Ballweg-Verhaftung: Ungewöhnliche Vorgänge – Bisher keine Akteneinsicht und kein Besuch

Justizvollzugsanstalt verordnet Quarantäne für Querdenken-Gründer Ballweg. Es ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt hat.
Titelbild
Michael Ballweg.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 8. Juli 2022


Mehr als eine Woche nach der Verhaftung von Michael Ballweg haben seine Anwälte noch keine Akteneinsicht erhalten. Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, der zu einem zehn- bis zwölfköpfigen Verteidigerteam des 47-jährigen Querdenken-Gründers gehört, nannte diesen Vorgang im Gespräch mit Epoch Times „ein wenig ungewöhnlich“.

Normalerweise erhält man mit dem Termin, in dem der Haftbefehl verkündet wird, als Verteidiger einen Auszug aus der Akte, um die Vorgänge bewerten zu können, die zur Untersuchungshaft führten, sagte Christ. Ballwegs Verteidiger Ralf Dalla Fini aus Deidesheim habe diese Einsicht bis Donnerstag, 7. Juli, nicht bekommen.

Pauschale Vorwürfe gegen Ballweg

Es liege lediglich der Haftbefehl vor, mit „durchaus konkreten Vorwürfen, die allerdings sehr pauschal und im Behauptungsstil formuliert sind“. Darin werde auf die Spendenvorgänge im Zusammenhang mit Ballweg eingegangen, es werden Summen genannt und auch die Anzahl der Spender. Aus dem Haftbefehl geht laut Christ aber nicht hervor, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt schon ermittelt hat. So sei unklar, wer die Spender sind oder aus welchen Gründen sie gespendet haben. „Das müsste eigentlich alles bereits erfolgt sein“, so der Anwalt weiter. Auch dieser Umstand sei ebenfalls ungewöhnlich.

Die Akteneinsicht soll am Dienstag, 5. Juli, verschickt worden sein, lag zwei Tage später aber noch nicht vor. Dabei gelte in Deutschland ein „Beschleunigungsgrundsatz“, der alle Beteiligten dazu verpflichte, in „solchen Fällen schnell zu arbeiten, damit die Verteidigung möglichst schnell ihre Arbeit aufnehmen kann“. Vor dem Hintergrund ist es bedenklich, „dass wir bis heute noch keine Ermittlungsakte haben, noch nicht mal einen Auszug“.

Staatsanwalt genehmigt Treffen mit Anwalt

Bislang durfte Ballweg auch keinen Besuch empfangen. Seinem Anwalt Dalla Fini habe die Justizvollzugsanstalt Stuttgart mitgeteilt, dass der 47-Jährige wegen der Coronasituation elf bis 14 Tage in Quarantäne verbringen müsse. Auch eine Kontaktaufnahme per Skype sei ihm nicht gestattet worden.

Auf ein weiteres Besuchsersuchen der Anwälte habe die Staatsanwaltschaft aber sehr schnell reagiert, sodass Ballweg am Freitag, 8. Juli, seinen Verteidiger Dalla Fini empfangen dürfe. Das widerspreche zwar den Quarantäneauflagen, „doch haben wir das nicht hinterfragt, sondern sind froh, dass wir diesen Termin bekommen haben“, betont Christ.

Über 400 Briefe von Anhängern

Ballweg habe sich in der Untersuchungshaft eine Telefonkarte besorgen dürfen und mit Dalla Fini telefoniert. Daher wisse man, dass es ihm den Umständen entsprechend gut gehe. Er habe seit seiner Inhaftierung mehr als 400 Briefe von Anhängern erhalten. Ballweg habe sich sehr darüber gefreut und bedanke sich für die Anteilnahme. „Das ist eine wichtige Aufmunterung“, sagte Christ. Weitere Einzelheiten kündigte der Anwalt an, sobald der Inhalt der Ermittlungsakte ausgewertet sei.



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