Angespannte Debatte in Berlin: Merkel-Lockdown kostet im November 19 Milliarden – Man kann nicht das ganze Land ruinieren (AfD)

Fehlende Daten, unzureichende Begründung und weitreichende Maßnahmen für die Bevölkerung. Ein neuer Gesetzentwurf soll die parlamentarische Grundlage für die bereits in der Vergangenheit und auch in der Zukunft zu treffenden Beschränkungen liefern. Bevor es zur Anhörung im Gesundheitsausschuss kommt, werfen wir einen Blick zurück auf die erste Debatte, die am 6. November im Bundestag stattfand.
Titelbild
Bundestagsdebatte.Foto: Maja Hitij/Getty Images
Von 10. November 2020

Am 12. November findet eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt, womit das dritte Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ aus verschiedenen Bereichen beleuchtet werden soll.

Bereits in der Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf am 6. November 2020 stellte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der Kritik der AfD. Der Abgeordnete Armin-Paulus Hampel begann seine Frage an Spahn mit den Worten: „Herr Minister, Sie planen in diesem Gesetzesvorschlag unter anderem, dass Privatwohnungen kontrolliert werden können.“

Sofort erntete er Zwischenrufe. Der CDU-Abgeordnete Tino Sorge rief: „Wer erzählt denn so was? Lesen Sie den Gesetzestext!“, während Carsten Schneider (SPD) sich empörte: „Was für ein Blödsinn!“ Aus den Reihen vom Bündnis 90/Die Grünen kam der Hinweis: „Vielleicht mal lesen! Lesen bildet!“

Hampel ließ sich jedoch nicht beirren. Er fragte Spahn: „Wie muss ich mir das vorstellen? Eine Familie mit Kindern, die Eltern sind abends eingeladen, die Kinder im Teenageralter laden ihre Freunde ein, vielleicht ein paar zu viel nach Ihren Vorstellungen, und der Nachbar – das haben wir ja heute überall; das Denunziantentum ist ja inzwischen weit verbreitet – ruft die Polizei und sagt: Da findet eine Party statt, bei der mehr als fünf Leute beieinandersitzen, familiär miteinander nicht verbunden. Wie muss ich mir das vorstellen? Sollen dann die Ordnungshüter bei dieser Wohnung klingeln, sich Zutritt verschaffen und unter den Betten kontrollieren, ob sich da Jugendliche verstecken, in der Wohnung aufhalten oder nicht?“

Spahn antwortete, dass es derartige „Phänomene“ bereits gebe. Wenn es in der Nachbarschaftswohnung zu laut ist und es zu Ruhestörungen kommt, kann man sich an die Ordnungsbehörden wenden. Dafür gibt es bereits klare Prozeduren, und daran ändere sich auch nichts. Der Bundesgesundheitsminister zeigte sich überzeugt:

„Das, was notwendig ist in dieser Pandemie, damit wir gemeinsam gut durch diese schwierige Zeit kommen, werden wir am Ende nicht durch Zwang und Denunzieren erreichen, sondern dadurch, dass wir aufeinander aufpassen und aufeinander aufpassen wollen. Darum geht es doch vor allem in dieser Gesellschaft.“

Allheilmittel-Maßnahmen sind nicht zielführend

Der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg kritisierte, dass man die Bürger bei der Entscheidung mitnehmen müsse.  Bekanntermaßen befasse sich zunehmend die Justiz mit Coronaschutzmaßnahmen, weil diese nicht auf gesetzliche Grundlage gestellt, sondern per Verordnung durchgesetzt wurden. Um dem zu begegnen, wolle die Koalition einen Paragraf 28a in das Infektionsschutzgesetz einfügen. „Diese geplanten Ergänzungen durch Paragraf 28a widersprechen dem Gedanken von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, und sie verfestigen die Unzufriedenheit von Bürgern“, kritisierte Spangenberg.

Dieser Paragraf ermögliche beispiellose Einschränkungen der persönlichen Freiheit, „insbesondere kann die Verletzlichkeit des höchstpersönlichen Rückzugsortes, der Geborgenheit in der eigenen Wohnung – dies wurde eben angesprochen –, seelische Schäden, aber auch Widerstand hervorrufen.“

Insoweit nimmt Spangenberg Bezug auf das Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft vom 28. Oktober 2020, hinter dem mehr als 50 Unterzeichner, Fachverbände und Fachleute stehen. „In der Erklärung werden Maßnahmen, die Sie den Bürgern als Allheilmittel verordnen, als nicht zielführend betrachtet, so zum Beispiel die Kontaktverfolgung. Hierbei auch die Forderung, auf Einsicht statt auf Verbote zu setzen“, betonte Spangenberg.

Man könne nicht ein ganzes Land in den Ruin treiben, sondern müsse sich auf die Leute konzentrieren, die wirklich gefährdet sind.

Oft wiederholt werde die Annahme, dass es einen fortlaufenden exponentiellen Anstieg bei den Infektionszahlen gebe. Dies sei nach Aussage des Virologen Professor Streeck aber eine „wissenschaftlich nicht haltbare Behauptung“. Man durchlaufe „keine schwere Krise durch das neue Virus, sondern durch die unverhältnismäßigen politischen Maßnahmen dagegen“.

SPD: „Maßnahmen dürfen uns am Ende nicht um die Ohren fliegen“

Die SPD-Politikerin Bärbel Bas führte an, dass man angesichts der aktuellen „Infektionen“ froh sein könne, dass viele Erkrankungen einen milden Verlauf nehmen. Sie setzte sich dafür ein, dass „wir die Zahl der Kontakte insgesamt reduzieren“.

Auf der einen Seite sei es wichtig, „dass die Länder die Sicherheit von uns hier bekommen und wir die Rahmenbedingungen so setzen, dass sie trotz Infektionsgeschehen, das unterschiedlich sein kann, noch einen Spielraum haben“. Das sage sie als Gesundheitspolitikerin. „Aber auf der anderen Seite müssen wir es so rechtssicher gestalten, dass uns die Maßnahmen, die wir – hoffentlich in überwiegender Zahl – für dringend notwendig halten, nicht am Ende um die Ohren fliegen.“

FDP-Chef Christian Lindner kritisierte, dass der neue Gesetzentwurf  „deutlich sein Ziel [verfehlt], Rechtssicherheit für die getroffenen Maßnahmen zu schaffen.“ Zwar gebe es eine breite Aufzählung von Freiheitseinschränkungen; aber es werde nicht klar, welche Maßnahme welche Wirkung habe. Der Paragraf 28a unterscheidet zudem zwischen „einfachen“, „stark einschränkenden“ und „schwerwiegenden Schutzmaßnahmen“, beschrieb Lindner, aber an keiner Stelle werde definiert, welche Maßnahme zu welcher Kategorie gehört. „Das ist schon handwerklich schlecht gemacht.“ Weder für die Verwaltung noch für die Bürger sei erkennbar, in welcher Lage was passieren solle.

Ziel der Maßnahmen: Vermeidung einer Triage

Das Ziel der beabsichtigten Maßnahmen beschrieb der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein. „Aber meine Damen und Herren, der Maßstab unserer Gesundheitspolitik in Deutschland ist schon immer gewesen, dass wir keine Triage im Sinne von Rationierung wollen, dass wir nicht wollen, dass man als Arzt entscheiden muss, wer weiterleben darf und wer sterben muss. Und das ist eigentlich das Ziel, das hinter unseren Maßnahmen steckt.“

Daraufhin meldete sich der AfD-Politiker Martin Sichert mit einer Zwischenfrage. Er führte an, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt ist, und man nicht wisse, warum auf welcher Basis diese als Corona-Patienten eingestuft wurden. Jeder Verstorbene, der positiv getestet wurde, laufe als „Coronatoter, auch wenn er an einer anderen Krankheit stirbt“. Sichert fragte den CSU-Politiker:

Warum sorgen Sie nicht dafür, dass wir endlich mal Informationen und Aufklärung bekommen, was eigentlich die Grundlage unserer Arbeit als Parlament ist?“

Nüßlein konnte die Frage nicht nachvollziehen. „Also, das verstehe ich jetzt nun beim allerbesten Willen nicht: Als ob es darauf ankäme, ob man nur wegen oder auch wegen Corona auf der Intensivstation liegt!“ Entscheidend, sei, dass  am Schluss tatsächlich diese Plätze genau für diese Menschen gebraucht würden.

Zur Äußerung des FDP-Chefs Lindner stellte Nüßlein klar. „Wir bessern mit Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes nicht etwa nach. Wir rechtfertigen nichts im Nachhinein, überhaupt nicht.“  Vielmehr würde man ganz klar sehen, dass mit dem Fortschreiten der Pandemie, der langen Dauer und der Verschärfung der Situation die Anforderungen an den Parlamentsvorbehalt wachsen. „Und deshalb bessern wir nicht nach, sondern sorgen dafür, dass wir auch in Zukunft, selbst wenn die Pandemie leider länger dauern sollte, als wir uns alle das wünschen, eine Grundlage haben.“

Merkel-Lockdown kostet 19 Milliarden – nur für November

Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch zitiert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung: „Der zweite Merkel-Lockdown, nur der für November, kostet die Wirtschaft 19 Milliarden Euro und 600 000 Arbeitsplätze“. Die Regierung argumentiere dabei „mit dem Holzhammer“. Wer nicht für den Lockdown sei, dem seien Menschenleben egal. Das sei „ein Totschlagargument“.

Sie führte an, dass jährlich 500.000 Menschen an Krebs erkranken. Und anders als bei COVID-19 würden nicht ein oder zwei Prozent der über 80-Jährigen daran sterben, sondern 50 Prozent. Im Jahr 2018 gab es 238.000 Krebstote und bislang rund 11.000 Menschen, die als Coronatote eingestuft wurden. Eine Krebsbehandlung kostet bis zu 200.000 Euro. „Wenn in Zukunft das Geld dafür fehlt, dann werden Menschen sterben, noch mehr Menschen.“

Obwohl Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland ist, habe man für die Forschung nur 300 Millionen Euro übrig. „Der Merkel-Lockdown im November kostet … mehr als das 30-Fache“, kritisiert von Storch. „Das ist erkennbar Irrsinn.“ Statt für Schnelltests zu sorgen, wollen die Regierung mit dem Gesetz eine „Datenkrake“ schaffen: „weniger Bürgerrechte, aber mehr Überwachung und immer mehr Kontrolle“.

Gesetzesänderung zur Anhörung im Gesundheitsausschuss

Für die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 12. November wurden 32 Organisationen sowie neun Einzelsachverständige um eine Stellungnahme gebeten. Unter ihnen befinden sich Juristen, Labore, Wohlfahrts- und Ärzteverbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundeswehr, der Richterbund, der Verband der privaten Krankenversicherung, Ver.di und andere.

Zur Diskussion stehen auch Anträge der AfD, die eine politisch unabhängige und streng wissenschaftlich arbeitende Epidemiekommission fordert und erneut die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle fordert. Weiterhin setzt sich die Fraktion für bundesweit einheitlich geförderte und evaluierte Hygienekonzepte anstatt Ausgangssperren, Schließungen und Verbote ein. Dabei steht der Schutz von Risikogruppen im Mittelpunkt.

Die Linken-Partei fordert: Demokratische Kontrolle, auch in der Pandemie. Zur Begründung heißt es: „Viele Maßnahmen gegen die aktuelle Pandemie sind undurchsetzbar, wenn sie nicht von der großen Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert und mit getragen werden.“ Dafür sei es unerlässlich, dass das Zustandekommen transparent gemacht wird und dass im demokratischen Streit auch gegensätzliche Positionen und auch unterschiedliche Expertenmeinungen gehört werden und zur Meinungsbildung beitragen können. Intransparenz gefährde Akzeptanz und Vertrauen. Für die Linken ist klar: „Eine weitere Vertrauenskrise können wir uns aber in dieser Situation nicht leisten.“

„Der Gesetzgeber darf nicht dabei stehen bleiben, denkbare Maßnahmen zu nennen, ohne zumindest zu konturieren, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Anforderungen an die Evidenz sie jeweils eingesetzt werden können“, heißt es vom Bündnis 90/Die Grünen. Für das durchzuführende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gelte, dass es so schnell wie möglich, aber auch so gründlich und qualitativ hochwertig wie nötig durchgeführt werden müsse.“




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