Ein Ziel des UN-Migrationspakts: Medien sollen positiv über Migration berichten

In der Schweiz gibt es nach der Zustimmung des Bundesrates eine hitzige politische Debatte zum Thema UN-Migrationspakt.
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Laut dem Schweizer Bundesrat schließt auch künftig die Medienfreiheit in der Schweiz eine kritische Berichterstattung zum Thema Migration ein.Foto: iStock
Epoch Times25. Oktober 2018

Die Zustimmung zum UN-Migrationspakt (Global Compact for Migration, kurz GCM) durch den Schweizer Bundesrat sorgt für heftige politische Debatten in der Schweiz, berichtet „20 Minuten“ – insbesondere zwischen dem bürgerlichen Lager und den Linken.

So würden die Gegner des Paktes aus dem bürgerlichen Lager vor einer „globalen Personenfreizügigkeit“ warnen, während für die Linken, ganz nach dem Titel des UN-Migrationspaktes, das Abkommen eine Chance ist „Migration sicherer, geordneter und geregelter zu gestalten“.

In dieser Debatte fand allerdings neben den Zielen des Abkommens, wie dem erleichterten Familiennachzug für Migranten oder der Behandlung von Migration in der Schule, auch Ziel 17) des UN-Migrationspaktes wenig Beachtung.

Unter Ziel 17) heißt es, dass sich das Unterzeichner-Land verpflichte,

in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt.“

Zudem verpflichtet sich das Unterzeichner-Land, „im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt“, so der Wortlaut im UN-Migrationspakt.

Weniger Fördergelder für migrationskritische Medien?

In dem Artikel von „20 Minuten“ schlussfolgerte der Autor daraus:

Medien, die ‚systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung von Migranten‘ üben, sollen – ‚unter voller Achtung der Medienfreiheit‘ – die Fördergelder gestrichen werden.“

Staatliche Förderung ist für die Schweiz gerade jetzt ein besonders brisantes Thema. Mitte Oktober endete die „Vernehmlassung“ über das neue Bundesgesetz für elektronische Medien.

Bei Vorhaben von großer Tragweite werden die Kantone, die politischen Parteien, die interessierten Kreise und Verbände vom Bundesrat zu einer Stellungnahme eingeladen. Dies geschieht, indem die zuständige Stelle (in der Regel das zuständige Departement) einen Vorentwurf (meist von einer Expertenkommission erarbeitet) und dazu einen erläuternden Bericht veröffentlicht bzw. interessierten Kreisen zustellt.

Mitte Oktober endete die Frist, während der man sich zur Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes zur Medienförderung äußern konnte (die sogenannte Vernehmlassung). In diesem Fall betraf es die Änderung des Mediengesetz in der Schweiz.

Politologe: „Durchsetzung einer ganz bestimmten Sichtweise ist Eingriff auf die Pressefreiheit“

Dieser Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes sah vor, dass nicht nur der „Service public“ (das sind alle öffentlichen Dienstleistungen, wozu auch der öffentliche Rundfunk zählt) finanziell staatlich unterstützt werden kann, sondern auch private Online-Medien, die sich auf Video und Audio konzentrieren.

Für den schweizer Politologen Sandro Lüscher ist diese „Durchsetzung einer ganz bestimmten Sichtweise auf die Migration“ ein Eingriff in die Pressefreiheit.

Wenn nur noch Medien mit migrationsfreundlicher Berichterstattung in den Genuss von Fördergeldern kommen, verzerrt das den für die Demokratie so wichtigen Meinungspluralismus.“

Die öffentliche Förderung der privaten Medien würde derzeit zwar spärlich ausfallen, allerdings könnte sich dies mit dem neuen Mediengesetz ändern, heißt es in dem Artikel. „Spätestens dann würden die Folgen des UN-Migrationspaktes auch im Medienbereich spürbar“, so Lüscher.

SVP-Politiker findet es beängstigend, dass die Schweiz eine Bestimmung wie im UN-Migrationspakt unterstützt

Nationalratsmitglied Gregor Rutz von der Schweizer Volkspartei (SVP) findet es „höchst beängstigend, dass die Schweiz eine solche Bestimmung unterstützt“.

Wenn der Staat den Medien vorschreibt, wie sie über Themen zu berichten haben, lassen wir Demokratie und Meinungsfreiheit hinter uns und ersetzen sie durch ein totalitäres System.“

Für ihn zeige sich durch die Forderung der UNO, wie rasch ein Staat dazu gedrängt werden könne, auf Druck von außen Maßnahmen vorzunehmen, die dem eigenen Rechtssystem diametral widersprechen würden, so der Politiker.

Nationalratsmitglied Balthasar Glättli (Grüne) kann die Hysterie um den UN-Migrationspakts nicht verstehen. Für den Politiker kann unter Ziel 17) im UN-Migrationspakt keine Rede von Zensur sein. Denn es sei ja dort klar festgehalten, dass die volle Achtung der Medienfreiheit garantiert sei.

Es sei für ihn aber richtig, dass Medien, die ganz systematisch gegen Migranten intolerant, diskriminierend und rassistisch berichteten, nicht auch noch staatlich gefördert würden. Darum gehe es nach seinem Verständnis bei diesem Punkt im UN-Migrationspakt. Darüber hinaus würde es seiner Meinung nach dabei auch nicht um einzelne Medienbeiträge gehen.

Der Grünen-Politiker äußert weiter: „Allen Medien, wie etwa die ‚Weltwoche‘ oder ‚Schweizerzeit‘, die keine Fördergelder erhalten und auch keine wollen, stünde es weiterhin frei, so tendenziös und hetzerisch über Migration zu berichten, wie sie wollen.“

Schweizer Bundesrat: „Medienfreiheit in der Schweiz schließt kritische Berichterstattung zum Thema Migration mit ein“

Der Schweizer Bundesrat betont auf Anfrage, dass der UN-Migrationspakt nichts am rechtlichen Rahmen ändere.

„Die Medienfreiheit als Basis der demokratischen Ordnung der Schweiz ist besonders schützenswert. Dies schließt auch eine kritische Berichterstattung zum Thema Migration mit ein“, sagt Pierre-Alain Eltschinger, Sprecher im Außenministerium (EDA).

Im heutigen Radio- und Fernsehgesetz sei festgehalten, dass Sendungen die Menschenwürde achten müssen und nicht zu Rassenhass beitragen dürfen. „Eine vergleichbare Regelung ist im Vernehmlassungsentwurf eines künftigen Bundesgesetzes über elektronische Medien vorgesehen.“ (er)



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