Streit um Rechtsstaatlichkeit: Wie weit ist der EU-Haushalt daran gebunden?

Die EU-Kommission widerspricht Ungarns und Polens Behauptung, dass keine rechtsstaatlichen Kriterien an den EU-Haushalt gekoppelt seien. Die neue Rechtsstaatsklausel lässt allerdings viel Spielraum für Interpretationen und sei „enttäuschend vage“.
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Angela Merkel versprach angeblich Viktor Orbán ein Voranbringen des Verfahrens nach Artikel 7.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 29. Juli 2020

Der Europarat hat den ungarischen und polnischen Standpunkt in Sachen Rechtsstaatlichkeit bei der Debatte im EU-Haushalt übernommen – dies sei ein enormer Erfolg, sagte Judit Varga, ungarische Justizministerin gegenüber „Magyar Nemzet“.

Gegenstand der Streitigkeiten ist die Frage der Rechtsstaatlichkeit. In der Debatte um den EU-Haushalt bedeutet dies, ob die Rechtsstaatlichkeit ein Kriterium für die finanzielle Hilfe an die Mitgliedstaaten sei.

Polen und Ungarn sehen sich als „Sieger“ – EU-Beamte sehen die Lage anders

Nach dem EU-Sondergipfel am 20. Juli verkündeten die Ministerpräsidenten von Ungarn und Polen gemeinsam, dass die Rechtsstaatlichkeit kein Kriterium für künftige Auszahlungen sein wird. Sie feierten dies sogar als „großen Sieg“.

Allerdings sieht die Lage nach Ansicht der EU-Kommission ganz anders aus. Ungarn und Polen „hätten nicht gewonnen“, stellten hohe Beamte der Kommission am Mittwoch (22. Juli) klar. Die neue Rechtsstaatsklausel soll – zumindest theoretisch – die Auszahlung von EU-Geldern an die Einhaltung von EU-Werten koppeln.

Die Staats- und Regierungschefs hatten sich auf eine „interpretationsfähige“ Rechtsstaatsklausel geeinigt, damit Ungarn und Polen das Corona-Hilfspaket und den Haushalt nicht blockierten, schreibt die „Deutsche Welle“. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europaparlaments kritisierte den Beschluss des EU-Gipfels als „enttäuschend vage“.

Gegen Ungarn und Polen laufen seit Jahren Verfahren nach Artikel 7 des Lissabonner EU-Vertrags. Nach diesem Artikel können Mitgliedstaaten für Verstöße gegen Werte, welche im Artikel 2 formuliert sind, sanktioniert werden. Artikel 2 besagt: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“

„Unser Land hat immer mit offenen Karten gespielt“, sagte die ungarische Justizministerin gegenüber „Magyar Nemzet“. Ungarn hat in dem Verfahren bezüglich Artikel 7 alle offenen Fragen beantwortet und alle Klagepunkte widerlegt, stellte Varga klar.

Merkel versprach Orbán das Voranbringen des Verfahrens

Bundeskanzlerin Angela Merkel habe Orbán beim EU-Gipfel am Montag (20. Juli) die Zusage gegeben, dass das gegen Ungarn laufende EU-Strafverfahren nach Artikel 7 während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bis Jahresende eingestellt werde, berichtet die ungarische „Origo“ Website. AFP zufolge habe die Bundesregierung diese Behauptung allerdings nicht bestätigt.

„Ungarn hat sich bereit erklärt, im Artikel-7-Verfahren alle notwendigen Schritte zu tun, damit es im Rat (der Mitgliedstaaten) zu einer Entscheidung kommen kann“, erklärte Merkels Sprecher Steffen Seibert. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft habe zugesagt, „im Rahmen ihrer Möglichkeiten diesen Prozess voranzubringen“. Also keineswegs eine Versicherung oder gar eine Zusage für das Ende des Verfahrens nach Artikel 7 gegeben.

„Das Verfahren hat viel Schaden im Vertrauen unter den Mitgliedstaaten angerichtet. Es hat nicht die Einheit, sondern die Trennung in der Union gestärkt“, so die Justizministerin aus Ungarn. Judit Varga rechnet damit, dass es im Herbst eine neue aggressive Welle gegen Ungarn geben wird.

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki sagte am Mittwoch (22. Juli)  im polnischen Parlament, der Europa-Rat müsse sich zur Frage der Rechtsstaatlichkeit und der Auszahlung von Mitteln noch einmal einstimmig äußern. EU-Beamte halten aber weiterhin daran fest, dass die rechtlich verbindlichen Regeln der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit feststellen müsse, zitiert die „Deutsche Welle“ Experten in der Kommission.

Ungarischer EU-Abgeordnete: „Wir haben für die Rechtsstaatlichkeit gekämpft“

József Szájer, EU-Abgeordneter für Ungarn, betonte während einer Sitzung des Parlamentes am 23. Juli, dass „in diesem Haus viele von der Rechtsstaatlichkeit sprechen, die keine Ahnung haben, was sie überhaupt bedeutet“. Nach Szájers Auffassung bedeute sie Freiheit, nationale Unabhängigkeit und Demokratie.

„Meine Generation hat vor dreißig Jahren dafür gekämpft, damit [die Rechtstaatlichkeit] nicht nur auf der westlichen Hälfte von Europa ein Privileg ist“, sagte der EU-Abgeordnete. „Wir haben genau dafür gekämpft!“, so Szájer weiter.

Im EU-Parlament würden Lösungen erzwungen, welche nicht auf rechtlichen Normen beschlossen werden und welche dem Rechtsstaat schaden, so der ungarische Politiker weiter. „Das ist ein kommunistisches Modell! Wir haben sowas schon gesehen und wir sind Opfer dessen gewesen. Wir haben sie besiegt und wir werden sie nicht durch die Hintertür wieder reinlassen“, sagte Szájer im EU-Parlament.

Es bleibt abzuwarten, ob die Bundeskanzlerin ihr Versprechen gegenüber Orbán einhalten wird und ob der Ministerrat die Klausel um die Rechtsstaatlichkeit verdeutlicht.



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