Henryk M. Broder: Sind IS-Frauen „Terroristinnen“ oder „Ehefrauen von Terroristen“?

Niemand spricht von TerroristInnen - das sei seltsam. Bestenfalls heißt es "Ehefrauen von Terroristen", schreibt Henryk M. Broder. Man diskutiert aktuell, 16-jährigen Mädchen das Wahlrecht zu geben – und unterstellt erwachsenen Frauen, die sich einer Terrortruppe anschlossen, nicht gewusst zu haben, was sie taten. Seltsam.
Titelbild
IS-Anhängerinnen.Foto: DELIL SOULEIMAN/AFP/Getty Images
Epoch Times10. März 2019

Nach Ansicht von Henryk M. Broder ist die „Genderisierung“ zumindest in einem Bereich ins Stocken geraten. Niemand spricht von „Terroristinnen“, bestenfalls heißt es „Ehefrauen von Terroristen“, schreibt er in der „Welt“.

Dies klinge so, als wären diese Frauen keine selbstständig agierenden Wesen, sondern das Eigentum ihrer Männer, erklärt Broder. Das Phänomen hat neben dem sozialen und sprachlichen, auch einen juristischen Hintergrund.

Immer mehr Frauen mit deutschem Pass, die einst dem Ruf des IS nach Syrien oder dem Irak folgten, wollen nach Deutschland zurück. Denn um die Zukunft des selbsternannten IS-Kalifats stehe es mehr als schlecht.

Deutsche Behörden auf der Suche nach einem dritten Weg

Nach Broder könnte den deutschen Staatsangehörigen, die den IS unterstützten, die Rückkehr nach Deutschland nicht verweigert werden, ganz gleich, warum sie Deutschland verlassen haben.

Allerdings sehen deutsche Behörden ein Risiko, das mit der Aufnahme der IS-Frauen verbunden ist. Daher wäre man auf der Suche nach einem rechtlich vertretbaren dritten Weg, so der Autor.

Die Richter am Bundesgerichtshof, so Broder, würden von einer Art „Arbeitsteilung“ zwischen Männern und Frauen ausgehen. Die dschihadistischen Männer würden kämpfen, foltern oder morden, die Frauen hingegen würden sich vornehmlich um den Haushalt kümmern, Kinder bekommen und Ehemänner und den Nachwuchs versorgen. Das sei nicht strafbar.

Broder sieht hier eine ungleiche Wertigkeit, obwohl doch in Deutschland ständig von Gleichberechtigung die Rede ist. Das eine wird verurteilt, was Verbrechen begünstigte und förderte, wird gering geschätzt.

16-Jährige will man wählen lassen – IS-Frauen unterstellt man „Unmündigkeit“

Auffällig sei für Broder in dieser Hinsicht die Diskrepanz, dass man einerseits darüber redet, 16-jährigen Mädchen das Wahlrecht zu geben. Andererseits unterstellt man erwachsenen Frauen, die sich bewusst entschieden sich einer Terrortruppe anzuschließen, nicht gewusst zu haben, was sie taten.

Für Broder ergeben sich daraus zwei Möglichkeiten. Entweder die deutschen Behörden sorgen dafür, dass die „Ehefrauen der Terroristen“ bleiben, wo sie sind. Die andere Möglichkeit wäre, dass man sie einreisen lässt und vor Gericht stellt – als Terroristinnen. (er)



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