wäre, dass er die Schüsse abgegeben habe, nur um die Flucht zu stoppen oder aus irgendeinem anderen Grund“, heißt es vonseiten Howards. „Sollte der tödliche Schuss aus einem anderen Grund abgegeben worden sein als jenem, das eigene Leben des Beamten zu retten oder eine Verletzung für sich selbst oder andere abzuwenden, wäre der Schusswaffengebrauch nicht vom Gesetz gedeckt gewesen.“

Bis Mittwoch wolle die Bezirksstaatsanwaltschaft nun entscheiden, ob sie Anklage erhebe.



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