Stadt Lausanne verhindert Leichenausstellung „Bodies Exhibition“: „Wir wissen nicht, woher diese Körper kommen, wir wissen nichts“ + Video

Die Stadt Lausanne hatte ein ungutes Gefühl bei der Sache: Woher kommen die Leichen? Die Veranstalter konnten den schrecklichen Verdacht auf hingerichtete politische Gefangene und ermordete Falun-Gong-Praktizierende aus China nicht ausräumen. In Bern konnte die Leichenschau nicht verhindert werden. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelt im Nachhinein.
Von 22. Oktober 2018

Nachdem der Gemeinderat der Kantonshauptstadt Lausanne (Kanton Waadt) in der Schweiz kurzfristig die umstrittene Leichenausstellung „Bodies Exhibition“ stoppte, klagte der Veranstalter, die Huppertz Global GmbH, gegen den Entscheid vom Dienstag, 16. Oktober, vor dem Kantonsgericht.

Schrecklicher Verdacht

Zuvor hatte die Schweizer Menschenrechtsaktion „Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter“ (ACAT) Beschwerde gegen die Ausstellung bei der Stadtregierung eingereicht, wie der „Bote“ berichtete.

Es wurde von ACAT der Verdacht geäußert, dass es sich bei den ausgestellten Leichen und Skeletten mit großer Wahrscheinlichkeit um hingerichtete chinesische Gefangene und um ermordete Falun Gong-Praktizierende aus China handelt, eine von der Kommunistischen Partei verfolgte Bevölkerungsgruppe.

Daraufhin verlangte die Stadt von Hubbertz Global Erklärungen über die Herkunft der Leichen und forderte den Nachweis von schriftlichen Einwilligungen der Toten bzw. der Hinterbliebenen zur Verwendung der Körper. Mehr noch: Die Organisatoren sollten Garantien und konkrete Beweise vorlegen, die diesen von ACAT vorgebrachten schwerwiegenden Vorwurf entkräften könnten.

Stadt hatte ungutes Gefühl

Doch die Zweifel konnten nicht beseitigt werden, woraufhin die Stadt Lausanne die Bewilligung der Leichenausstellung verweigerte.

Zu viele Elemente sind nicht klar, um ein gutes Gefühl bei dieser Veranstaltung zu haben.“

(Pierre-Antoine Hildbrand, Stadtdirektor für Sicherheit und Wirtschaft, Lausanne)

Dies erklärte die Stadt Lausanne gegenüber der Agentur Keystone-SDA.

In einem „Communiqué de presse“ über den Entzug der Zulassung für die Leichenschau erklärte die Stadtregierung u. a.:

Die Stadt Lausanne beschließt, die Ausstellung „Real Human Bodies“ nicht zu genehmigen. Nach Beschwerde der Vereinigung „Christliche Aktion zur Abschaffung der Folter und Todesstrafe “ (ACAT Suisse), forderte die Gemeinde Lausanne eine Klarstellung von den Organisatoren und Dokumente über das Einverständnis der Toten zur „Ausbeutung ihrer Leiche“.

Laut ACAT sind die in dieser Ausstellung verwendeten Körper mit hoher Wahrscheinlichkeit von getöteten oder hingerichteten chinesischen Gefangenen und Mitgliedern von Falun Gong, einer in China verbotenen und verfolgten Bewegung.“

(Stadt Lausanne, „Communiqué de presse“)

Communiqué der Stadt Lausanne (PDF) Foto: Screenshot/Stadt Lausanne

Klage vom Kantonsgericht abgewiesen

Daraufhin klagte „Hupperts Global“ gegen den Entscheid der Stadt vor dem Kantonsgericht.

Doch die Anwältin der Organisatoren, Christina Gaist, konnte keinen der Veranstalter beim Gerichtstermin präsentieren, ebenso wenig wie Dokumente über die Herkunft der Leichen, berichtete der Lausanner Radiosender „LFM“. Diesbezüglich versuchte die Anwältin Datenschutzgründe gegenüber den Verstorbenen vorzugeben.

Dem setzte der Rechtsberater der Stadt Lausanne entgegen:

Wir wissen nicht, woher diese Körper kommen, wir wissen nichts.“

(Xavier Michellod, Rechtsberater, Stadt Lausanne)

Für ACAT-Suisse betonte Dominique Joris zudem, dass „die Zustimmung dieser Verstorbenen nicht existiert“ und erwähnte insbesondere eine Studie über den Handel mit Organen und Leichen in China, die von 2006 bis 2016 durchgeführt wurde.

Nach Anhörung aller Beteiligten, der Stadt Lausanne, der Hupperts Global GmbH und der ACAT, wies das Kantonsgericht Waadt die Beschwerde der Veranstalter gegen den Entscheid am Freitag zurück. Die schon wartenden Lkws der Ausstellung wurden nicht entladen. Die Schau der Toten vom 19. bis 21. Oktober blieb aus.

„Nach einer Untersuchung hatte die kommunale Exekutive das Gefühl, dass zu viele Zweifel am Ursprung der exponierten Körper bestanden“, schrieb „Radio Chablais“ zum Gerichtsentscheid.

Leichenschau fand in Bern statt

Bereits zuvor hatte ACAT vergeblich versucht, die Ausstellung der Toten in der Schweizer Hauptstadt Bern vom 5. bis 14. Oktober zu verhindern. Auch der Berner Uni-Professor Steinke äußerte Bedenken:

Solange der Veranstalter nicht erklären kann, woher die Leichen genau kommen, und bestätigen kann, dass die Personen sich freiwillig zur Verfügung gestellt haben, bleibt ein großes Fragezeichen.“

(Hubert Steinke, Professor am Institut für Medizingeschichte, Uni Bern)

Doch die Stadt und der Kanton Bern verwiesen – urlaubsgeschwächt – darauf, nicht zuständig zu sein. Bei eventuellen Straftatbeständen sei die Staatsanwaltschaft zuständig und die generelle Zulässigkeit einer solchen Ausstellung werde auf Bundesebene entschieden, berichtete die „Berner Zeitung“.

Auch wenn Stadt und Kanton keine juristische Verantwortung tragen, so zumindest eine moralische und ethische.“

(Dominique Joris, ACAT)

Dominique Joris vom ACAT ließ sich jedoch von der Berner Entscheidung nicht abschrecken und sagte nach Angaben der „BZ“: „Wir haben gestern auch in Lausanne eine Anzeige eingereicht und die Behörden der Stadt und des Kantons Waadt alarmiert.“ Wie sich herausstellen sollte, erfolgreich.

Bern im Nachgang: Staatsanwaltschaft ermittelt

Doch auch in Bern könnte sich im Nachgang noch etwas ergeben:

Der technische Direktor der Leichen-Ausstellung, Jan van Bergen, wehrte sich gegen die Vorwürfe in Bern und erklärte, dass der Berner Bürgermeister nichts einzuwenden gehabt habe. Doch genau dieser meldete sich aus dem Urlaub zu Wort und entlarvte dies als Lüge:

Der Veranstalter hatte keinen Kontakt zu mir persönlich und meines Wissens auch keinen Kontakt zu weiteren Stellen der Stadt Bern.“

(Alec von Graffenried, Stadtpräsident von Bern)

Graffenried begrüßte nach einer Meldung des „Bund“, dass die Staatsanwaltschaft nun Untersuchungen eingeleitet habe.

Leichenausstellungen in Europa: Herkunft offenbar nie geklärt

Der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Christof Scheurer, sagte, dass er es bemerkenswert finde, dass die Frage der Herkunft der Leichen offenbar bisher nie geklärt wurde. Um so verwunderlicher fand es Scheurer dies unter dem Umstand, dass die „Bodies Exhibition“ ja bereits in etlichen europäischen Ländern gewesen sei, welche sich alle nach der Europäischen Menschenrechtskonvention richten würden.

Auch der für den Veranstaltungsort verantwortlichen Galeristin Ute Winselmann-Adette vom Tramdepot Burgernziel in Bern waren die Bedenken gegen die Leichenschau vorher offenbar nicht bewusst.

Es habe am Telefon alles „Tipptop in Ordnung“ geklungen. Außerdem habe ihr der Veranstalter gesagt, dass die Ausstellung auch schon in Zürich gewesen sei. Deshalb sei sie nicht misstrauisch geworden.

https://youtu.be/GDQ2f5pm6mk

Doch nach „Bund“-Recherchen gab es in Zürich gar keine „Bodies Exhibition“. Lediglich eine ähnliche Ausstellung fand 2009 dort statt: „Körperwelten“ („Body Worlds“) von Gunther von Hagens.

Siehe auch: An Investigative Report on the Source of Human Cadavers Used in the Plastination Industry in China



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