560 Millionen Euro-Streit um geplatzte Maut-Kündigung im Schiedsverfahren

Ein zweiter Versuch zur Streitbeilegung sei „ernsthaft unternommen“ worden, habe aber zu keinem Ergebnis geführt, teilte das Verkehrsministerium mit.
Titelbild
Die für die Pkw-Maut vorgesehenen Betreiber fordern Entschädigungen in Millionenhöhe. Der Bund weist die Ansprüche aber zurück.Foto: Jens Büttner/zb/dpa/dpa
Epoch Times1. Februar 2020

Im Streit um Entschädigungsansprüche nach der Kündigung der Verträge für die geplatzte Pkw-Maut zeichnet sich ein Schiedsverfahren zwischen dem Bund und den vorgesehenen Betreibern ab.

Auch ein zweiter Versuch zur Streitbeilegung sei „ernsthaft unternommen“ worden, habe aber zu keinem Ergebnis geführt, teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Daher werden nun die nächsten Schritte – wie im Betreibervertrag vorgesehen – vom Bund eingeleitet.“

Der Bund hatte Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut 2018 geschlossen, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte das Vorhaben Mitte Juni 2019, direkt nach dem Urteil kündigte der Bund die Verträge.

Die für die Pkw-Maut vorgesehenen Betreiber Kapsch und CTS Eventim fordern nun Entschädigungen. Sie bezifferten vor Weihnachten ihre Forderungen an den Bund auf 560 Millionen Euro.

Eine interne Streitbeilegung ist die Vorstufe für ein Schiedsgerichtsverfahren. Der Bund weist Erstattungs- und Entschädigungsansprüche der Betreiber – der Unternehmen Kapsch und CTS Eventim – zurück.

Anspruch auf entgangenen Gewinn für zwölf Jahre

Die Firmen hatten mitgeteilt, dass ihre für die Maut gegründete Gemeinschaftsfirma Autoticket für den vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe – vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von „Beendigungskosten“ vor, zu denen auch Schadenersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.

Dagegen hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gesagt, die Betreiber hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie hätten vertragliche Leistungen nicht erfüllt und nach der Kündigung die Verträge vorsätzlich und treuwidrig verletzt. Diese seien daher aus mehreren triftigen Gründen gekündigt worden.

Die Opposition wirft Scheuer bei der Maut schwere Fehler zulasten der Steuerzahler vor. Zur Aufklärung beitragen soll auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags. (dpa)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion