Urteil EuGh: Osteuropäische EU-Staaten durften Migrantenaufnahme nicht ablehnen

Der Europäischen Gerichtshofs (EuGh) hat in seinem Urteil am Donnerstag (2.4.) entschieden das Polen, Ungarn und Tschechien – während der Migrationskrise nach 2015 – mit ihrer Weigerung Migranten aufzunehmen, gegen EU-Recht verstoßen hat.
Titelbild
Migranten über Ungarn auf dem Weg nach Deutschland.Foto: istock
Epoch Times2. April 2020

Die osteuropäischen Staaten Polen, Ungarn und Tschechien haben mit ihrem Nein zur Migrantenaufnahme gegen EU-Recht verstoßen, geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag hervor. Durch ihre Weigerung, einen EU-Beschluss aus dem Jahr 2015 umzusetzen, hätten sie gegen ihre Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen, so die Luxemburger Richter. Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten eine Umverteilung von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland innerhalb der EU beschlossen.

Die Mitgliedstaaten könnten sich weder auf ihre Zuständigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit noch auf das angebliche Nichtfunktionieren des Umsiedlungsmechanismus berufen, um sich der Umsetzung dieses Mechanismus zu entziehen. Konkret ging es in dem Verfahren um Vertragsverletzungsklagen der EU-Kommission. Diese waren darauf ausgerichtet, Rechtsverstöße festzustellen.

Die drei betroffenen Mitgliedstaaten hatten sich unter anderem nicht an der Umsiedlung von 120.000 Asylbewerbern auf verpflichtender Grundlage aus Griechenland und Italien in die anderen EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Die Folgen des EuGH-Urteils sind zunächst unklar. Für konkrete Strafzahlungen müsste die EU-Kommission eine weitere Klage beim Gerichtshof erheben. (afp/dts)

 



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