Ausflug für Integration und Entwicklung: SOS-Kinderdorf fährt junge Migranten zu blutiger Live-Schächtung

Alljährlich gibt es Proteste gegen die Massen-Schächtungen anlässlich des islamischen Opferfestes, nicht nur in Österreich. In diesem Jahr wurden gar unbegleitete minderjährige Asylbewerber (UMA) eines SOS-Kinderdorfes zum Schlachthof gefahren, um live dem blutigen Schauspiel beizuwohnen. Dies soll offenbar der Integration und Entwicklung der jungen Migranten dienen.
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Symbolbild.Foto: istockphoto/crPrin
Von 31. August 2018

Die Stimmung sei aufgeheizt gewesen, als der Kleinbus der Hilfsorganisation SOS Kinderdorf an der Demo gegen Schächtung von Tieren vorbei am Schlachthof vorfuhr, schildert die österreichische „Kronenzeitung“ die Situation vor Ort in Stellung (1.500 Einwohner), Bezirk Korneuburg, Niederösterreich.

Integration durch blutiges Schlachtfest?

Die Gruppe unbegleiteter minderjähriger Migranten wollte live einer Schächtung beiwohnen. Vier junge Asylbewerber stiegen aus dem Kleinbus aus, um das muslimische „Event“ zu besuchen. Anschließend reisten sie mit frischem Fleisch im Gepäck wieder ab. Eine Augenzeugin meinte: „Sehr irritierend und der Integration sicher nicht förderlich“.

Da war aber die Sprecherin des SOS-Kinderdorfs anderer Meinung. Die Jugendlichen seien „sehr gut integriert“, würden zur Schule gehen und Deutsch sprechen. „Für die Entwicklung junger Menschen ist es wichtig, die Möglichkeit zu haben, sich mit der eigenen Herkunft auseinanderzusetzen“, so die Pädagogin.

Proteste gegen uraltes muslimisches Opferritual

Bereits in der Vorwoche geriet der Schlachthof in die Kritik, weil er mehr als 500 extra aus Rumänien angelieferte Schafe für das islamische Opferfest tagelang ohne Wasserversorgung in der prallen Sonne stehen ließ.

Dem Aufruf des Vereins „RespekTiere“ folgten zahlreiche Demonstranten angesichts der anstehenden Serien-Schächtungen, wie die „Krone“ schreibt.

Rund ein Dutzend Polizeibeamte waren angesichts der lautstark protestierenden Menschen im Einsatz.

Das islamische Opferfest Eid ul-Adah (arabisch; türkisch: Kurban Bayrami) wird zum Höhepunkt des Haddsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka. Es wird berichtet, dass nach islamischer Überlieferung ein Schaf oder eine Kuh geopfert wird, erinnernd an das verhinderte Menschenopfer des Ismael durch seinen eigenen Vater Abraham, den Stammvater Israels, der im Islam Ibrahim genannt wird und als Stammvater der Araber gilt. Von Ismael soll auch der Begründer des Islam, Mohammed, abstammen, so „Wikipedia“.

Schächtung in Deutschland gegen Grundgesetz

Schächten ist in Deutschland vom Grundsatz her eigentlich verboten. Im Grundgesetz Art. 20a heißt es über den „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

(GG, Art. 20a)

Auch nach § 4 TierSchG (Tierschutzgesetz) heißt es: „Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.“

Aber: Ungestörte Religionsfreiheit

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 30.05) vom 23. November 2006 macht eine Tür für die betäubungslose Schächtung auf und gibt eine Ausnahmegenehmigung für den muslimischen Metzger zur Halal-Schlachtung heraus. Auch für die jüdische koschere Schlachtung gilt die Ausnahmegenehmigung.

Grundlage der richterlichen Entscheidung war u. a. das Grundgesetz Art. 4 Abs. 1+2

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich und

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

(GG, Art. 4)

Schema bekannt: Schächtungsverbot mit eingebauter Hintertür

„In den Niederlanden wird unbetäubtes Schlachten grundsätzlich verboten. Mit deutlicher Mehrheit nahm das Parlament in Den Haag am Dienstag [28.06.2011] einen Antrag der Tierschutzpartei (Partij voor de Dieren, PvdD) an, dem zufolge Tieren beim koscheren und Halal-Schlachten unnötiges Leid zugefügt wird. Bislang waren Juden und Muslime von dem Gesetz ausgenommen.“ So schrieb die „TAZ“ seinerzeit.

Dem zuvor ging eine mehrjährige Debatte zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit, die sich im Frühjahr 2011 nach Protesten muslimischer und jüdischer Verbände zuspitzte. Dies führte zu einer Ausnahmeregelung im Gesetzentwurf, der auf Initiative von linken und liberalen Politikern geschah. Diese erklärten, damit den Tierschutz zu verbessern, ohne die Religionsfreiheit „unnötig einzuschränken“, so eine Stellungnahme der sozialdemokratischen Partij van de Arbeid (PvdA).

Persönlicher religiöser Verzicht

Viele Menschen mögen dem gedanklich nicht folgen wollen. Man könnte meinen, dass eine Person, die streng religiös leben möchte, dabei auch auf den Genuss von Fleisch verzichten könnte, sprich Vegetarier dafür werden könnte. Eine solche Lebensweise ist in anderen Religionen, dem Buddhismus zum Beispiel, durchaus nicht selten.

Dabei wird jedoch der persönlich Verzicht auf Fleisch bevorzugt und Leben zu schonen, statt ein Tier unter grausamen Umständen ausbluten zu lassen, um dessen Fleisch auf „die richtige religiöse Weise“ zu verspeisen.

Schächtung real: ACHTUNG! – Verstörende Bilder, nicht für schwache Nerven geeignet!



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