Spygate: „Ermittlung gegen Ermittler“ – FISA-Bericht wird am 9. Dezember veröffentlicht

Der Generalinspekteur des US-Justizministeriums wird am 9. Dezember seinen FISA-Bericht veröffentlichen. Darin geht es um die Frage, ob die Gegenspionageuntersuchungen gegen die Trump-Kampagne 2016 rechtmäßig war.
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Der Generalinspkteur des US-Justizministeriums Michael Horowitz wird seinen Bericht zum vermuteten FISA-Missbrauch am 9. Dezember veröffentlichen.Foto: Chip Somodevilla/Getty Images)
Von 21. November 2019

In einem Schreiben vom Montag dem 18. November kündigte der Vorsitzende des US-Senatsausschusses für Justiz, Lindsey Graham, eine Anhörung zu den Ergebnissen der FISA-Untersuchungen für den 11. Dezember an.

In einem Auftritt bei Fox News am Mittwoch sagte er, dass der FISA-Bericht des Generalinspekteurs(IG) des Justizministeriums, Michael Horowitz, zwei Tage zuvor, also am 9. Dezember in einer redigierten Fassung, veröffentlicht wird.

Horowitz hatte schon im frühen Herbst die Fertigstellung des Berichts gemeldet, doch musste er, um veröffentlicht werden zu können, zuerst nachbearbeitet werden. Stellen, die die nationale Sicherheit oder laufende Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren gefährden, mussten für den öffentlichen Bericht erst noch geschwärzt werden.

Der FISA-Bericht wird dem Vernehmen nach mehrere hundert Seiten lang sein, wie schon der Bericht über die Clinton-Ermittlungen des FBI. Notwendig wurde die Untersuchung durch den IG, weil durch Anhörungen und Untersuchungen herauskam, dass die leitenden Ermittler bei der Gegenspionageuntersuchung von Trumps Wahlkampagne 2016 offen voreingenommen gegen Trump eingestellt waren.

„Versicherungspolice“ gegen Trump

Im Falle des leitenden FBI-Ermittlers Peter Strzok kamen sogar Textnachrichten an die FBI-Anwältin Lisa Page ans Licht, die in diesem Zusammenhang von einer „Versicherungspolice gegen Trump“ als Präsident sprachen. Page hatte zu dieser Zeit ein Verhältnis mit Strzok. Auch Unterlagen, die zur Erlangung von Abhörerlaubnissen eingereicht wurden, hätten dem FBI als nicht beweiskräftig auffallen müssen. So wie das inzwischen komplett widerlegte „Steele-Dossier“ des ehemaligen britischen Spions Christopher Steele.

Konkret ging es darum herauszufinden, ob die Abhörbeschlüsse, die vom FBI gegen Trumps Wahlkampfhelfer Carter Page erwirkt wurden, rechtmäßig zustande kamen. Hier bestand der Verdacht, dass dem zuständigen Gericht bewusst Material vorgelegt wurde, von dem das FBI wissen musste, das es wie im Falle des Steele Dossiers unbewiesen war, oder schlimmer noch, auf Falschaussagen von ausländischen Informanten beruhte.

Politische Brisanz und 3 Hops Regel

Was den Fall so brisant macht, ist die sogenannte „3-Hops“-Regel, die es den Ermittlungsbehörden nicht nur erlaubte, einen US-Bürger abzuhören, sondern alle Kontakte die er hatte, bis zur 3. Stufe, einschließlich aller indirekten Kontakte. Im Falle eines Wahlkampfhelfers mit politischer Beraterfunktion reichte also schon ein Kontakt zu einer Person, die eine Person kontaktierte, die mit dem damaligen Kandidaten Trump direkt in Verbindung stand, um Trump persönlich abhören zu können.

Es wurde auch ins Spiel gebracht, dass es für andere Personen in Trumps Umfeld direkte Abhörbefehle gab. Ob das stimmt, könnte der Bericht zeigen.

Warten auf den IG-Bericht zieht sich hin

Die Ungeduld hinsichtlich einer Veröffentlichung wuchs in den USA in letzter Zeit immer mehr. Selbst Senator Grassley twitterte erst am 13. November:

An all die Leaker im DOJ(Justizministerium) sagt mir OB der Horowitz Report JEMALS veröffentlicht wird. Ich brauche keine Vorhersage über das WANN. Von diesen Enttäuschungen hatte ich schon genügend. Sagt OB

Was kann man vom Bericht erwarten?

Die Ermittlungen des IG, soviel scheint sicher, müssen auf viele interne Arbeits- und Verfahrensweisen von FBI und Ministerium hindeuten, die Schwachstellen haben oder Manipulationsmöglichkeiten bieten. Der IG hat angekündigt, in seiner Stellungnahme zum Bericht auch über Reform- und Verbesserungsmöglichkeiten sprechen zu wollen. Bei der angekündigten Länge des Berichts werden wohl auch einige Vorgänge sehr detailliert beleuchtet werden.

Dabei muss immer klar sein, dass der IG nur für interne Vorgänge zuständig ist und Personen, die nicht dem Justizministerium (inkl. FBI) angehören, nicht vorladen kann. Er kann eine Strafverfolgung auch nur anstoßen, aber nicht selbst veranlassen. Er kann jedoch der Frage nachgehen, welche Wirkungen externe Informationen oder Personen hatten und ob die Handhabung dieser externen „Faktoren“ korrekt erfolgte und alle vorgeschriebenen Überprüfungen auf Korrektheit erfolgten.

Strafrechtliche Verfolgung

Da Informationen zu aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen oder schon laufenden Grand Jury-Verfahren nicht veröffentlicht werden dürfen, werden die „bombshell“ (bombigen) genannten Offenlegungen wohl erst erfolgen, wenn bekannt wird, welche Personen strafrechtlich untersucht werden oder schon im ersten Schritt von einer Grand Jury zur Anklage vorgemerkt sind.

Diese Verfahren dürften aber hauptsächlich bei Staatsanwalt Durham konzentriert sein, der, wie man inzwischen erfuhr, schon etwas länger als bisher bekannt, mit Fällen rund um Spygate und den vermuteten FISA-Missbrauch befasst ist. Um von Durhams Rolle abzulenken, wurde in der Öffentlichkeit öfter Staatsanwalt Huber aus Utah ins Spiel gebracht, der sich aber hauptsächlich auf Ermittlungen rund um die Clinton Foundation konzentriert.

Dennoch wird von vielen Beobachtern erwartet, dass der IG-Bericht zum vermuteten Missbrauch der Abhörbefugnisse Hinweise darauf ergibt, ob es strafrechtliche Ermittlungen innerhalb von FBI und DOJ geben wird oder schon gibt. Alles, was außerhalb des Justizministeriums abgelaufen ist, liegt in der Hand von anderen Ermittlern.



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