Bald 800 Abgeordnete? Parteien suchen nach Patentrezept gegen aufgeblähten Bundestag

Titelbild
Der Deutsche Bundestag.Foto: Soeder/dpa/dpa
Epoch Times30. Juni 2020

Bei der Beschreibung des Problems sind sich alle Parteien einig: Der Bundestag ist zu groß und soll zumindest nicht noch größer werden. Doch genau das könnte im nächsten Jahr geschehen, wenn das Wahlrecht nicht geändert wird. Nach monatelangem Stillstand, verbunden mit gegenseitigen Schuldzuweisungen der Parteien, ist nun Bewegung in die Debatte gekommen.

Was ist das Problem?

Schon jetzt ist der Bundestag wesentlich größer, als er sein soll. Statt der gesetzlich vorgesehenen 598 zählt das Parlament derzeit 709 Mitglieder. Ohne Gesetzesänderung, so die Befürchtung von Experten, könnten es nach der nächsten Wahl 800 sein.

Das liegt vor allem an den Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden. Damit die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis nicht verzerren, bekommen die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate – und der Bundestag wächst.

Welche Lösungsvorschläge gibt es in den Parteien?

FDP, Linke und Grüne

Die drei Oppositionsparteien haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Reduzierung der Parlamentssitze auf 630 vorsieht. Um dies zu erreichen, soll unter anderem die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 verringert werden – was auch weniger Überhang- und Ausgleichsmandate zur Folge hätte. Über die Vorlage soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.

SPD:

Die SPD hat als Übergangslösung für die Wahl 2021 vorgeschlagen, die Regelgröße des Bundestages bei 598 Abgeordneten zu belassen, die Maximalgröße aber auf 690 festzulegen. Darüberhinaus gehende Überhangmandate sollten nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Reduzierung der Wahlkreiszahl hält die SPD in der laufenden Legislaturperiode aber für kaum noch umsetzbar, will sie aber für die Bundestagswahl 2025 umsetzen.

CDU/CSU

In der Unionsfraktion werden drei Modelle diskutiert – einen gemeinsamen Vorschlag von CDU und CSU lag bis Dienstag nicht vor. Ein Modell davon sieht vor, die Zahl der Wahlkreise bereits jetzt moderat auf 280 zu reduzieren, und sieben entstandene Überhangmandate nicht mehr auszugleichen. Da ein Neuzuschnitt der Wahlkreise noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr aber als schwierig gilt, wird in einer Variante dieses Modells vorgeschlagen, es erst für 2025 einzuführen.

Um trotzdem bereits 2021 eine Begrenzung bei der Zahl der Mandate zu erreichen, ist mit diesem Vorschlag ein Notfallmechanismus verbunden. Ab einem Deckel von 750 Mandaten sollen abwechselnd ein Überhangmandat nicht ausgeglichen und ein Direktmandat nicht zugeteilt werden.

Das dritte – von der CSU favorisierte – Modell sieht für 2021 eine einmalige Höchstgrenze  von 699 Abgeordneten vor – davon 299 Wahlkreiskandidaten und maximal 400 Listenmandate. Bei Überschreiten der 699 Mandate soll demnach die Anzahl der Abgeordneten im Verhältnis der Fraktionen zueinander reduziert werden. Ab 2025 soll nach diesem Modell durch eine Kombination ausgleichsloser Überhangmandate und der Reduzierung der Zahl der Wahlkreise eine Begrenzung der Mandate erreicht werden. (afp)



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