Französisches Gericht spricht Kardinal von der Verantwortung für Vertuschung von Kindesmissbrauch frei

Der Fall fand vor allem in Frankreich Beachtung. Der Erzbischof von Lyon wurde von der juristischen Verantwortung im Missbrauchsfall eines französischen Priesters freigesprochen. Die Kläger warfen dem Erzbischof Vertuschung vor.
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Der Erzbischof von Lyon, Philippe Barbarin ist im Fall der beschuldigten "Vertuschung von Missbrauchsvorwürfen" von der juristischen Verantwortung frei gesprochen worden.Foto: Laurent Cipriani/AP/dpa
Epoch Times30. Januar 2020

Der Erzbischof von Lyon ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, jahrelang den sexuellen Missbrauch von Jungen durch einen Priester gedeckt zu haben. Das Berufungsgericht von Lyon urteilte am Donnerstag, Kardinal Philippe Barbarin habe sich nach dem Strafrecht nicht schuldig gemacht. Die Opfer des Priesters zeigten sich „sehr enttäuscht“, sie wollen die Entscheidung anfechten.

Der Fall um den pädophilen Priester und den Kardinal sorgt in Frankreich seit Jahren für Schlagzeilen. In erster Instanz war der Erzbischof von Lyon wegen „Missbrauchs-Vertuschung“ im vergangenen März zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er lässt seitdem sein Amt ruhen. Papst Franziskus hatte das Rücktrittsgesuch seines französischen Oberhirten abgelehnt, solange das Verfahren läuft.

Erzbischof will Papst um seine Entlassung bitten

Am Donnerstag kündigte Barbarin, der dem Richterspruch fern geblieben war, an, den Papst erneut um seine Entlassung zu bitten. Er wolle es der Kirche ermöglichen, „ein neues Kapitel aufzuschlagen“, sagte er auf einer Pressekonferenz in Lyon. „Meine Gedanken sind heute, immer, bei den Opfern“, fügte er hinzu. Die französische Bischofskonferenz versicherte Barbarin ihrer „brüderlichen Verbundenheit“.

Einer der Anwälte des Kardinals begrüßte das Urteil im Berufungsverfahren: „Kardinal Barbarin ist unschuldig“, sagte er. Der Kardinal hatte zwar persönliche „Irrtümer“ eingestanden, aber keine Schuld im juristischen Sinne. Auch die Generalstaatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Sie argumentierte, der Kardinal könne nicht persönlich für „Fehler“ der katholischen Kirche haften.

Opferanwälte wollen Urteil vor Kassationsgericht anfechten

Der Opferanwalt Jean Boudot kündigte dagegen an, den Fall vor das Pariser Kassationsgericht als oberste französische Instanz zu bringen. Die Opfer seien sehr enttäuscht und könnten die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Kardinal Barbarin soll nach Übernahme der Diözese Lyon im Jahr 2002 von den Taten des Priesters erfahren haben, die auf die Jahre 1971 bis 1991 zurückgingen. Nach Überzeugung der Opfer schwieg er dann jahrelang, bis der Fall 2015 durch die Aussage eines der Missbrauchten öffentlich wurde.

Gegen den Priester Bernard Preynat selbst läuft derzeit in Lyon ein gesondertes Verfahren. Die Anklage fordert mindestens acht Jahre Haft. Der 74-Jährige hat gestanden, als Leiter von Pfadfindergruppen und Ferienlagern zeitweise „vier bis fünf Kinder pro Woche“ missbraucht zu haben. Ein Teil der Taten ist bereits verjährt. Das Urteil gegen den Priester wird am 16. März erwartet.(afp)

 



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