EuGH bezeichnet Unterbringung von Asylbewerbern in Transitzone in Ungarn als „Haft“

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Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán warf dem „Soros-Netzwerk“ in einem Radiointerview vor, die Migration über den Balkan zu organisieren.Foto: ATTILA KISBENEDEK/AFP via Getty Images
Epoch Times14. Mai 2020

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Unterbringung von Asylbewerbern in einer abgeschotteten Transitzone in Ungarn als „Haft“ eingestuft. Die Bedingungen in dem Lager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze seien „einer Freiheitsentziehung gleichzusetzen“, entschied der EuGH am Donnerstag. Hintergrund sind die Klagen von vier Asylbewerbern aus Afghanistan und dem Iran, die in der Transitzone untergebracht sind. (Az. C-924/19 und C-925/19)

Die ungarischen Behörden hatten ihre Asylanträge als unzulässig abgelehnt, weil sie über Serbien eingereist waren. Das Nachbarland Serbien weigerte sich aber, die Asylbewerber wieder aufzunehmen. Ungarn entschied daraufhin, die Flüchtlinge nach Afghanistan beziehungsweise in den Iran abzuschieben. Die Asylbewerber klagten gegen die Entscheidungen und die Unterbringung in der Transitzone Röszke. Das mit den Klagen befasste ungarische Gericht rief den EuGH an.

EuGH: Schon abgelehnte Asylbewerber könnten Aussicht auf Anerkennung als Flüchtlinge in Ungarn verlieren, wenn sie nach Serbien zurückkehren.

Der Gerichtshof stellte zu den Bedingungen in Röszke fest, dass die Asylbewerber das abgeschottete Gebiet „aus eigenen Stücken rechtmäßig in keine Richtung verlassen“ könnten. Sie könnten die Zone insbesondere nicht in Richtung Serbien verlassen, weil dies von den serbischen Behörden als rechtswidrig angesehen würde und sie deshalb mit Sanktionen rechnen müssten. Sie könnten zudem dadurch jegliche Aussicht auf Anerkennung als Flüchtling in Ungarn verlieren.

Asylbewerber in Abschiebehaft

Der EuGH stellte zudem klar, dass die Rechtmäßigkeit einer als „Haft“ eingestuften Unterbringung durch Gerichte überprüft werden muss. Wenn eine gerichtliche Prüfung ergebe, dass Asylbewerber „ohne gültigen Grund in Haft genommen wurden, muss das angerufene Gericht sie unverzüglich freilassen“, erklärte der EuGH. (afp/al)



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