Kandel – der Mord, der das Land veränderte: Strenge Sicherheitsvorkehrungen und Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess

Weil das Gericht nach einem Gutachten den Angeklagten Abdul D. als 17,5-Jährigen ansieht, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Epoch Times18. Juni 2018

Hinter verschlossenen Türen hat am Montag, 18. Juni 2018, vor der Jugendkammer des Landgerichts Landau in Rheinland-Pfalz der Prozess um den Mord an Mia V., einer 15-jährigen Schülerin aus Kandel begonnen.

Des heimtückischen Mordes beschuldigt, steht Abdul D., ein mutmaßlich aus Afghanistan stammender Flüchtling vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, am 27. Dezember 2017 seine 15-jährige Exfreundin im Dezember im örtlichen DM-Markt mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Die 15-Jährige starb an einem Messerstich ins Herz.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Eifersucht das Motiv für die Tat war. Die Schülerin soll sich wenige Wochen zuvor von dem mutmaßlichen Täter getrennt haben. Er wurde wegen Mordes aus niederen Beweggründen und Heimtücke angeklagt.

Prozess-Auftakt mit strengen Sicherheitsvorkehrungen

Zum Auftakt des Prozesses galten rund um das Gerichtsgebäude strenge Sicherheitsvorkehrungen. Diese waren laut Gerichtssprecher Schelp mit der Polizei abgestimmt.

Insgesamt sind 13 Prozesstage angesetzt. Sollte der Plan aufgehen, wird das Urteil am 29. August fallen. Bis dahin sollen rund 80 Zeugen vernommen werden. Doch bereits am Montag kam es zu Verzögerungen. Der Dolmetscher fehlte. Als er dann auftauchte, ließ ihn die Verteidigung auswechseln, er habe unzureichend übersetzt. Nach mehreren Stunden Pause ging es dann am Mittag mit einem neuen Dolmetscher weiter.

Zum Prozess-Auftakt wurde die Anklage verlesen. Laut Verteidiger Maximilian Endler habe sich Abdul D. ausführlich zu seiner Person und kurz zur Sache geäußert, berichtet der „SWR“. Auch seien erste Zeugen angehört worden. Im Vorfeld gab Endler bereits bekannt, dass sich sein Mandant in einer „schlechten Verfassung“ befinde.

Er galt als suizidgefährdet und wurde erst kürzlich auf von einer überwachten Einzelzelle in eine Gruppenzelle verlegt. Doch schnell sprach sich herum, wer wer ist. Er bekam Morddrohungen und Prügel.

Soll öffentlicher Prozess vermieden werden?

Gegen den Angeklagten, der nach eigenen Angaben 14-jährig im April 2016 nach Deutschland kam, wird vor der Jugendkammer des Landgerichts und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Obwohl frühere Angaben des Verdächtigen, bei der Tat erst 15 Jahre alt gewesen zu sein, als widerlegt gelten, zog es das Gericht vor anzunehmen, dass ein Alter von über 18 Jahren nicht zweifelsfrei erwiesen sei, so Gerichtssprecher Robert Schelp. Es bestehe nach einem Gutachten die Möglichkeit, dass er erst siebzehneinhalb Jahre alt sei.

Demnach müsse bei einem Jugendlichen zwingend nicht öffentlich verhandelt werden.

Jugendlicher, Heranwachsender oder Erwachsener

Als Jugendlicher gilt vor Gericht, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Das Jugendstrafrecht sieht geringere Höchststrafen als Erwachsenenstrafrecht vor. Im Jugendstrafrecht können Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Gericht den Angeklagten am Ende als Heranwachsenden einstuft. Ein Heranwachsender ist 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt. In diesem Fall wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn der Heranwachsende in seiner Entwicklung zur Tatzeit einem Jugendlichen gleichsteht.

Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, ist bei Mord und einer besonderen Schwere der Schuld eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich.

Das Erwachsenenstrafrecht sieht bei Mord eine lebenslange Haftstrafe vor.

Angeblich sollte Abdul Mobin D., der afghanische Mörder und Ex-freund von Mia (15) selbst erst 15 Jahre alt sein. Der Vater des Mädchens bezweifelt dies. Den Behörden kamen aber offenbar keine Zweifel am Alter des jungen Migranten, als sie ihn in die Schule steckten und damit mit Mia zusammenbrachten. Foto: Screenshot

Bundesweite Protestwelle nach Kandel-Mord

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nach der Tat kam es in Kandel auch zu einer Welle von Demonstrationen, die mittlerweile das ganze Land ergriffen haben.

Dabei hatte sich die Tat fast schon angekündigt. In den Tagen davor wurden bereits zwei Mädchen von Flüchtlingen auf lebensgefährliche Weise angegriffen. Sie überlebten mit Glück.

Am 19. Dezember kam es zu einer „Beziehungstat“ in Berlin, als ein 19-jähriger Afghane versuchte, seine Ex-Freundin (17) in der Havel zu ertränken. Das Glück des Mädchens war es, dass der Angreifer nicht schwimmen konnte. Am 22. Dezember stach in Darmstadt ein 16-jähriger Asylbewerber mehrfach auf seine ehemalige Freundin (17) ein und verletzte sie schwer. Am 27. Dezember in Kandel ging es nicht mehr glimpflich aus. Die angegriffene Mia bekam keine Chance zu überleben.

Doch nicht nur der Mord an sich erschütterte zahlreiche Menschen. Auch der Umgang der staatlichen Medien damit öffnete vielen die Augen. Sie hatten aus dem Mordfall Maria in Freiburg nichts gelernt, genauso wenig wie aus dem Silvester-Sex-Mob, der  „Schande von Köln“.

Was ist los in diesem Land, fragten sich landesweit die Menschen, während andere eisern weiter schwiegen oder gebetsmühlenartig ihren Singsang von Parolen wie „Refugee Welcome“ und der Internationale sangen.

Doch in den wenigen Monaten nach dem Mord in Kandel starben bereits weitere unschuldige Mädchen auf grausame Weise …

Im Video: Eine Dokumentation der ARD „Das Mädchen und der Flüchtling“ – im Hintergrund schwingt immer wieder eine latente linke Propaganda mit …  

https://www.youtube.com/watch?v=zyja1VkoEYk

(afp/sm)



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