Biden-Regierung will Impfpflicht für Vertragspartner des Bundes nicht mehr durchsetzen

Die US-Regierung hat beschlossen, die COVID-19-Impfpflicht, die im vergangenen Jahr den Bundesvertragspartnern auferlegt wurde, nicht mehr durchzusetzen.
Biden-Administration will Impfpflicht für Vertragspartner des Bundes nicht mehr durchsetzen
US-Präsident Joe Biden.Foto: Susan Walsh/AP/dpa
Epoch Times19. September 2022

Die COVID-19-Taskforce des Weißen Hauses aktualisierte am 31. August ihre Website und erklärte, dass die US-Regierung Joe Bidens Impfpflicht für die Vertragspartner des Bundes nicht durchsetzen wird – zumindest „bis zu einer weiteren schriftlichen Mitteilung“.

Weiter hieß es in der Aktualisierung, dass die Vertragspartner selbst die Testung auf COVID-Symptome vornehmen dürften und nicht von Regierungsmitarbeitern überprüft werden müssten.

Zuvor hatte ein Bundesberufungsgericht entschieden, dass das Verbot der Durchsetzung der Impfpflicht teilweise aufgehoben wird. Die Regierung hätte mit der Durchsetzung in 39 Bundesstaaten sofort beginnen können. Tat es aber nicht. 

Ein dreiköpfiges Gremium von Bundesrichtern bestätigte eine einstweilige Verfügung, mit der die Pflicht für COVID-Impfungen bei Bundesauftragnehmern aufgehoben wurde. Es war keine einstimmige Entscheidung. Doch dasselbe Gremium, bei dem die Regierung Biden gegen die Verfügung Berufung eingelegt hatte, stimmte zu, dass die Verfügung nicht landesweit gelten sollte. 

Regierung will Rechtsstreitigkeiten vermeiden

Ben Brubeck, Vizepräsident der Gewerkschaft für Bauunternehmen und Bauhandwerker, sprach darüber mit der Epoch Times. Er meinte, die Entscheidung hänge damit zusammen, dass die Regierung von Joe Biden zusätzliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden wolle. „Die Verwaltung sieht sich bereits mit mehreren Klagen im Zusammenhang mit der Impfpflicht konfrontiert“, sagte Brubeck.

„Ich halte es für möglich, dass sie sich Sorgen machen“, so Brubeck. Denn wenn sie die Impfpflicht in Kraft setzten, könnten einige Staaten weitere Klagen einreichen.

Eine Anfrage, warum sie die Anordnung nicht vollstrecken wolle, ließ die Taskforce unbeantwortet. Auf ihrer Website erklärte sie lediglich, sie wolle „die Einhaltung einer geltenden vorläufigen landesweiten Verfügung sicherstellen, die je nach Verlauf des laufenden Rechtsstreits ergänzt, geändert oder aufgehoben werden kann“.

Nach der jüngsten Entscheidung gilt das Verbot der Durchsetzung nur noch in den Staaten, die gegen Bidens Anordnung geklagt oder sich einer Klage angeschlossen haben. Diese sind Alabama, Arizona, Georgia, Idaho, Kansas, Kentucky, Ohio, South Carolina, Tennessee, Utah und West Virginia.

Eine Möglichkeit, die Angelegenheit zu klären, wäre die vollständige Aufhebung der Anordnung. Bidens Regierung hat sich jedoch bisher geweigert, dies zu tun. Die Aufhebung würde der gesamten Gemeinschaft der Bundesauftragnehmer mehr Sicherheit geben, meint Brubeck.

Wenn sie diese Anordnung aufheben würden, könnte man sich „auf größere Probleme konzentrieren wie Arbeitskräftemangel und steigende Materialkosten“.

Kalifornien hebt Impfpflicht für Schulpersonal auf

Derweil hat Kalifornien entschieden, dass sich Lehrer und anderes Schulpersonal, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, ab dieser Woche nicht mehr wöchentlich testen lassen müssen, um auf dem Schulgelände bleiben zu dürfen. Dies berichten kalifornische Medien.

Am Dienstag wurde die Anordnung aufgehoben, wonach alle Schulangestellten einen Impfnachweis vorlegen oder sich mindestens einmal wöchentlich testen lassen müssen. Die neue Regelung trat am 17. September in Kraft.

„Wir sind in eine Phase der Pandemie eingetreten, in der die Mehrheit der Menschen in diesen Arbeitsumgebungen geimpft ist“, sagte Dr. Thomas Aragon, der zuständige Gesundheitsbeamte in Kalifornien.

Ungeimpfte Personen seien zwar nach wie vor dem größten Risiko ausgesetzt, sich mit COVID-19 anzustecken, so Aragon, „aber die wöchentlichen Tests bei ungeimpften Gruppen können die Ausbreitung nicht mehr aufhalten“. (sza)

Mit Material von The Epoch Times USA



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion