Partei „Geeintes Russland“ will Auslandsfinanzierung für Parteien und Politiker strafbar machen

Die Gesetze über "ausländische Agenten" in Russland, also Lobbyisten und Organisationen, die politisch tätig sind und von politischen Interessenvertretern aus dem Ausland finanziert werden, ähneln denen in den USA. Jetzt will die russische Regierungspartei den letzten Schritt tun und die Finanzierung politischer Parteien und Politiker aus dem Ausland verbieten.
Titelbild
Das Gebäude der russischen Staatsduma (Unterhaus der Föderationsversammlung) in Moskau.Foto: iStock
Epoch Times17. Januar 2020

Die russische Regierungspartei Geeintes Russland will Strafen von bis zu fünf Jahren Haft für Politiker von Parteien einführen, die Gelder aus dem Ausland erhalten. „Wir wollen eine Klausel ins Strafgesetzbuch zur strafrechtlichen Verantwortung derjenigen aufnehmen, die ausländische Gelder für ihre politischen Aktivitäten erhalten“, sagte Jewgeni Martschenko von Geeintes Russland am Freitag der russischen Nachrichtenagentur RIA Nowosti.

Die Maßnahme sei vor der Parlamentswahl im kommenden Jahr „wirklich nötig für Russland“, sagte Martschenko. „Es müssen für alle dieselben Bedingungen gelten.“ Niemand dürfe Geld aus dem Ausland erhalten und „nicht genehmigte Wahlkampagnen, Provokationen und Demonstrationen organisieren“. Geplant sei auch, dass mit dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen werde, Parteien aufzulösen, die Gelder aus dem Ausland erhielten. Die Abgeordneten seiner Partei wollten dem Unterhaus ein entsprechendes Gesetzesvorhaben vorlegen. Geeintes Russland hat im Parlament eine klare Mehrheit.

Russlands Regeln sind denen in den USA sehr ähnlich

Schon seit 2012 werden in Russland politisch tätige Organisationen, die ganz oder teilweise aus dem Ausland finanziert werden, dazu gezwungen, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen. Das entspricht dem US-Gesetzespaket FARA (Foreign Agents Registration Act).  Auch Wahlkampfspenden aus dem Ausland sind in den USA nicht zulässig. Seit 2017 gelten die Vorgaben auch für Medienunternehmen, seit Dezember vergangenen Jahres überdies auch für einzelne Journalisten und Blogger. Das entspricht weitgehend den Regeln, die auch in den USA gelten.(afp/al)



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