US-Generalstaatsanwalt Barr gibt grünes Licht zur Untersuchung „substanzieller“ Vorwürfe von Wahlbetrug

Generalstaatsanwalt William Barr hat in einem Memo an alle zur Untersuchung von Unregelmäßigkeiten bei Wahlen befugten Behörden erklärt, substanzielle Vorwürfe von Wahlbetrug sollen mit Priorität behandelt werden. Einige Ermittlungen könnten erst jetzt stattfinden.
Titelbild
William Barr.Foto: Jeff Roberson - Pool/Getty Images
Von 10. November 2020

Berichte aus US-amerikanischen Wahllokalen über Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung zur US-Präsidentenwahl haben Generalstaatsanwalt William Barr dazu veranlasst, Bundesstaatsanwälten grünes Licht für Ermittlungen zu geben. Die Strafverfolgungsbehörden sind nun offiziell ermächtigt, „substanzielle Vorwürfe“ unter die Lupe zu nehmen, die mögliche Fälle von Wahlbetrug zum Inhalt haben.

Wie die englischsprachige Epoch Times unter Berufung auf AP berichtet, hat Barr am Montag (9.11.) ein zweiseitiges internes Memo an alle Staatsanwälte, Generalstaatsanwälte für die Bereiche Kriminalität, Bürgerrechte und Nationale Sicherheit und an den Direktor des FBI gesandt.

Darin werden die Behördenvertreter ermächtigt, „in bestimmten Fällen substanzieller Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten während des Wahlvorgangs und der Stimmenauszählung… in Ihren Jurisdiktionsbezirken zu ermitteln“.

Ermittlungen und Untersuchungen dieser Art könnten dort durchgeführt werden, wo „eindeutige und augenscheinlich glaubwürdige Vorwürfe von Unregelmäßigkeiten erhoben werden, die potenziell das Endergebnis einer Bundeswahl in einem individuellen Staat beeinflussen können“.

Spekulative und „absonderliche“ Vorwürfe nicht verfolgen

Im Umkehrschluss sollen Untersuchungen zu behaupteten Unregelmäßigkeiten, die keinen Einfluss auf das Resultat hätten, erst nach Abschluss des Zertifizierungsprozesses der Wahlergebnisse stattfinden. Weiter heißt es in dem Memo:

„Ungeachtet der Tatsache, dass US-Staatsanwälte weiterhin kraft eigener Autorität und nach eigener Einschätzung entscheiden können, welche Ermittlungen und Untersuchungen wann in die Wege geleitet werden sollen, erscheint es wohl als sinnvoll, all jene Angelegenheiten bevorzugt zu behandeln, die mit der Wahl zu tun haben, um klären zu können, ob die jeweilige Beweislage weitere Ermittlungsschritte rechtfertigt.“

Mitarbeiter des Justizministeriums sollen, so heißt es im Memo weiter, „angemessene Vorsicht üben“ und „das absolute Bekenntnis des Ministeriums zu Fairness, Neutralität und Unparteilichkeit wahren“. Barr erklärt weiter, er habe absolutes Vertrauen in die Beamten, wenn es darum gehe, die Stichhaltigkeit von Vorwürfen in diesem Bereich zu beurteilen:

Während ernsthafte Anschuldigungen mit großer Sorgfalt behandelt werden sollten, sollten absonderliche, spekulative, skurrile oder weit hergeholte Behauptungen nicht zur Grundlage für Untersuchungen von Bundesbehörden gemacht werden.“

Barr: „Briefwahl grundsätzlich anfällig für Wahlbetrug“

Barr macht deutlich, dass sein Memo nicht den Eindruck vermitteln solle, das Justizministerium wäre zu dem Schluss gekommen, Unregelmäßigkeiten bei Wahlen hätten bereits in der Vergangenheit den Ausgang einer Wahl beeinflusst. Allerdings sei es erforderlich, die Strafverfolgungsbehörden noch einmal auf die Notwendigkeit hinzuweisen, zeitgerecht und angemessen entsprechende Vorwürfe zu prüfen, um das Vertrauen aller Amerikaner in die Ergebnisse ihrer Wahlen sicherzustellen:

Das amerikanische Volk und die Führer, die es frei wählt, verdienen nichts Geringeres.“

Bereits am 2. September hatte Barr in einem Gespräch mit Wolf Blitzer von CNN erklärt, er sei sich einiger „sehr großer“ Ermittlungen wegen des Verdachts auf Wahlbetrug bewusst, die mit einer noch nie da gewesenen Aussendung von Briefwahlunterlagen zusammenhängen.

Er sprach von einem „Spiel mit dem Feuer“ im Zusammenhang mit Bestrebungen, die Regeln bezüglich dieser Wahloption zu verändern, die, so Barr, „jeder Logik zufolge sehr anfällig ist für Betrug und Zwang“.

Richtlinien zur Ermittlung in Wahlsachen in den USA werden nicht verändert

Einige Untersuchungen, die vor Ende des Wahlprozesses noch nicht möglich gewesen seien, könnten erst jetzt durchgeführt werden. Für die Durchführung von Untersuchungen zu möglichen strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dem Wahlprozess gibt es vonseiten des Justizministeriums Richtlinien, die noch einmal die allgemeinen Vorgaben des Ministeriums zur Einleitung von Untersuchungen durch Staatsanwaltschaften konkretisieren.

Darin heißt es unter anderem, dass Wähler nicht befragt werden sollen und auch alle anderen Untersuchungshandlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen von Unregelmäßigkeiten im Wahlprozess unterbleiben sollen, bis die Wahl abgeschlossen ist. Dies soll verhindern, dass legitime Handlungen im Zusammenhang mit der Wahl beeinträchtigt werden oder der Eindruck entsteht, das Justizministerium greife in den Wahlprozess ein.

Zudem heißt es, dass in den meisten Fällen „Dokumente im Zusammenhang mit den Wahlen nicht aus dem Gewahrsam der lokalen Wahlbehörden genommen werden sollen, bis die Wahl, die sie leiten, zertifiziert oder die Frist für Wahlbeschwerden abgelaufen ist“.



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