Regierung will Unternehmen vor feindlichen Übernahmen aus dem Ausland schützen

Angesichts der Corona-Pandemie droht die Gefahr der Übernahme von Unternehmen durch ausländische Investoren. Die Bundesregierung will dies per Gesetz verhindern.
Titelbild
Reichstagsgebäude in Berlin. Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times7. April 2020

Mit einer deutlich verschärften Investitionskontrolle will die Bundesregierung deutsche Unternehmen besser vor feindlichen Übernahmen aus dem Ausland schützen.

Das geht einem Bericht der Zeitungen der Funke Mediengruppe zufolge aus dem Entwurf für eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) hervor. Das Bundeskabinett wolle den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch verabschieden, berichteten die Zeitungen am Dienstag.

Als Kern der Reform sei vorgesehen, dass die Bundesregierung künftig nicht mehr den Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung für die öffentliche Sicherheit durch den Einstieg eines Investors mit Sitz außerhalb der Europäischen Union erbringen muss. Laut Gesetzentwurf reicht dem Bericht zufolge eine „voraussichtliche Beeinträchtigung“.

Zudem wolle die Bundesregierung bei Firmenübernahmen aus dem Ausland den frühzeitigen Abfluss von Fachwissen unterbinden, zitierten die Zeitungen weiter aus dem Entwurf des AWG. Solange die staatliche Investitionsprüfung laufe, bleibe der Erwerb „schwebend unwirksam“.

Damit erhalte ein Investor erst dann Zugriff auf das Know-how eines Unternehmens, wenn der Staat die Übernahme als unbedenklich absegnet habe. Dies gelte dem Gesetzentwurf zufolge künftig nicht nur für den Verteidigungsbereich, sondern auch bei kritischer Infrastruktur und weiteren zivilen Sicherheitsbereichen.

„Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, zum Beispiel Impfstoffen, von einem einzigen Unternehmen abhängen kann“, zitierten die Funke-Zeitungen aus Regierungskreisen.

„Abflüsse von Informationen oder Technologie während einer noch laufenden Investitionsprüfung können daher gravierende Folgen haben.“ (afp)



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