Beirat des Finanzministeriums bezieht Stellung gegen Pläne für Finanztransaktionssteuer

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums warnt vor den Folgen einer Finanztransaktionssteuer. Nach dessen Meinung würde auch ein Prozentsatz von 0,2 Prozent ausreichen, um Investoren an andere Finanzplätze ausweichen zu lassen.
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Skyline von Frankfurt / MainFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times29. Januar 2020

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat Bedenken zu den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. „Insgesamt ist festzuhalten, dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Aktiengeschäfte aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll ist“, heißt es in einem unveröffentlichten Gutachten des Beirats, über welches das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. Der Plan des Finanzministers sieht vor, Aktiengeschäfte künftig mit einem Steuersatz von 0,2 Prozent zu belegen.

Der Beirat, in dem namhafte Ökonomen wie Clemens Fuest sitzen, warnte vor gravierenden Folgen: „Die Ausweichreaktionen der Handelsteilnehmer auf die Steuer sind erheblich“, heißt es in dem Gutachten. Handelsaktivitäten würden eingeschränkt, Der Aktienh würde andel auf steuerlich nicht erfasste Börsenplätze verlagert werden.

Das Handelsvolumen in Frankreich ist nach Einführung der Steuer um zehn Prozent gesunken. Als Folge musste die Regierung mit deutlich weniger Steuereinnahmen auskommen als geplant. Die Beobachtungen legen „den Schluss nahe, dass die mit der Einführung der Finanztransaktionsteuer verbundenen Ziele nicht erfüllt werden“, heißt es in dem Gutachten weiter.

Die Steuer könnte sogar zu einer Gefahr für die Finanzmarktstabilität werden. Würde aufgrund geringer Einnahmen die Steuer angehoben, könnten Marktteilnehmer koordiniert auf Börsen ausweichen, wo die Steuer nicht erhoben werde – „mit dem Ergebnis, dass die Liquidität von Börsen innerhalb der EU plötzlich und deutlich abnehmen würde“, heißt es in dem Gutachten.

Solche Ausweichreaktionen könnten die Steuer verfassungswidrig machen. Da es keine rechtliche Grundlage gebe, die Steuer auch im EU-Ausland durchzusetzen und sich viele Investoren einer Besteuerung so entziehen könnten, könne „dies letztlich aufgrund eines möglichen strukturellen Vollzugsdefizits auch die Verfassungsmäßigkeit der Steuer in Frage stellen“, heißt es in dem Gutachten weiter.

Die Große Koalition wollte über die geplante Steuer einen Teil der Kosten der neuen Grundrente finanzieren. Steuern werden zwar nach Gesetzeslge nicht zweckgebunden erhoben, aber in der politischen Diskussion um die Grundrente wurde die Transaktionssteuer immer wieder als ein Baustein genannt. Die „Deutsche Rentenversicherung“ wies erst vor einigen Tagen auf die ungeklärte Finanzierung der Grundrente hin.(dts/al)



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