AfD-Politiker trägt Gasmaske im Bayerischen Landtag: „Wir haben doch eine Maskenpflicht!“

Der AfD-Politiker Stefan Löw erschien aufgrund der neuen Maskenpflicht im Bayerischen Landtag mit Gasmaske am Rednerpult. Der Landtagsvizepräsident sah darin ein „ungebührliches Verhalten“, erteilte dem Abgeordneten eine Rüge und entzog ihm das Wort.
Titelbild
Stefan Löw (AfD) mit Gasmaske im Bayerischen Landtag.Foto: Screenshot/Landtag Bayern
Von 10. Juli 2020

Ein Landtagsabgeordneter mit Gasmaske – dieser ungewohnte Anblick bot sich den Abgeordneten des bayerischen Landtages am Dienstag im Plenum. Aber auch die Zuschauer vor den Rechnern, die die Landtagssitzung per Livestream verfolgten, werden sich über den Auftritt des AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Löw gewundert haben.

Noch nicht am Rednerpult angekommen wurde Löw vom sitzungsleitenden Landtagsvizepräsidenten Alexander Hold (Freie Wähler) – bekannt aus der gleichnamigen Fernseh-Gerichtsshow auf Sat. 1 – aufgefordert, die Gasmaske abzunehmen.

Doch Löw entgegnete, dass man hier im Landtag doch eine Maskenpflicht habe. Der Vizepräsident zeigte sich unbeeindruckt und drohte mit einer Rüge, da Löw mit seinem Verhalten die Ordnung des Hauses missachte und versuche, den Landtag „lächerlich zu machen“. Doch auch davon ließ sich der 29-jährige Abgeordnete, Mitglied im Ausschuss für kommunalen Fragen, Innere Sicherheit und Sport, nicht abhalten, seinen Redebeitrag zu starten.

Landtagsvizepräsident erteilt Rüge „für ungebührliches Verhalten“

Hold unterbricht ihn jedoch sofort und erteilt eine Rüge „für ungebührliches Verhalten“. Löw setzt seinen Redebeitrag fort, doch wird kurz danach erneut von Hold gestoppt. Dann droht der 62-jährige Hold dem AfD-Abgeordneten mit dem Entzug des Wortes. Dies tritt auch ein, als Löw erneut keine Anstalten macht, die Maske abzunehmen.

Doch was bewog Löw, sich mit Gasmaske im Plenum zu zeigen? Hintergrund war einerseits die seit dem 4. Juni gültige Anordnung der bayerischen Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU), die unter anderem besagt, dass ab sofort aus Fürsorgepflicht und aufgrund eines Infektionsschutzes „ab Betreten des Landtagsgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung“ zu tragen sei, erklärt der Abgeordnete gegenüber der Epoch Times.

Löw: Corona-Anordnung für Landtag „völlig unverständlich“

Die Maskenpflicht gelte „für alle Verkehrsflächen, insbesondere für die Sitzungssäle und Besprechungsräume, die Aufenthaltsbereiche vor Sitzungssälen, die Flure, die Sanitärräume, die Bibliothek, die Gaststätte und die Kantine, sowie in den Büros der Landtagsverwaltung“, heißt es in dem Schreiben der bayerischen Landtagspräsidentin dazu.

Löw erklärt im Gespräch mit der Epoch Times weiter, dass diese Anordnung für ihn „völlig unverständlich“ sei. Zu Zeiten des Höhepunktes der Corona-Pandemie in Deutschland habe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch geäußert, dass eine Maske nichts bringe.

Nun, nachdem die Zahl der Infektionen und die Infektionsrate gesunken sei, solle man aber Masken tragen. Dabei gebe es gar keinen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit einer Community-Maske gegenüber der Wuhan-Lungenseuche, so Löw.

Daher trug der AfD-Politiker auch ganz bewusst eine Gasmaske, um diesen für ihn existierenden Widerspruch deutlich zu machen – da eine Gasmaske ja auch einen viel höheren Schutz biete.

Klage gegen Corona-Anordnung abgewiesen

Andererseits spielte die Abweisung der Klage der AfD-Landtagsfraktion eine Rolle. Mit ihr ging die AfD-Fraktion gegen die Maskenpflicht in den Räumlichkeiten des Landtages entsprechend der neuen Corona-Anordnung vor.

Das Münchner Verwaltungsgericht wies die Klage ab und erklärte, dass sie beim Landesverfassungsgericht eingereicht werden müsse. Was demnächst auch geschehen werde, wie Löw mitteilte. Auch werde die AfD über den Ältestenrat bei seinem ersten Treffen nach der Sommerpause, den Vorfall mit der Rüge und dem Wortentzug von Löw thematisieren. Für Löw müsse beides zurückgenommen werden, da sich der Abgeordnete an die neue Corona-Anordnung gehalten habe.

Löw: „Fand eine Rechtsgüterabwägung bei den Corona-Maßnahmen statt?“

Grundsätzlich beschäftigt ihn, ob die Bayerische Landesregierung vor der Einführung der Corona-Maßnahmen Vor- und Nachteile abgewogen, also eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen habe, wie es in Fällen, wo gleichwertige Grundrechte miteinander kollidieren, üblich sei. Und, ob sie dies auch fortwährend täte und daran die Maßnahmen bemesse.

Aktion löste kontroverse Reaktionen aus

Löw selber erklärt, dass seine Aktion sowohl innerhalb der Fraktion als auch darüber hinaus kontroverse Reaktionen ausgelöst habe. Sie reichten von der Einschätzung als „lächerlich“ bis „tolle Aktion“, weil man der Regierung einen Spiegel vorhielte.

Die unterschiedlichen Reaktionen innerhalb der eigenen Fraktion sieht er begründet in der unterschiedlichen Haltung der Abgeordneten. So sähen die Parteikollegen, die eher den Anschluss zu den anderen Fraktionen suchten, die Aktion eher kritisch. Die Kollegen, denen „tatsächlich das Wählerversprechen am Herzen liegt“ hingegen, zählten zu den Befürwortern.

Landtagspräsidentin: „Abgeordnete könnten Virus in alle Regionen tragen“

Im Schreiben der Bayerischen Landtagspräsidentin heißt es zur Begründung der neuen Corona-Maßnahmen, dass sie „allesamt dem Infektionsschutz dienen“ und damit auch dem „Interesse der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Bayerischen Landtags“.

Dabei sei auch zu beachten, dass „die Situation im Parlament eine ganz Besondere ist“. Die Mitglieder des Landtags kämen aus allen Regionen Bayerns zu den gemeinsamen Sitzungen am Sitz des Landtags zusammen.

Sollten sie sich gegenseitig infizieren, würden sie im schlimmsten Fall das Virus auch in alle Regionen Bayerns tragen. „Ohne der sofortigen Vollziehung der Anordnungen kann das Ziel, Ansteckungen mit dem Erreger SARS-CoV-2 zu vermeiden, möglicherweise nicht erreicht werden.“

Landtagsschreiben: „Infektionsrisiko im geschlossenen Raum 19-mal höher als im Freien“

Mittlerweile wisse man, dass die Wahrscheinlichkeit, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, „im geschlossenen Raum 19-mal höher ist als […] im Freien“. Und es heißt weiter, dass laut einer Preprint Studie aus London die Hauptübertragungsorte unter anderem Konferenzorte seien.

Dazu erwähnt man in dem Schreiben noch „Super-Spreader-Events“ und erklärt dazu: „Sie treten überwiegend in geschlossenen Räumen auf, in denen sich mehrere Personen über einen längeren Zeitraum (z.B. > 2 Stunden) aufhalten“, was darauf hindeute, dass der Erreger nach wie vor aktiv und weiterhin gefährlich sei.

Gleichzeitig räumt das Schreiben ein, dass aktuell in Bayern die Zahlen rückläufig seien. „Als Ursache hierfür wird vermutet, dass sich gerade jetzt durch das bessere Wetter Personen vermehrt draußen und nicht in geschlossenen Räumen aufhalten“, heißt es in der Erklärung der Landtagspräsidentin.



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